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1. Internationale Patentanmeldung: WO 00/30238
bzw. PCT/EP99/08683
Elektrische Maschine

Elektrische Maschine
Die Erfindung betrifft eine elektrische Maschine nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 und 2, die aus einer Luftspaltwicklung mit mindestens
einer Luftspule besteht, die keinen Kontakt zu Rückschlußmaterial
hat, und jede Luftspule sich gleichzeitig im Wirkungsbereich beider magnetischer
Pole befindet. Das bedeutet, daß jede Spulenseite einer Luftspule
sich im Moment der maximalen Energieumsetzung im Wirkungsfeld einer Polart
befindet und die Polart der beiden Spulenseiten unterschiedlich ist und
sich deren Wirkungen in der Luftspule ergänzen (Definition: zweipolige
Luftspule), wobei zur Spulenseite auch die feldfreien Leiterbereiche zwischen
benachbarten Polen gleicher Polart gehören (Definition: Spulenseite).
Zwei Spulenseiten sind direkt oder durch Leiter, zu einer geschlossenen
oder offenen Luftspule, verbunden, deren in Bewegungsrichtung liegender
Anteil sehr groß ist und deshalb als unwirksamer Leiter, oder wenn
er außerhalb des Feldes liegt im allgemeinen als Wickelkopf, bezeichnet
wird.
Diese Maschinen sind als rotierende Maschinen mit einem radialen magnetischen
Feld z.B. als Glockenläufermotor in DE PS 973 746 bekannt, bei denen
der Luftspalt zwischen den Mantelseiten von zwei ineinander geschachtelten
Zylindern, von denen der Äußere ein Hohlzylinder ist, besteht,
der von einem radialen Magnetfeld durchdrungen wird und in dem sich die
Luftspulen jeweils axial erstrecken und relativ zu den miteinander verbundenen
Zylindern drehen.
Der Vorteil dieser Maschinen liegt in der Nutzung von hohen Umfangsgeschwindigkeiten
und bei Glockenläufern zusätzlich in der einfachen Montage und
Fertigung.
Ein Nachteil dabei ist, daß der unwirksame Leiteranteil innerhalb
einer Luftspule sehr groß. Ein weiterer Nachteil ist, daß
der wirksame Leiteranteil innerhalb einer Luftspule, dann nur noch durch
eine axiale Verlängerung der Wicklung erhöht werden kann, die
jedoch aus mechanischen Gründen und dann auftretenden Platzproblemen
ihre Grenzen hat, und bei Glockenläufern durch die nur einseitige
Lagerung der Wicklung besonders stark eingeschränkt ist, so daß
ihre maximale Leistung auf unter 100 W begrenzt ist.
Weiterhin sind diese Maschinen in rotierender Form mit einem axialen
magnetischen Feld wie in z.B. DE PS 839 062 bekannt, bei denen der Luftspalt
zwischen zwei koaxial montierten Scheiben einer luftspaltbegrenzenden
Feldeinrichtung besteht, der von einem axialen Feld durchdrungen ist und
in dem sich die Luftspulen radial erstrecken und relativ zu den miteinander
verbundenen Scheiben rotieren.
Der Vorteil liegt hier in der geringen axialen Ausdehnung der Maschine.
Jedoch sind die Kupferverluste innerhalb einer Luftspule sehr groß,
da eine Verzerrung der Wickelköpfe vorhanden ist, wobei die achsnahen
Wickelköpfe sehr kurz und die im Umfangsbereich der Maschine überproportional
lang sind, so daß der Leiteranteil, der innerhalb einer Luftspule
wirksam zur Bewegungsrichtung liegt, klein ist und das Verhältnis
zum unwirksamen Leiteranteil ungünstig ist. Der wirksame Leiteranteil
wird bei diesen Maschinen zudem noch stark eingeschränkt, da deren
Ausdehnung zu unhandlichen Maschinendurchmessern und für Spulenläufer
zu Fliehkraftproblemen, aufgrund der großen Wickelkopfmassen im
Umfangsbereich, führt.
