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1. Internationale Patentanmeldung: WO 00/30238
bzw. PCT/EP99/08683
Titel: Elektrische Maschine

Neue Patentansprüche vom 21.10.03
Diese Patentansprüche wurden beim EUROPÄISCHEN PATENTAMT
eingereicht
und in ganz ähnlicher Form in den USA (siehe englische Version)
1. Elektrische Maschine, die aus einem Luftspalt (4) besteht, der
von einer Feldeinrichtung begrenzt ist, die mindestens in Form von mindestens
zwei voneinander beabstandeten Körpern (6,7) besteht, wobei jeweils
ein 1ter Körper (6) zu einem 2ten Körper (7) benachbart angeordnet
ist, und wobei mindestens zu einer der einander zugewandten Seiten des
1ten und 2ten Körpers magnetische Pole (27) gehören, die senkrecht
zum Luftspalt magnetisiert sind, sich quer zu einer Bewegungsrichtung,
im wesentlichen über den vollen Luftspalt, jeweils im Ganzen oder
in Teilpole unterteilt, erstrecken und die vorzugsweise mit Rückschlußmaterial
hinterlegt sind, in Bewegungsrichtung wechseln und deren Feld im wesentlichen
gradlinig, innerhalb des Polflächenbereiches jedes Poles, von einer
Grenzfläche des Luftspaltes (4) zur gegenüberliegenden Grenzfläche
verläuft, zu der entweder auch magnetische Pole gehören oder
die mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial besteht, und
mindestens einer zweipoligen Luftspule (3) oder einer Wicklung mit zweipoligen
Luftspulen (3), die keinen Kontakt zu Rückschlußmaterial hat,
sich im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung etwa mittig und gleichmäßig
vom 1ten und 2ten Körper beabstandet im Luftspalt (4) erstreckt,
sich relativ zur Feldeinrichtung bewegt und dabei jede Spulenseite der
mindestens einen Luftspule die Bewegungsrichtung quert, und am äußeren
Rand des Luftspaltes (4) mit einer anderen Spulenseite direkt oder über
vorwiegend unwirksame Leiter oder Wickelkopfleiter zu mindestens einer
Luftspule (3) verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus
mindestens zwei benachbarten Luftspaltabschnitten (4',4''...) besteht,
die mit einer ihrer Luftspaltgrenzflächen, die zum 1ten Körper
gehören, sich berührend entweder so aneinanderstoßen,
daß die beiden Grenzflächen sich im Berührungspunkt schneiden
und so eine Eckkante (10) bilden, oder die beiden Grenzflächen auf
Stoß unter einem Winkel von 180° aneinanderstoßen und
so im Berührungspunkt eine Stoßkante (10) bilden, und jede
Spulenseite der mindestens einen Luftspule (3) durch den Luftspalt mit
seinen Luftspaltabschnitten verläuft, wobei sie an jeder Stoß-
oder Eckkante (10) ihre geometrische Form ändert und dabei eine Biegung
oder Faltung um den 1ten Körper vollzieht und jede Spulenseite im
wesentlichen im Luftspalt (4) verläuft, wobei der einzelne Luftspaltabschnitt
vorzugsweise gerade oder bogenförmig ist.
2. Elektrische Maschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus
mindestens einem bogenförmigen Luftspaltabschnitt (4') besteht oder
ein bogenförmiger Luftspalt (4) ist, wobei der Luftspalt oder der
mindestens eine bogenförmige Luftspaltabschnitt innenseitig vom 1ten
Körper und außenseitig vom 2ten Körper begrenzt ist, wobei
der mindestens eine bogenförmige Luftspaltabschnitt (4') mindestens
zu einem weiteren Luftspaltabschnitt (4'') benachbart liegt und deren
zum 1ten Körper (6) gehörenden Grenzflächen, sich entweder
mindestens einseitig so weit nähern, daß sie durch eine kurze
Verbindungskante (28) des gemeinsamen begrenzten 1ten Körpers verbunden
sind, oder an der so entstehenden gemeinsamen Stoß- oder Eckkante
(10) direkt aneinanderstoßen, und in dem Luftspalt (4) oder dem
mindestens einen bogenförmigen Luftspaltabschnitt (4') sich jede
Spulenseite der mindestens einen Luftspule (3) im wesentlichen in der
vollen Bogenlänge erstreckt, und die durch den Luftspalt mit seinen
Luftspaltabschnitten und im wesentlichen in dem Luftspalt (4) verläuft.
3. Elektrische Maschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus
mindestens zwei benachbarten, dicht beieinander liegenden Luftspaltabschnitten
(4',4'') besteht, deren inneren Grenzflächen sich mindestens einseitig
so weit nähern, daß sie durch eine kurze Verbindungskante (28)
des gemeinsam begrenzten 1ten Körpers verbunden sind, und jede Spulenseite
der mindestens einen Spule (3) durch den Luftspalt mit den Luftspaltabschnitten
verläuft und dabei jede Spulenseite ein oder mehrere Biegungen und/oder
Faltungen um die Verbindungskante (28) des 1ten Körpers (6) vollzieht,
und jede Spulenseite im wesentlichen im Luftspalt (4) verläuft und
der Faltbereich (18) der Spule (3) zu einem großen Teil vom Feld
durchdrungen ist, in dem in diesem Teil des Faltbereiches entweder mindestens
ein gleichmäßiger und/oder ungleichmäßiger Luftspaltabschnitt
mit jeweils mindestens einseitig angebrachten magnetischen Polen den Leiter
begrenzt, und/oder die Verbindungskante (28) mit mindestens einer, zum
1ten Körper gehörenden, Grenzfläche der Luftspaltabschnitte
eine Polfläche gleicher Polarität bildet.