Zum anderen besteht bei diesen Axial- und Radialfeldmaschinen das Problem,
daß die Spulen- und Polweite bei Luftspulen eng mit der Länge
der unwirksamen Leiteranteile bzw. mit den Kupferverlusten innerhalb der
Luftspule verbunden sind. Um diese gering zu halten, können nur kleine
Pol- und Spulenweiten verwendet werden, was jedoch die Nachteile mit sich
bringt, daß bei diesen hochpoligen Maschinen die Pole einerseits
leistungsschwach sind und andererseits die Wirbelstromverluste innerhalb
der Wicklung aufgrund der vielen Polübergänge steigen. Diese
Abhängigkeit macht die Maschinenauslegung sehr komplex und schränkt
sie stark ein.
Außerdem ist in JP 0550083449 AA ein rotierend arbeitender Axialfeldmotor
bekannt, bei dem der Luftspalt zwischen drei koaxial montierten Scheiben,
jeweils zwischen der mittleren Scheibe und den beiden äußeren
Scheiben besteht, wobei die mittlere Scheibe an ihren beiden Stirnseiten
pemanentmagnetische Pole trägt, und jede Luftspule um die äußeren
Kanten der mittleren Scheibe mehrfach gefaltet ist und in den Luftspalt
beidseitig der mittleren Scheibe sich Richtung Achse erstreckt und relativ
zu den miteinander verbundenen Scheiben dreht.
Die Vorteile dieser Anordnung sind, der relativ geringe Durchmesser bei
einer relativ geringen axialen Ausdehnung der Maschine und die beidseitige
axiale Annäherung der Wickelköpfe jeder Luftspule. Der wirksame
Leiteranteil innerhalb der Luftspule liegt in zwei scheibenförmigen,
axial magnetisierten Luftspaltbereichen und die unwirksamen Leiterbereiche
liegen im achsnahen- und im Umfangsbereich jeder Luftspule. So liegen
hohe Kupferverluste hier vor allem im Umfangsbereich, da jede Spulenseite
um eine dicke, doppelte Magnetscheibe, die vorzugsweise noch mit einem
Rückschlußkern ausgestattet ist, zweimal gefaltet ist. Hinzu
kommt, daß die an sich, aufgrund der hohen Umfangsgeschwindigkeit,
hochwirksamen Leiteranteile in diesem Bereich, die wesentlich effektiver
sind als die im scheibenförmigen Luftspaltbereich, ungenutzt sind.
In der Anwendung als Spulenläufer führen diese ungenutzten Leiterbereiche
sogar noch zu Fliehkraftproblemen aufgrund der großen Leitermasse
im Umfangsbereich.
Weiterhin sind linear arbeitenden Maschinen bekannt, wie sie in " Elektrische
Kleinmotoren", Helmut Moczala, S.218 Bild 9.25, expert-Verlag 1993, für
einen elektronisch kommutierten Spulenläufer dargestellt ist. Bei
diesen Maschinen besteht der Luftspalt zwischen zwei rechteckigen, langgestreckten
Platten einer luftspaltbegrenzenden Feldeinrichtung, deren magnetisches
Feld den Luftspalt durchdringt, indem sich die Luftspule quer zur Bewegungsrichtung
erstreckt und die Wickelköpfe oder unwirksamen Leiter jeweils an
einem Außenrand der Platten liegen.
Bei ihnen hängt das Verhältnis des wirksamen zum unwirksamen
Leiteranteil innerhalb einer zweipoligen Luftspule stark von der Maschinenbreite
quer zur Bewegungsrichtung ab. Diese Maschinenbreite ist jedoch stark
eingeschränkt, da sie zu unhandlichen Maschinen führen würde.
So ist die Kupferausnutzung innerhalb einer Luftspule hier sehr ungünstig
und die Maschinen nehmen zudem noch viel Raum ein.
Der Erfindung liegt die Erkenntnis zu Grunde, daß diese Maschinen
und damit bisher keine elektrische Maschine die, von Michael Faraday gefundenen,
Idealbedingungen für die Energieumsetzung bei der Relativbewegung
zwischen Leiter und Magnetfeld in Qualität (Rechtwinkligkeitsbedingung
zwischen den Vektoren des Leiters, des Feldes und der Geschwindigkeit)
und Quantität (Maximierung der Beträge der Vektoren) befriedigend
in seiner Gesamtheit für elektrische Maschinen mit zweipoligen Luftspulen
umsetzt.
Dies gilt vor allem dafür, daß innerhalb einer zweipoligen
Luftspule der Leiteranteil der rechtwinklig zu Bewegungsrichtung liegt,
bei rechtwinkliger Durchdringung durch magnetisches Feld, sehr gering
ist.
Will man diesen wirksamen Leiteranteil bei bestehenden Maschinen verbessern,
führt das zu unpraktischen Maschinengrößen und ist aufgrund
von Fliehkraft- und Schwingungsproblemen begrenzt.
Weiterhin wurden die Qualitätsbedingungen, den Leiter in geschwindigkeitshohen
Bereichen zu nutzen und die Nutzung der Vorteile von einer axialen Annäherung
der Luftspule, nicht im Zusammenhang gesehen.
Die konstruktiven Formen bestehender Luftspulenmaschinen schränken
die Umsetzung der von Faraday gefundenen Idealbedingungen sehr ein, was
zur Folge hat, daß der unwirksame Leiter innerhalb einer zweipoligen
Luftspule sehr groß ist gegenüber dem wirksamen Leiteranteil,
so daß die Kupferverluste innerhalb einer Luftspule sehr groß
sind.
Diese schlechte Kupferausnutzung, in Qualität und Quantität,
innerhalb einer Luftspule der bestehenden Maschinen schränkt die
Leistung und den Wirkungsgrad stark ein und hat eine Vielzahl von weiteren
Problemen und Nachteilen je nach Anwendung zur Folge.
Diese bestehen in einem erhöhten ohmschen und induktiven Widerstand
und einer vergrößerten Spulenmasse. Dies führt zu Wärmeproblemen,
zu großen Maschinenvolumen, zu einer erhöhten elektrischen
Zeitkonstante und Anlaufzeitkonstante und führt damit zu geringer
Dynamik für Motoren.
Die erhöhte Anlaufzeitkonstante hat ein langsames Anlaufen zur Folge,
was sowohl für Motoren als auch für Generatoren, z.B. für
kleine Windkraftanlagen, von Nachteil ist.
Verringert man die Kupferverluste innerhalb einer Luftspule durch kleinere
Spulen- und Polweiten führt das zu vielpoligen Maschinen geringerer
Polstärke, erhöhten Wirbelstromverlusten innerhalb der Wicklung
und bei Gleichstrommaschinen zu erhöhtem Kommutierungsaufwand, sowohl
bei mechanisch, als auch bei elektronisch kommutierten Maschinen.
Aufgrund der schlechten Leiterausnutzung muß viel Magnetmaterial
aufgewendet werden, um eine gewünschte Leistung zu erreichen, so
daß der Magnetaufwand bezogen auf die Leistung sehr groß ist.
Zusätzlich erhöht sich die Maschinenmasse und die Maschinenabmessungen
im Durchmesser, in der axialen Länge oder in der Ausdehnung quer
zur Bewegungsrichtung, was für viele Anwendungen und speziell in
Fahr- und Flugzeugen und in der Raumfahrt von Nachteil ist. Die erhöhte
Verlustwärme hat eine Leistungsbegrenzung der Maschinen zur Folge.
Die Verluste verringern insgesamt den Wirkungsgrad der Maschine, was sich
bei der Anwendung als Motor für Batteriebetrieb (z.B. Antrieb in
Fahrzeugen wie Gabelstaplern, Elektroautos und -booten) und als Generator
für die Einspeisung in eine Batterie (z.B. Fahrzeuglichtmaschine,
kleine Windgeneratoren) besonders nachteilig auswirkt.