4. Elektrische Maschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus
mindestens zwei benachbarten, dicht beieinander liegenden Luftspaltabschnitten
(4',4'') besteht, deren inneren Grenzflächen entweder sich mindestens
einseitig so weit nähern, daß sie durch eine kurze Verbindungskante
(28) des gemeinsam begrenzten 1ten Körpers verbunden sind, oder sich
in der so entstehenden gemeinsamen Eckkante (10) des 1ten Körpers
schneiden, und jede Spulenseite der mindestens einen Spule (3) durch den
Luftspalt mit den Luftspaltabschnitten verläuft und dabei jede Spulenseite
ein oder mehrere Biegungen und/oder Faltungen um die Verbindungskante
(28) des 1ten Körpers (6) vollzieht, und jede Spulenseite im wesentlichen
im Luftspalt (4) verläuft und alle Spulenseitenabschnitte einer Spulenseite,
innerhalb des jeweiligen Luftspaltabschnittes, mit im wesentlichen gleicher
Geschwindigkeit relativ zur Feldeinrichtung bewegbar sind.
5. Elektrische Maschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus mindestens
zwei benachbarten Luftspaltabschnitten (4',4''...) besteht, deren inneren
Grenzflächen sich mindestens einseitig so weit nähern, dass
sie durch eine kurze Außenkante (28) des gemeinsam begrenzten 1ten
Körpers verbunden sind oder an der so entstehenden gemeinsamen Stoß-
oder Eckkante (10) direkt aneinanderstoßen, und jede Spulenseite
der mindestens einen Luftspule (3) durch den Luftspalt mit seinen Luftspaltabschnitten
verläuft, wobei sie an jeder Stoß- oder Eckkante (10) ihre
geometrische Form ändert und dabei eine Biegung oder Faltung um den
1ten Körper vollzieht und/oder eine oder mehrere Biegungen und/oder
Faltungen um die Außenkante (28) des 1ten Körpers (6) vollzieht
und dabei ihre geometrische Form ändert, und jede Spulenseite der
mindestens einen Luftspule (3) im wesentlichen im Luftspalt verläuft,
wobei der einzelne Luftspaltabschnitt vorzugsweise gerade oder bogenförmig
ist und dass es sich bei der Wicklung mit den Luftspulen (3) um mindestens
eine Wechselstromwicklung handelt.
6. Elektrische Maschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus mindestens
zwei benachbarten Luftspaltabschnitten (4',4''...) besteht, deren inneren
Grenzflächen sich mindestens einseitig so weit nähern, dass
sie durch eine kurze Außenkante (28) des gemeinsam begrenzten 1ten
Körpers verbunden sind oder an der so entstehenden gemeinsamen Stoß-
oder Eckkante (10) direkt aneinanderstoßen, und jede Spulenseite
der mindestens einen Luftspule (3) durch den Luftspalt mit seinen Luftspaltabschnitten
verläuft, wobei sie an jeder Stoß- oder Eckkante (10) ihre
geometrische Form ändert und dabei eine Biegung oder Faltung um den
1ten Körper vollzieht und/oder eine oder mehrere Biegungen und/oder
Faltungen um die Außenkante (28) des 1ten Körpers (6) vollzieht
und dabei ihre geometrische Form ändert, und jede Spulenseite der
mindestens einen Luftspule (3) im wesentlichen im Luftspalt verläuft,
wobei der einzelne Luftspaltabschnitt vorzugsweise gerade oder bogenförmig
ist,
wobei die Wicklung aus Luftspulen (3) besteht, die sich allgemein V-förmig
vom Umfangsbereich kommend Richtung Achse oder Welle erstrecken, wobei
sich die Luftspulen in Drehrichtung versetzt gegenseitig überlappen.
7. Elektrische Maschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
dass der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus mindestens
zwei benachbarten Luftspaltabschnitten (4',4''...) besteht, deren inneren
Grenzflächen sich mindestens einseitig so weit nähern, dass
sie durch eine kurze Außenkante (28) des gemeinsam begrenzten 1ten
Körpers verbunden sind oder an der so entstehenden gemeinsamen Stoß-
oder Eckkante (10) direkt aneinanderstoßen, und jede Spulenseite
der mindestens einen Luftspule (3) durch den Luftspalt mit seinen Luftspaltabschnitten
verläuft, wobei sie an jeder Stoß- oder Eckkante (10) ihre
geometrische Form ändert und dabei eine Biegung oder Faltung um den
1ten Körper vollzieht und/oder eine oder mehrere Biegungen und/oder
Faltungen um die Außenkante (28) des 1ten Körpers (6) vollzieht
und dabei ihre geometrische Form ändert, und jede Spulenseite der
mindestens einen Luftspule (3) im wesentlichen im Luftspalt verläuft,
wobei der einzelne Luftspaltabschnitt vorzugsweise gerade oder bogenförmig
ist,
wobei die Spulenseiten in einem sich der Achse oder Welle annähernden
Luftspaltbereich über dessen Durchmesser oder parallel versetzt dazu
von einem Umfangsbereich zum anderen in Achsrichtung gesehen gerade verlaufen
und Spulenseiten benachbarter Spulen sich in Drehrichtung versetzt gegenseitig
überlappen und dabei mindestens eine Zweischichtwicklung bilden.
8. Elektrische Maschine nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass
die Wechselstromwicklung eine Wanderfeldwicklung, für rotierende
Maschinen, bevorzugt eine Drehstromwicklung ist.
9. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 4, 6, 7,
dadurch gekennzeichnet, dass die Luftspulen (3) nur jeweils eine Windung
haben.
10. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, dass die dass die Luftspulen (3) jeweils mehrere Windungen
haben, die ein Spulenbündel bilden.
11. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, dass die Wicklung mit den Luftspulen (3) mindestens eine
Zweischichtwicklung im Luftspaltbereich ist.
12. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, 8 bis
10, dadurch gekennzeichnet, dass die Wicklung mit den Luftspulen (3) eine
Einschichtwicklung im Luftspaltbereich ist.
13. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12 dadurch
gekennzeichnet, dass die Spulenseiten der Luftspulen (3), entweder schräg
oder vorwiegend radial und im achsnahen Bereich gebogen, evolvent oder
schräge verlaufen.
14. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 7, 9 bis
13 dadurch gekennzeichnet, dass die Spulenseiten benachbarter Luftspulen
um einen Winkel bevorzugt 90° verdreht zueinander liegen.
15. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 3 bis 14 dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens zwei Luftspaltabschnitte (4',4''),
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, parallel zueinander liegen und
deren inneren Grenzflächen, einen gleichmäßig schmalen
1ten Körper (6) begrenzen.
16. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 3 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die inneren Grenzflächen der mindestens
zwei Luftspulenabschnitte (4',4'') mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial
bestehen.
17. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
aus mindestens einem bogenförmigen Luftspaltabschnitt (4') besteht
oder ein bogenförmiger Luftspalt (4) ist, wobei der Luftspalt oder
der mindestens eine bogenförmige Luftspaltabschnitt innenseitig vom
1ten Körper und außenseitig vom 2ten Körper begrenzt ist,
wobei der mindestens eine bogenförmige Luftspaltabschnitt (4') mindestens
zu einem weiteren Luftspaltabschnitt (4'') benachbart liegt und deren
zum 1ten Körper (6) gehörenden Grenzflächen, sich entweder
mindestens einseitig so weit nähern, daß sie durch eine kurze
Verbindungskante (28) des gemeinsamen begrenzten 1ten Körpers verbunden
sind, oder an der so entstehenden gemeinsamen Stoß- oder Eckkante
(10) direkt aneinanderstoßen, und in dem Luftspalt (4) oder dem
mindestens einen bogenförmigen Luftspaltabschnitt (4') sich jede
Spulenseite der mindestens einen Luftspule (3) im wesentlichen in der
vollen Bogenlänge erstreckt, und die durch den Luftspalt mit seinen
Luftspaltabschnitten und im wesentlichen in dem Luftspalt (4) verläuft,
und daß der Luftspalt (4) oder der mindestens eine Luftspaltabschnitt
(4') bevorzugt kreisbogenförmig ist.
18. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 2, 4,5 bis 14,15,
dadurch gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung
der mindestens eine bogenförmige Luftspaltabschnitt (4') ungleichmäßig
gebogenen, bevorzugt ellipsenförmig ist.
19. Elektrische Maschine nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, daß
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung der ellipsenförmige Luftspaltabschnitt
(4') flach elliptisch ist und dabei bevorzugt entweder einen Hauptscheitel
und zwei Nebenscheitel oder zwei Hauptscheitel und einen Nebenscheitel
der Ellipse umfaßt.
20. Elektrischen Maschinen nach einem der Ansprüche 1 bis 19, dadurch
gekennzeichnet, daß die Luftspule (3) sich im wesentlichen innerhalb
des Luftspaltes (4) oder innerhalb des Luftspaltes (4) mit den Luftspaltabschnitten
(4',4''...), und bevorzugt auch im Bereich der Leiter, die zwei Spulenseiten
miteinander verbinden, befindet.
21. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens zwei benachbarte Luftspaltabschnitte
(4',4''), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, gerade sind und unter
einem Winkel, von vorzugsweise 90°, zueinander liegen, wobei sie sich
an einer ihrer, zum 1ten Körper gehörenden, Grenzflächen
schneiden, was eine Eckkante (10) des 1ten Körpers bildet, die vorzugsweise
abgerundet ist.
22. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 21, dadurch
gekennzeichnet, daß, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, mindestens
zwei benachbarte Luftspaltabschnitte (4',4'') mit einer ihrer, zum 1ten
Körper gehörenden Grenzflächen, die Stoß- oder Eckkante
(10) bildend aneinanderstoßen oder an der Verbindungskante (28)
anstoßen, wovon ein Luftspaltabschnitt (4') gerade und ein Luftspaltabschnitt
(4'') bogenförmig, bevorzugt kreisbogenförmig, ist.
23. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1,2,5 bis 9,12
bis 14,16 bis 20, 22 dadurch gekennzeichnet, daß im Schnitt quer
zur Bewegungsrichtung, mindestens zwei benachbarte Luftspaltabschnitte
(4',4''), von denen mindestens einer bogenförmig ist, mit einer ihrer
zum 1ten Körper gehörenden Grenzflächen unter einem Winkel
von 180 ° im Berührungspunkt aneinanderstoßen und so eine
Stoßkante (10) bilden, wobei die innere Grenzfläche des 1ten
Körpers und die äußere Grenzfläche des 2ten Körpers
direkt ineinanderübergehen und jede Spulenseite sich im vollen Luftspalt
erstreckt und im Bereich der Stoßkante (10) vollkommen im Luftspalt
verläuft.
24. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1,2,3,4,5 bis
14,16,17,20 bis 23 dadurch gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung, sich der Luftspalt (4) aus mindestens drei Luftspaltabschnitten
(4', 4'',4''' ) besteht, von denen entweder jeweils zwei benachbarte Luftspaltabschnitte,
in einer ihrer zum 1ten Körper gehörenden Grenzflächen,
vorzugsweise unter einem Winkel von 90°, im Berührungspunkt aneinanderstoßen,
was eine Stoß- oder Eckkante (10) des 1ten Körpers bildet,
die im Falle einer Eckkante vorzugsweise abgerundet ist, und/oder jeweils
zwei benachbarte Luftspaltabschnitte, deren inneren Grenzflächen
sich mindestens einseitig so weit nähern, daß sie durch eine
kurze Verbindungskante (28) des gemeinsam begrenzten 1ten Körpers
verbunden sind und vorzugsweise im Berührungspunkt mit der Verbindungskante
unter einem Winkel von vorzugsweise 90° zueinander liegen, und jeder
Luftspaltabschnitt vorzugsweise entweder gerade oder bogenförmig
ist.
25. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1,2,4,5 bis 14,16,
dadurch gekennzeichnet, daß der Luftspalt (4) im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung aus mindestens zwei benachbarten Luftspaltabschnitten
(4',4''...) besteht, die sich an einer ihrer zum 1ten Körper gehörenden
Grenzflächen im Berührungspunkt spitzwinklig schneiden, was
eine Eckkante (10) des 1ten Körpers bildet, die vorzugsweise abgerundet
ist, wobei der 1te Körper, der mindestens in diesem Bereich ein sehr
dünner und insgesamt ein schmaler langgestreckter Körper von
ungleichmäßiger Dicke ist, und die in der Eckkante (10) sich
schneidenden Grenzflächen mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial
bestehen und die magnetischen Pole (27) zur Luftspaltgrenzfläche
des 2ten Körpers gehören.
26. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, der Luftspalt
(4) aus mehreren Luftspaltabschnitten (4',4''...) besteht, von denen jeweils
zwei in einer Stoß- oder Eckkante (10) aneinanderstoßen oder
an einer Verbindungskante (28) anstoßen, und die gerade und/oder
bogenförmig sind, durch die jede Spulenseite, der mindestens einen
Luftspule (3), verläuft und diese dabei mindestens eine Links- und
eine Rechtsbiegung vollzieht.
27. Elektrische Maschine nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß
dabei mindestens drei gerade Luftspaltabschnitte (4',4'',4'''), im Schnitt
quer zur Bewegungsrichtung, parallel zueinander liegen.
28. Elektrische Maschine nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß
dabei der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus drei
geraden Luftspaltabschnitten (4',4'',4''') besteht, wobei zwei Luftspaltabschnitte
(4',4'') parallel zueinander liegen und der dritte Luftspaltabschnitt
(4''') einen 90° Winkel dazu einnimmt.
29. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 22,24 bis
28,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Leiter (20) der Luftspule (3) im
Faltbereich (18) im Bereich der Stoß- oder Eckkante (10) oder Verbindungskante
(28) auch mindestens teilweise vom magnetischen Feld durchdrungen ist,
wobei das magnetische Feld nicht im wesentlichen gradlinig von einer Luftspaltgrenzfläche
zur anderen verläuft.
30. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, 16 bis
24,26 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung
mindestens zwei benachbarte Luftspaltabschnitte (4',4'') des Luftspaltes
(4), in ihren zu dem 1ten Körper gehörenden und aneinanderstoßenden,
oder mit einer Verbindungskante (28) verbundenen, Grenzflächen magnetische
Teilpole enthalten, die über die gemeinsame Stoß- oder Eckkante
(10) hinaus oder mit einer Verbindungskante (28) einen gemeinsamen, durchgehenden
Pol bilden, der rechtwinklig zu seiner Luftspaltgrenzfläche oder
Oberfläche magnetisiert ist.
31. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15,17 bis
29, dadurch gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
in zwei benachbarten Luftspaltabschnitten (4',4'') die magnetischen Pole
(27) mindestens zu verschiedenen Grenzflächen des Luftspaltes (4)
gehören und die magnetischen Pole des einen Luftspaltabschnittes
(4'), die zur Grenzfläche des 1ten Körpers gehören, mit
ihren Stirnseiten beabstandet zum Rückschlußmaterial, der an
sie anstoßenden, benachbarten Grenzfläche des anderen Luftspaltabschnittes
(4''), die mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial besteht,
liegen.
32. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 24,29,31, dadurch
gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung sich der
Luftspalt (4) aus mindestens drei Luftspaltabschnitten (4', 4'',4''')
zusammensetzt, wobei zwei gerade und parallel zueinander liegende Luftspaltabschnitte
(4', 4''') durch einen geraden dritten Luftspaltabschnitt (4'') verbunden
sind, und zu mindestens einer der beiden parallel liegenden Grenzflächen,
der parallel liegenden Luftspaltabschnitte, des 1ten Körpers magnetische
Pole (27) gehören, die auf mindestens einer der Seiten des schlitzförmigen
Querschnitts eines Rückschlußkörpers (19), der zum 1ten
Körper (6) gehört, angebracht sind, und die Grenzfläche
des Luftspaltabschnittes (4'''), die die beiden Stoß- oder Eckkanten
(10) verbindet, in denen jeweils eine Grenzfläche des Luftspaltabschnittes
4''' mit denen der Luftspaltabschnitte 4' und 4'' aneinanderstoßen,
mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial besteht und vorzugsweise
einen flachen Rückschluß des 1ten Körpers (6) bildet,
der ein Rückschlußflachband (9) ist, das zu den Stirnseiten
der magnetischen Pole beabstandet liegt und mit dem Rückschlußkörper
(19) etwa mittig oder in einer Stoß- oder Eckkante (10) verbunden
ist, und dem Rückschlußflachband (9), eine Luftspaltgrenzfläche
des Luftspaltabschnittes (4''') gegenüberliegt, zu der magnetische
Pole (27) gehören.
33. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 22,24 bis
32, dadurch gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
mindestens ein 2ter Körper (7) im Faltbereich (18), im Bereich der
Stoß- oder Eckkante (10) oder Verbindungskante (28), dem Leiter
(20) oder einem bogenförmigen Spulenverlauf gleichmäßig
beabstandet mindestens teilweise folgt.
34. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 22,24 bis
32, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein 2ter Körper
(7) mit einer seiner in Bewegungsrichtung liegenden Kanten mit einem Rückschlußflachband
(5) verbunden ist, das den Luftspalt (4) im Faltbereich (18), im Bereich
einer Stoß- oder Eckkante (10) oder Verbindungskante (28), einseitig
begrenzt.
35. Elektrische Maschine nach Anspruch 34, dadurch gekennzeichnet, daß
das Rückschlußflachband (5) luftspaltseitig magnetische Pole
(27) trägt, die sich quer zur Bewegungsrichtung erstrecken, in Bewegungsrichtung
wechseln und in Richtung des 1ten Körpers (6), bevorzugt Richtung
Stoß- oder Eckkante (10) oder Verbindungskante (28), magnetisiert
sind.
36. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 35, dadurch
gekennzeichnet, daß sie aus mehreren Maschinen zusammengesetzt ist,
die einen gemeinsamen 2ten Körper (7) der Feldeinrichtung nutzen,
der vorzugsweise als Permanentmagnetkörper (23) ausgebildet ist,
wobei er senkrecht zur Bewegungsrichtung und zur Luftspaltgrenzfläche
magnetisiert ist und jede der beiden Polflächen des Magnetkörpers
mindestens einen Luftspaltabschnitt der elektrischen Maschinen begrenzt.
37. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch
gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung 1te und
2te Körper (6,7), an den äußeren Rändern der gegenüberliegenden
Grenzflächen des Luftspaltes (4), direkt oder über einen Körper,
der vorzugsweise ein Rückschluß ist, fest miteinander verbunden
sind, wobei der 2te Körper mindestens einen in Bewegungsrichtung
durchlaufenden Schlitz zur Durchführung der Spulenhalterung (21)
aufweist, der die Luftspaltgrenzfläche des 2ten Körpers in etwa
mittig in der Erstreckungsrichtung des Luftspaltes (4) teilt und/oder
in einem Faltbereich (18), der mindestens einen Luftspule (3) angeordnet
ist.
38. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 36, dadurch
gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung 1te und
2te Körper (6,7), an einem der äußeren Ränder der
sich gegenüberliegenden Grenzflächen des Luftspaltes (4), direkt
oder über einen Körper, der vorzugsweise ein Rückschluß
ist, fest miteinander verbunden sind, wobei der 2te Körper (7) durchgängig,
dem 1ten Körper (6) gegenüberliegend, den Luftspalt (4) begrenzt,
und die Spulenhalterung (21) an dem anderen äußeren Rand des
Luftspaltes (4) mit einem Wickelkopf oder einem unwirksamen Leiterbereich,
der mindestens einen Luftspule (3), verbunden und aus dem Luftspaltbereich
herausgeführt ist.
39. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 38, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feldeinrichtung von einem Gehäuse (2)
umgeben ist oder selbst das Gehäuse oder Teile des Gehäuses
ist, und daß entweder die mindestens eine Luftspule (3) mit der
Welle (1) oder Achse (24) fest verbunden ist, wobei die Feldeinrichtung
direkt und/oder über ein Gehäuse (2) gelagert ist, oder daß
die mindestens eine Luftspule (3) direkt und/oder über eine Spulenhalterung
(21) und/oder über ein Gehäuse (2) auf der Welle (1) oder Achse
(24) gelagert ist und die Feldeinrichtung dabei mit der Welle oder Achse
fest verbunden ist.
40. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bewegung linear ist.
41. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 39, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bewegung der Feldeinrichtung und der mindestens
eine Luftspule (3) rotierend relativ zu einer Achse (24) oder einer Welle
(1) ist.
42. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 16,25,29,33 bis
39,41, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Achse (24) oder Welle
(1) die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens drei koaxial
und voneinander beabstandet liegenden scheibenförmigen Körpern
(6,7) jeweils als Scheibe oder Scheibenring (16) angeordnet ist, wobei
jeweils ein 1ter scheibenförmiger Körper (6) zu einem 2ten scheibenförmigen
Körper (7) benachbart angeordnet ist und diese, im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung, jeweils einen Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen,
deren zum 1ten Körper gehörenden Grenzflächen in der außen
liegenden Stoß- oder Eckkante (10) des 1ten Körpers aneinanderstoßen,
und zu den 2ten scheibenförmigen Körpern luftspaltseitig magnetische
Pole (27) gehören, die rechtwinklig zum Luftspalt, magnetisiert sind,
die sich Richtung Achse erstrecken und in Umfangsrichtung wechseln, und
mindestens einer Luftspule (3), von der jede Spulenseite an der äußeren
Stoß- oder Eckkante (10), ihre geometrische Form ändert und
um den 1ten Körper (6) gebogen oder gefaltet ist, wobei dieser mindestens
in seinem Umfangsbereich ein sehr dünner scheibenförmiger Körper,
mit Grenzflächen, die vorwiegend aus Rückschlußmaterial
bestehen, und der bevorzugt eine dünne Rückschlußscheibe
ist, und sich jede Spulenseite auf beiden Seiten des 1ten scheibenförmigen
Körpers (6), jeweils in den Luftspaltabschnitten (4',4'') etwa mittig
zwischen jeweils zwei scheibenförmigen Körpern und von diesen
gleichmäßig beabstandet, in Richtung Achse oder Welle erstreckt
und in ihrem achsnähesten Bereich mit einer anderen Spulenseite zu
einer Luftspule (3) verbunden ist, wobei 1te und 2te scheibenförmige
Körper gleichförmig miteinander und relativ zur mindestens einen
Luftspule (3) drehbar sind.
43. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 22,24,26
bis 29,33 bis 39,41, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Achse (24)
oder Welle (1) die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens drei
koaxial und voneinander beabstandet liegenden scheibenförmigen Körpern
(6,7) jeweils als Scheibe oder Scheibenring (16) angeordnet ist, wobei
jeweils ein 1ter scheibenförmiger Körper (6) zu einem 2ten scheibenförmigen
Körper (7) benachbart angeordnet ist und diese, im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung, jeweils einen Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen,
deren zum 1ten Körper gehörenden Grenzflächen sich mindestens
einseitig soweit nähern, daß sie durch eine kurze Verbindungskante
(28) verbunden sind und vorzugsweise parallel zueinander liegen, und zu
den 2ten scheibenförmigen Körpern luftspaltseitig magnetische
Pole (27) gehören, die rechtwinklig zum Luftspalt, vorzugsweise axial,
magnetisiert sind, die sich Richtung Achse vorzugsweise radial erstrecken
und in Umfangsrichtung wechseln, und mindestens einer Luftspule (3), von
der jede Spulenseite um die Verbindungskante (28) des vorzugsweise gleichmäßig
schmalen Querschnittes des 1ten Körpers (6) gebogen oder gefaltet
ist, wobei dieser mindestens in seinem Umfangsbereich ein sehr dünner
scheibenförmiger Körper, mit Grenzflächen, die vorwiegend
aus Rückschlußmaterial bestehen, und der bevorzugt eine dünne
Rückschlußscheibe gleichmäßiger Dicke ist, und sich
jede Spulenseite auf beiden Seiten des 1ten scheibenförmigen Körpers
(6), jeweils in den Luftspaltabschnitten (4',4'') etwa mittig zwischen
jeweils zwei scheibenförmigen Körpern und von diesen gleichmäßig
beabstandet, in Richtung Achse oder Welle erstreckt und in ihrem achsnähesten
Bereich mit einer anderen Spulenseite zu einer Luftspule (3) verbunden
ist, wobei 1te und 2te scheibenförmige Körper gleichförmig
miteinander und relativ zur mindestens einen Luftspule (3) drehbar sind
und der Faltbereich (18) der Spule (3) zu einem großen Teil vom
Feld durchdrungen ist, in dem in diesem Teil des Faltbereiches mindestens
ein gleichmäßiger und/oder ungleichmäßiger Luftspaltabschnitt
mit jeweils mindestens einseitig angebrachten magnetischen Polen den Leiter
begrenzt.
44. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1,2,5 bis 14,
17 bis 24,26 bis 39,41, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Achse
(24) oder Welle (1) die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens
drei koaxial und voneinander beabstandet liegenden scheibenförmigen
Körpern (6,7) jeweils als Scheibe oder Scheibenring (16) angeordnet
ist, wobei jeweils ein 1ter scheibenförmiger Körper (6) zu einem
2ten scheibenförmigen Körper (7) benachbart angeordnet ist und
diese, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, jeweils einen Luftspaltabschnitt
(4 ',4'''...) begrenzen, der jeweils auf einer Seite des 1ten scheibenförmigen
Körpers (6) Richtung Welle (1) oder Achse (24) verläuft, und
zu mindestens einer der einander zugewandten Seiten des 1ten und 2ten
scheibenförmigen Körpers magnetische Pole (27) gehören,
die rechtwinklig zur Luftspaltgrenzfläche, vorzugsweise axial, magnetisiert
sind, die sich Richtung Achse, vorzugsweise radial, erstrecken und in
Umfangsrichtung wechseln, wobei der 1te Körper (6) vorzugsweise aus
einem, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, sehr schmalen, schlitzförmigen
Rückschlußkörper (19) und magnetischen Polen (27) besteht,
die er mindestens an einer seiner Seiten trägt, und die Feldeinrichtung
im Umfangsbereich einen weiteren Luftspaltabschnitt (4'') begrenzt, dessen
zum 1ten Körper gehörende Grenzfläche in jeweils einer
Stoß- oder Eckkante (10) mit jeweils einer ebenfalls zu ihm gehörenden
Grenzfläche der benachbarten Luftspaltabschnitte (4',4''') aneinanderstößt,
und mindestens einer Luftspule (3), von der jede Spulenseite im Umfangsbereich
mindestens teilweise durch den Luftspalt verläuft und an den beiden
äußeren Stoß- oder Eckkanten (10) des 1ten Körpers
(6) ihre geometrische Form ändert und um den 1ten Körper gebogen
oder gefaltet ist, sich von da aus auf beiden Seiten des 1ten scheibenförmigen
Körpers (6), jeweils in den Luftspaltabschnitten (4',4'') etwa mittig
zwischen jeweils zwei scheibenförmigen Körpern und von diesen
gleichmäßig beabstandet, in Richtung Achse oder Welle erstreckt
und dort mit einer anderen Spulenseite zu einer Luftspule (3) verbunden
ist, wobei die Feldeinrichtung relativ zur mindestens einen Luftspule
(3) drehbar ist und dabei 1te und 2te scheibenförmige Körper
sich bevorzugt gleichförmig miteinander bewegen, und vorzugsweise
eine luftspaltbegrenzende Feldeinrichtung einen Leiter (20) im Faltbereich
(18) im Bereich mindestens einer Stoß- oder Eckkante (10) der mindestens
einen Luftspule (3) seiner Länge nach mindestens teilweise umschließt.
45. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 39,41 bis
44, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Achse (24) oder Welle (1)
die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens zwei koaxial und
voneinander beabstandet liegenden, ineinandergeschachtelten, trommelförmigen
Körpern (6,7) angeordnet ist, wobei jeweils ein 1ter trommelförmige
Körper (6) zu einem 2ten trommelförmigen Körper (7) benachbart
angeordnet ist und diese, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, jeweils
einen Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen, wobei mindestens zwei
gerade Luftspaltabschnitte oder mindestens ein gerader und ein bogenförmiger
Luftspaltabschnitt oder mindestens ein bogenförmiger Luftspaltabschnitt
den Luftspalt (4) bilden, der sich mindestens in einem Bereich der Achse
oder Welle nähert, wobei jede Spulenseite der mindestens einen Luftspule
(3) beim Verlauf durch den Luftspalt (4) Richtung Achse oder Welle, um
mindestens einen 1ten Körper (6), innerhalb mindestens eines bogenförmigen
Luftspaltabschnittes gebogen ist und/oder an mindestens einer Stoß-
oder Eckkante (10), in der jeweils zwei benachbarte Luftspaltabschnitte
mit ihrer zum ersten Körper gehörenden Grenzfläche aneinanderstoßen
und/oder an einer Verbindungskante (28) des 1ten Körpers (6), ihre
geometrische Form ändert und um den 1ten Körper (6) gebogen
oder gefaltet ist, und sich etwa mittig zwischen 1tem und 2tem Körper
und von diesen im wesentlichen gleichmäßig beabstandet, über
den vollen Luftspalt (4) erstreckt, und die magnetische Pole (27), die
den Luftspalt (4) und jeden Luftspaltabschnitt (4',4''...) mindestens
einseitig begrenzen, bevorzugt rechtwinklig zu ihrer Luftspaltgrenzfläche
magnetisiert sind, sich im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung entlang
des Luftspaltes erstrecken und in Umfangsrichtung wechseln, und die Feldeinrichtung
sich relativ zur mindestens einen Luftspule dreht, wobei 1te und 2te Körper
(6,7) der Feldeinrichtung vorzugsweise fest verbunden sind und sich vorzugsweise
gleichförmig miteinander bewegen.