So besteht die Aufgabe der Erfindung darin, eine kompakte hocheffektive
elektrischen Maschine zu schaffen, die die Vorzüge der bestehenden
Maschinen ebenfalls bietet und darüber hinaus die Möglichkeit
schafft, die Faraday'schen Idealbedingungen in einem weit aus höherem
Maß zu realisieren als die bekannten Maschinen. Das bedeutet die
Leiterausnutzung innerhalb einer zweipoligen Luftspule auf engstem Raum
in Qualität und Quantität zu erhöhen und dabei praktische,
kompakte Maschinenabmessungen zu erreichen. Anders ausgedrückt, ist
das Verhältnis des wirksamen zum unwirksamen Leiteranteil innerhalb
einer zweipoligen Luftspule auf engstem Raum zu erhöhen, so daß
mehr Leiter innerhalb einer Luftspule wirksam im Feld liegt, daß
mehr Leiter rechtwinklig zum Feld liegt und daß mehr Leiter innerhalb
des Feldes die Möglichkeit hat, auf engem Raum rechtwinklig zur Bewegungsrichtung
zu liegen (in Abhängigkeit der Wickelvorschrift). Darüber hinaus
soll bei rotierenden Maschinen die axiale Annäherung der Luftspule
vorteilhaft eingesetzt werden, in dem sie insgesamt innerhalb einer Luftspule
eine Vergrößerung des wirksamen Leiteranteiles bewirkt, und
die Nutzung der hohen Umfangsgeschwindigkeiten soll mit den Vorteilen
der axialen Annäherung verbunden werden, und insgesamt soll eine
größere Flexibilität der Maschinenauslegung in einem großen
Spektrum von Leistungsklassen und Anwendungsgebieten erreicht und die
zuvor genannten Probleme und Nachteile der bekannten Maschinen gelöst
werden.
Die Lösung der Aufgabe erfolgt durch eine elektrische Maschine mit
den Merkmalen des Patentanspruches 1 oder 2.
Die erfindungsgemäße elektrische Maschine hat einen Luftspalt
oder einen Luftspalt, der aus mehreren Luftspaltabschnitten besteht, der
im wesentlichen von einer Feldeinrichtung begrenzt ist, die mindestens
aus jeweils ein oder mehreren 1ten und 2ten Körpern besteht, die
benachbart angeordnet sind und die sich im Luftspalt gegenüber liegen,
wobei zu mindestens einer der einander zugewandten Seiten magnetischen
Pole gehören, die senkrecht zum Luftspalt magnetisiert sind, sich
quer zu einer Bewegungsrichtung, im wesentlichen über den vollen
Luftspalt, jeweils als ganzen Pol oder in Teilpole unterteilt, erstrecken,
in Bewegungsrichtung wechseln und deren Feld im wesentlichen gradlinig,
innerhalb des Polflächenbereiches jedes Poles, von einer Grenzfläche
des Luftspaltes zur gegenüberliegenden Grenzfläche verläuft,
zu der entweder auch magnetische Pole gehören und/oder die mindestens
vorwiegend aus Rückschlußmaterial besteht. Weiterhin gehört
zu der elektrischen Maschine mindestens eine zweipolige Luftspule oder
eine Wicklung mit zweipoligen Luftspulen, die keinen Kontakt zu Rückschlußmaterial
hat, sich im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung etwa mittig im Luftspalt
befindet, sich gleichmäßig vom 1ten und 2ten Körper beabstandet
im Luftspalt erstreckt und sich relativ zur Feldeinrichtung bewegt, und
dabei jede Spulenseite der mindestens einen Luftspule die Bewegungsrichtung
quert, und am äußeren Rand des Luftspaltes mit einer anderen
Spulenseite direkt oder über unwirksame Leiter zu mindestens einen
Luftspule verbunden ist.
In der Lösung der Aufgabe besteht der Luftspalt, im Schnitt quer
zur Bewegungsrichtung, aus mindestens zwei benachbarten Luftspaltabschnitten,
von denen jeweils zwei benachbart zueinander liegen und mit einer ihrer
Luftspaltgrenzflächen, die zum 1ten Körper gehören, an
der so bestehenden gemeinsamen Kante aneinander stoßen. Jede Spulenseite
der mindestens einen Luftspule verläuft durch alle Luftspaltabschnitte
des Luftspaltes, wobei sie an jeder dieser Kanten ihre geometrische Form
ändert, und jede Spulenseite dabei eine Biegung oder Faltung um den
1ten Körper vollzieht, und jede Spulenseite im wesentlichen im Luftspalt
verläuft. Alternativ kann man hier auch sagen, daß jede Spulenseite,
bei ihrem Verlauf durch den Luftspalt, an der Kante gebogen oder gefaltet
wird, und jede Spulenseite im wesentlichen im Luftspalt verläuft.
Noch eine andere Alternative ist hier, daß die Luftspule an der
Kante ihr geometrisches Kontinuum höchstens zwei mal ändert
und jede Spulenseite im wesentlichen im Luftspalt verläuft, wobei
ein geometrisches Kontinuum eine Reihe von miteinander verbundenen Punkten
ist, die ein geometrisches Gebilde ergeben (z.B. Gerade, Kreis).
In einer anderen Lösung der Aufgabe besteht der Luftspalt, im Schnitt
quer zur Bewegungsrichtung, aus mindestens einem bogenförmigen Luftspaltabschnitt,
in dem sich jede Spulenseite der mindestens einen Luftspule mindestens
im wesentlichen in der vollen Bogenlänge erstreckt, und die durch
die Luftspaltabschnitte des Luftspaltes und im wesentlichen im Luftspalt
verläuft.
Durch die beschriebene Art des Luftspaltverlaufes und der Spulenführung,
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, wird eine für die Maschine
raumsparende Richtungsänderung des Luftspaltes und der Luftspulen
erreicht, bei der die Spulenseiten im wesentlichen im Luftspalt liegen,
wodurch sich das Verhältnis des wirksamen Spulenanteiles zur Spulenweite
bzw. zum unwirksamen Leiteranteil innerhalb einer Luftspule, wesentlich
verbessert, und so innerhalb der Luftspule sehr viel Leiter auf engstem
Raum hochwirksam für die Energieumsetzung ist, so daß das Magnet-
und Leitermaterial besser genutzt ist. Und die Erfindung ganz neue Maschinenformen
beinhaltet.
Diese Art der Biegung oder Faltung ermöglicht eine vorteilhafte
axiale Annäherung der Spulenseiten im Sinne der Faraday'schen Idealbedingungen.
Durch die Erfindung wird das Anwendungsspektrum der elektrischen Maschinen
des Oberbegiffes des 1ten Anspruches stark erweitert und darüber
hinaus werden neue Leistungsbereiche erschlossen. Weiterhin ermöglicht
das grundlegend die Lösung aller Probleme der Aufgabenstellung.
Zu der in dem Hauptanspruch und in dem Nebenanspruch erfundenen elektrischen
Maschine sind die wichtigsten Weiterbildungen in den Unteransprüchen
3 bis 37 beschrieben, so wie hier folgend in ausführlicher Weise:
Bei der Betrachtung des Verlaufes des Luftspaltes ist im Folgenden immer
die Sicht, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, gemeint.
Mit dem Begriff Feldeinrichtung sind alle Teile der elektrischen Maschine
gemeint, die der Erzeugung, Speicherung, Leitung und Begrenzung des magnetischen
Feldes innerhalb der Maschine dienen, wobei das, luftspaltbegrenzende
1te und 2te Körper, luftspaltbegrenzende Körper im Faltbereich
der Luftspule, einseitig des Leiters im Faltbereich angebrachte magnetische
Pole, die keine direkte gegenüberliegende Luftspaltbegrenzung haben,
und Verbindungskörper zwischen 1tem und 2tem Körper sind.