46. Elektrische Maschine nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß
der 1te trommelförmige Körper (6) die Form eines hohlen- oder
vollen Kreiszylinders und der 2te trommelförmige Körper (7)
die Form eines hohlen Kreiszylinders hat, wobei mindestens eine der einander
zugewandten Mantelseiten des 1ten und 2ten Körpers (6,7), die einen
Luftspaltabschnitt (4'') begrenzen, magnetische Pole (27) enthält,
die vorzugsweise radial magnetisiert sind und in Umfangsrichtung wechseln,
und daß, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, mindestens eine
der einander zugewandten Stirnseiten des 1ten und 2ten Körpers, auf
einer Stirnseite des 1ten Körpers, die einen Luftspaltabschnitt (4')
begrenzen, magnetische Pole (27) enthält, die vorzugsweise rechtwinklig
zur Luftspaltgrenzfläche und vorzugsweise axial magnetisiert sind
und in Umfangsrichtung wechseln, und die Stoß- oder Eckkante (10)
durch die aneinanderstoßenden, zum 1ten Körper gehörenden
Grenzflächen des mantel- und stirnseitigen Luftspaltabschnittes (4',4''),
die vorzugsweise rechtwinklig zueinander liegen, gebildet ist, um die
jede Spulenseite der mindestens eine Luftspule gebogen oder gefaltet ist
und die sich von da aus vorzugsweise axial im mantelseitigen Luftspaltabschnitt
(4'') und im stirnseitigen Luftspaltabschnitt (4') Richtung Achse oder
Welle, vorzugsweise radial oder radial projiziert, erstreckt.
47. Elektrische Maschine nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß
der 1te trommelförmige Körper (6) die Form eines hohlen- oder
vollen Kreiszylinders und der 2te trommelförmige Körper (7)
die Form eines hohlen Kreiszylinders hat, wobei mindestens eine der einander
zugewandten Mantelseiten des 1ten und 2ten Körpers (6,7), die einen
Luftspaltabschnitt (4'') begrenzen, magnetische Pole (27) enthält,
die vorzugsweise radial magnetisiert sind und in Umfangsrichtung wechseln,
und daß mindestens eine der einander zugewandten Stirnseiten des
1ten und 2ten Körpers, die auf einer Stirnseite des 1ten Körpers
einen Luftspaltabschnitt (4') und auf seiner anderen Stirnseite einen
Luftspaltabschnitt (4''') begrenzen, magnetische Pole (27) enthält,
die vorzugsweise rechtwinklig zur Luftspaltgrenzfläche und vorzugsweise
axial magnetisiert sind und in Umfangsrichtung wechseln, wobei die Luftspaltabschnitte
(4',4''), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, vorzugsweise rechtwinklig
zum Luftspaltabschnitt (4''') liegen, und die zum 1ten Körper gehörenden
Grenzflächen jeweils eines mantelseitigen und eines stirnseitigen
Luftspaltabschnittes jeweils in einer Stoß- oder Eckkante (10) des
1ten Körpers aneinanderstoßen, um die jeweils jede Spulenseite
der mindestens eine Luftspule (3) gebogen oder gefaltet ist und die sich
von da vorzugsweise axial im mantelseitigen Luftspaltabschnitt (4'') und
in den stirnseitigen Luftspaltabschnitten (4',4''') sich jeweils Richtung
Achse oder Welle, vorzugsweise radial oder radial projiziert, erstreckt.
48. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 45 bis 47, dadurch
gekennzeichnet, daß der 1te trommelförmige Körper (6)
die Form eines hohlen oder vollen Kreiszylinders und der 2te trommelförmige
Körper (7) die Form eines hohlen Kreiszylinders hat, wobei mindestens
eine der einander zugewandten Mantelseiten des 1ten und 2ten Körpers
(6,7), die einen Luftspaltabschnitt (4'') begrenzen, magnetische Pole
(27) enthält, die vorzugsweise radial magnetisiert sind und in Umfangsrichtung
wechseln, und daß die Kreiszylinder, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
mindestens einseitig schräge oder gebogene zur Achse (24) oder Welle
(1) einwärts geneigte Stirnflächen haben, wobei mindestens eine
der einander zugewandten Stirnseiten des 1ten und 2ten Körpers, die
mindestens einseitig vom 1ten Körper einen stirnseitigen Luftspaltabschnitt(4')
begrenzen, magnetische Pole (27) enthält, die vorzugsweise rechtwinklig
zur Schrägung oder entlang des Biegeradiuses magnetisiert sind und
in Umfangsrichtung wechseln, und mindestens eine Stoß- oder Eckkante
(10) durch die aneinanderstoßenden, zum 1ten Körper (6) gehörenden,
Grenzflächen des mantelseitigen und eines stirnseitigen Luftspaltabschnittes
gebildet ist, bei der jede Spulenseite der mindestens eine Luftspule (3),
bei ihrem Verlauf durch den Luftspalt, ihre geometrische Form ändert
und um den 1ten Körper gebogen oder gefaltet ist und die sich vorzugsweise
axial im mantelseitigen Luftspaltabschnitt (4'') und in mindestens einem
stirnseitigen Luftspaltabschnitt (4',4'''), Richtung Achse oder Welle
und vorzugsweise radial projiziert, erstreckt.