Neben der vorzuziehenden Möglichkeit, den magnetischen Kreis über
einen Rückschluß des 1ten und 2ten Körpers zwischen benachbarten
magnetischen Polen zu schließen, gibt es auch die Möglichkeit
den magnetischen Kreis über Verbindungskörper, aus vorwiegend
Rückschlußmaterial, zwischen im Luftspalt gegenüberliegenden
Polbereichen des 1ten und 2ten Körpers zu schließen, wobei
als Verbindungskörper z.B. bei rotierenden Maschinen bevorzugt die
Achse oder Welle zu nennen ist. Eine solche Möglichkeit kommt in
Betracht, wenn benachbarte magnetische Pole eines 1ten oder 2ten Körpers
voneinander beabstandet und, mindestens im Polbereich, magnetisch isoliert
voneinander aufgebaut sind. Dies ist der Fall, wenn zwischen den Polen
Schlitze eingebracht werden, die der Durchleitung von Kühlmittel,
zur Kühlung der Wicklung, dienen. Zweckdienlich sind diese Schlitze
zur Bewegungsrichtung hin angeschrägt, so daß sie gleichzeitig
als Propeller das Kühlmittel fördern.
Als Rückschlußmaterial ist ferromagnetisches Material, aus
Fertigungs- und Kostengründen, zu bevorzugen.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß der mindestens eine bogenförmige
Luftspaltabschnitt kreisbogenförmig ist. Kreisbogenförmige Luftspaltabschnitte
bieten eine sehr harmonische und effektive Feldverteilung.
Bei einer Weiterbildung dessen, ist der 1te Körper, im Schnitt quer
zur Bewegungsrichtung, ein Kreis oder ein Teilkreis, der bevorzugt ein
Rückschluß ist und der 2te Körper den 1ten Körper
konzentrisch gleichmäßig beabstandet im wesentlichen umgibt,
wobei der 2te Körper einen durchgehenden Schlitz in Bewegungsrichtung,
zur Durchführung der Spulenhalterung, aufweist. Die Luftspule ist
kreisförmig um den 1ten Körper gebogen. Diese Weiterbildung
hat den Vorteil einer gleichmäßigen Feldverteilung über
den gesamten Luftspalt, wenn die magnetischen Pole, die bevorzugt zum
2ten Körper gehören, radial magnetisiert sind.
Bei einer anderen Weiterbildung ist der mindestens eine bogenförmige
Luftspaltabschnitt ungleichmäßig gebogen und vorteilhafterweise
ellipsenförmig. Diese Form bietet für den Luftspalt bzw. diesen
Luftspaltabschnitt auch eine sehr harmonische und lückenlose Feldverteilung
in Verbindung mit einer vorteilhaften Raumnutzung.
Umfaßt der ellipsenförmige Luftspalt einen Hauptscheitel und
zwei Nebenscheitel ergibt das für eine rotierende Maschine eine günstige
Trommelform, bei der viel Leiter einer Spulenseite im Umfangsbereich liegt
und gleichzeitig die günstige Achsannäherung durch die Leiter
im Bereich der beiden Nebenscheitel erreicht wird.
Ist der ellipsenförmige Luftspalt in der Ellipsenform flach ausgelegt,
mit einem Nebenscheitel und zwei Hauptscheiteln, ergibt das eine sehr
platzsparende Maschinenform, bei der z.B. bei rotierenden Maschinen der
1te Körper einerseits aufgrund der Scheibenform axial schmal ist
und andererseits auch der energiereiche Umfangsbereich der Luftspulen
auf sehr harmonische Weise genutzt wird, und die Achsannäherung beidseitig
des 1ten Körpers so vorteilhaft genutzt wird.
Eine Weiterbildung ist, daß sich die gesamte Luftspule im wesentlichen
innerhalb des Luftspaltes befindet.
So werden auch die Wickelköpfe noch teilweise genutzt, so daß
sich die Kupferausnutzung der Luftspule verbessert.
Bei einer Weiterbildung ist die Luftspule, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
um eine Kante des 1ten Körpers gebogen oder gefaltet, die durch den
Schnittpunkt zweier Grenzflächen zweier gerader, unter einem Winkel
kleiner als 180° zueinander liegender Luftspaltabschnitte gebildet ist
und jede Spulenseite mindestens in den Luftspaltabschnitten beidseitig
der Kante verläuft. Das hat den Vorteil, daß die Spulenseiten
quer zur Bewegungsrichtung weniger Raum einnehmen, was eine kompaktere
Maschine ergibt und der Faltbereich der Luftspule sehr kurz ist, wobei
der wesentliche Teil einer Spulenseite innerhalb des Feldes liegt.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß mindestens ein bogenförmiger
mit einem geraden, benachbarten Luftspaltabschnitt, mit einer ihrer zum
1ten Körper gehörenden Grenzflächen, eine Kante bildend,
aneinanderstoßen. So wird erreicht, daß ein großer Leiteranteil
jeder Spulenseite auch beim Übergang von einem bogenförmigen
Luftspaltabschnitt in den benachbarten geraden Luftspaltabschnitt im Luftspalt
liegt und durch die konstruktive Variante weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
ermöglicht werden.
Eine Weiterbildung der beiden vorangegangenen Weiterbildungen ist, daß
die Kante zweier aneinanderstoßender Grenzflächen, die zum
1ten Körper und zu zwei benachbarten Luftspaltabschnitten gehören,
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, abgerundet ist. Dies begünstigt
eine gleichmäßige Feldverteilung und vermeidet z.B. Sättigungserscheinungen
in so einem Rückschlußbereich.
Bei einer anderen Weiterbildung gehen benachbarte, aneinanderstoßende
Luftspaltabschnitte direkt und lückenlos ineinander über, so
daß beide Grenzflächen des Luftspaltes in diesem Bereich durchgehend
sind. So wird eine maximale Durchdringung jeder Spulenseite durch magnetisches
Feld im Bereich der Kante erreicht.
Liegt ein kreisbogenförmiger zu einem geraden Luftspaltabschnitt
auf diese Weise benachbart zueinander, erreicht man damit günstige,
raumsparende und leicht zu fertigende Formen für die Körper
der Feldeinrichtung.
Solche und ähnliche günstigen geometrischen Formen erreicht
man in der in Anspruch 10 beschriebenen Weiterbildung. Hier ist noch eine
weitere vorteilhafte Variante zu nennen, die aus einem geraden Luftspaltabschnitt
der an einer oder an beiden seiner Enden in einen bogenförmigen Luftspaltabschnitt
übergeht.
In allen dieser Ausgestaltungen können vorteilhafter Weise Scheiben
oder Zylinder als Fertigungsgrundlage genommen werden, wobei sich diese
Formen auch leicht montieren lassen.
Eine besonders kostengünstige und einfach herzustellende, grundlegende
Weiterbildung ist in Anspruch 11 beschrieben, bei der die gebogenen und
gefalteten Leiteranteile jeder Spulenseite sehr kurz sind, aufgrund des
sehr schmalen, schlitzförmigen 1ten Körpers.
Vorzugsweise ist die Kante des schlitzförmigen Körpers im Faltbereich
abgerundet ausgeführt, so daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung
eine halbkreisförmige Kante gebildet ist. Das hat den Vorteil einer
gleichmäßigen Feldverteilung im Rückschluß, so daß
keine Sättigungserscheinungen auftreten und das Feld der magnetischen
Pole, die vorzugsweise auch im Faltbereich der Spulenseiten fortgesetzt
sind, auch den Faltbereich ganz oder teilweise durchdringt und ungeschwächt
vom Rückschluß aufgenommen wird.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß der Luftspalt, im Schnitt
quer zur Bewegungsrichtung, aus mehreren aneinanderstoßenden Luftspaltabschnitten
besteht, die gerade oder bogenförmig sind, durch die jede Spulenseite
verläuft und die dabei mindestens eine Links und eine Rechtsbiegung
vollzieht. Dies hat den Vorteil, daß die Spulenseite auf engem Raum
sehr lang ist und durch das Verhältnis wirksamer Leiter zum unwirksamen
Leiter der Luftspule sehr groß ist.
Eine Weiterbildung dessen besteht darin, daß drei gerade Luftspaltabschnitte,
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, parallel zueinander verlaufen und
jede Spulenseite durch alle drei Luftspaltabschnitte verläuft, indem
sie einen Linksbogen und einen Rechtsbogen vollzieht, wenn sie von einem
Abschnitt in den benachbarten verläuft. Diese Faltmethode der Spulenseiten
ist sehr platzsparend und effektiv.