49. Elektrische Maschine nach Anspruch 45, dadurch gekennzeichnet, daß
die
Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens drei zylindrischen Körpern
(6,7) besteht und der achsnächste zylindrische Körper voll-
oder hohlzylindrisch und alle weiteren Körper (6,7) hohlzylindrisch
und mindestens mantelseitig gleichmäßig beabstandet ineinander
geschachtelt sind, wobei im Axialschnitt die Grenzflächen jeweils
eines 1ten Körpers (6) und eines 2ten Körpers (7) jeweils einen
Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen, der sich jeweils auf der inneren
und äußeren Mantelfläche des 1ten Hohlzylinders (6) axial
erstreckt, und mindestens zu einer der einander zugewandten Mantelflächen
des 1ten und 2ten zylinderdrischen Körpers magnetische Pole (27)
gehören, die bevorzugt radial magnetisiert sind, sich axial erstrecken
und in Umfangsrichtung wechseln, und vorzugsweise auch mindestens zu einer
der einander zugewandten Stirnseiten des 1ten und 2ten zylindrischen Körpers
(6,7), die mindestens einseitig vom 1ten Körper einen Luftspaltabschnitt
(4'''...) oder einen Faltbereich (18) begrenzen, magnetische Pole (27)
gehören, die vorzugsweise axial magnetisiert sind, sich Richtung
Achse oder Welle erstrecken und in Umfangsrichtung wechseln, und jede
Spulenseite der mindestens eine Luftspule (3) um mindestens eine Stoß-
oder Eckkante (10) eines hohlzylindrischen 1ten Körpers, die durch
jeweils zwei benachbarte, aneinanderstoßende Grenzflächen benachbarter
Luftspaltabschnitte gebildet ist oder um eine Verbindungskante (28) des,
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, vorzugsweise gleichmäßig
schmalen Querschnittes des hohlzylindrischen 1ten Körpers (6), gebogen
oder gefaltet ist und sich von da aus beidseitig der Stoß- oder
Eckkante (10) oder der Verbindungskante (28) des, im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung, schmalen Querschnittes des hohlzylindrischen 1ten Körpers
(6) in einem mantelseitigen Luftspaltabschnitt axial oder jeweils auf
einer Seite in einem stirnseitigen Luftspaltabschnitt Richtung Achse (24)
oder Welle (1), vorzugsweise radial oder radial projiziert, und auf der
anderen Seite in einem mantelseitigen Luftspaltabschnitt vorzugsweise
axial erstreckt.
50. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 35 bis 49 dadurch
gekennzeichnet, dass mindestens ein erster Körper (6) frei drehbar
zu einem zweiten Körper (7) und zur mindestens einen Luftspule (3)
ist.
51. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 40, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens
zwei langgestreckten Körpern (6,7) besteht, wobei jeweils ein 1ter
langgestreckter Körper (6) zu einem 2ten langgestreckten Körper
(7) im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung benachbart angeordnet sind und
diese jeweils einen Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen, wobei mindestens
zwei gerade Luftspaltabschnitte oder mindestens ein gerader und ein bogenförmiger
Luftspaltabschnitt oder mindestens ein bogenförmiger Luftspaltabschnitt
den Luftspalt (4) bilden, wobei jede Spulenseite der mindestens einen
Luftspule (3) beim Verlauf durch den Luftspalt (4) um mindestens einen
1ten Körper (6), innerhalb mindestens eines bogenförmigen Luftspaltabschnittes
gebogen ist und/oder an mindestens einer Stoß- oder Eckkante (10),
und/oder an einer Verbindungskante (28) des langgestreckten 1ten Körpers
(6), ihre geometrische Form ändert und um den 1ten Körper (6)
gebogen oder gefaltet ist, und sich etwa mittig zwischen 1tem und 2tem
Körper und von diesen im wesentlichen gleichmäßig beabstandet,
über den vollen Luftspalt (4) erstreckt, und die magnetische Pole
(27), die den Luftspalt (4) und jeden Luftspaltabschnitt (4',4''...) mindestens
einseitig begrenzen, vorzugsweise rechtwinklig zu ihrer Luftspaltgrenzfläche
magnetisiert sind, sich im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung entlang
des Luftspaltes (4) erstrecken und in Umfangsrichtung wechseln, und die
Feldeinrichtung sich relativ zur mindestens einen Luftspule linear bewegt,
wobei 1te und 2te Körper (6,7) der Feldeinrichtung vorzugsweise fest
verbunden sind und sich gleichförmig miteinander bewegen.
52. Elektrische Maschine nach Anspruch 51, dadurch gekennzeichnet, daß
die langgestreckten Körper (6,7) mindestens drei langgestreckte,
plattenförmige Körper (6,7) geringer, gleichmäßiger
Dicke, die gleichmäßig zueinander beabstandet liegen, sind,
wobei jeweils zwischen einem 1ten plattenförmigen Körper (6)
und einem 2ten plattenförmigen Körper (7) ein Luftspaltabschnitt
(4',4''...) angeordnet ist, und die Luftspaltabschnitte, im Schnitt quer
zur Bewegungsrichtung, parallel zueinander liegen, wobei die plattenförmigen
Körper (6,7) eine große Länge gegenüber ihrer Breite
haben und die Längsseiten in Bewegungsrichtung liegen und zu mindestens
einer der einander zugewandten Seiten des 1ten und 2ten plattenförmigen
Körpers (6,7) magnetischen Pole (27) gehören, die sich quer
zur Bewegungsrichtung erstrecken und senkrecht zur luftspaltbegrenzenden
Fläche des plattenförmigen Körpers (6,7) magnetisiert sind,
und, die zum 1ten Körper (6), der, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
eine gleichmäßig schmale Fläche hat, gehörenden Grenzflächen,
zweier benachbarter Luftspaltabschnitte (4',4''...) an einer Längsseite,
an der Verbindungskante (28) anstoßen, um die jede der Spulenseiten
der mindestens eine Luftspule (3) gebogen oder gefaltet ist, und die sich
von diesem Faltbereich (18) in die Luftspaltabschnitte erstreckt und im
Bereich der anderen, gegenüberliegenden Längskante des 1ten
plattenförmigen Körpers (6) mit einer anderen Spulenseite zu
einer Luftspule (3) verbunden ist, und sich die mindestens eine Luftspule
linear relativ zur Feldanordnung bewegt.
53. Elektrische Maschine nach Anspruch 49, dadurch gekennzeichnet, daß
1te und 2te langgestreckte Körper (6,7) in Bewegungsrichtung an ihrem
Anfang und an ihrem Ende durch einen Körper miteinander verbunden
sind.
Anschrift: Ingenieurbüro
- Dipl. Ing. Jörg Bobzin
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