Eine andere Weiterbildung dessen besteht darin, daß drei gerade
Luftspaltabschnitte, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, benachbart
zueinander liegen, durch die jede Spulenseite nacheinander verläuft,
wobei zwei Luftspaltabschnitte parallel zueinander liegen und der dritte
Luftspaltabschnitt dazu einen Winkel von 90° einnimmt. Bei rotierenden
Bewegungen hat das den Vorteil, daß viel Leiter im geschwindigkeitshohen
Umfangsbereich liegt und gleichzeitig ein Wickelkopf im achsnahen Bereich
sehr kurz ist. Die Glockenform hat hierbei mechanische und fertigungstechnische
Vorteile.
Eine Weiterbildung ist, daß im gefalteten Bereich der Luftspule
einseitig magnetische Pole angebracht sind, deren Feld nicht im wesentlichen
gradlinig von der Polfläche zur gegenüberliegenden Grenzfläche
im Luftspalt verläuft. Auch diese Nutzung des Faltbereiches der Spulenseiten
ist vorteilhaft, besonders wenn sie im Umfangsbereich einer rotierenden
Maschine liegen.
Eine andere Weiterbildung diesbezüglich besteht darin, daß
auch die gefalteten oder die gebogenen Leiter der Spulenseiten im Faltbereich
vom Feld durchdrungen sind, was im wesentlichen gradlinig verläuft.
Dies ist vorteilhaft, weil man damit die maximale Energieumsetzung, bezogen
auf die Qualität der Felddurchdringung des Leiters, erreicht.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
mindestens zwei benachbarte Luftspaltabschnitte des Luftspaltes, in ihren
zu dem 1ten Körper gehörenden und aneinanderstoßen Grenzflächen
magnetische Teilpole enthalten, die über die gemeinsame Kante hinaus
einen gemeinsamen, durchgehenden Pol bilden, der rechtwinklig zu seiner
Luftspaltgrenzfläche magnetisiert ist. Dies hat den Vorteil, daß
auch ein Faltbereich der Spulenseiten im Bereich der Kante der aneinanderstoßenden
Grenzflächen auf einfach herzustellende Weise vom Feld durchdrungen
ist und die magnetischen Pole des 1ten Körpers großflächiger
und damit leistungsstärker sind.
Eine platzsparende und einfach herzustellende Ausgestaltung der vorhergehenden
Weiterbildung liegt darin, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung
zu den Grenzflächen, des 1ten Körpers, der mindestens drei Luftspaltabschnitte
magnetische Pole gehören, die über die Kanten jeweils zu einem
magnetischen Pol verbunden sind, der sich so mindestens über die
drei Luftspaltabschnitte erstreckt, rechtwinklig zu seiner Luftspaltgrenzfläche
magnetisiert ist und vorzugsweise um einen, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
schlitzförmigen Rückschlußkörper, der den Kern des
1ten Körpers bildet, angebracht sind.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist in Patentanspruch 17 angegeben. Die
Weiterbildung nach Patentanspruch 17 ermöglicht einen flexiblen Maschinenaufbau,
bei der die Maschinenabmessungen und die Größe der verwendeten
Pole an die Anforderungen angepaßt werden können.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist in Patentanspruch 18 angegeben. Die
Weiterbildung nach Patentanspruch 18 ermöglicht einen schmalen Maschinenaufbau
und die Verwendung von großen, einfach herzustellenden, leistungsstarken
Polen im verbindenden Luftspaltabschnitt, die nicht zum 1ten Körper
gehören, und ist eine grundlegende Variante bei der Ausgestaltung
für viele Weiterbildungen.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
der 2te Körper mindestens teilweise um den Faltbereich oder einen
gebogenen Leiterbereich der Luftspule, dem Spulenverlauf in gleichmäßigem
Abstand folgend, herumgezogen ist und damit auch in diesem Bereich eine
luftspaltbegrenzende Feldeinrichtung bildet. Dies ermöglicht eine
optimale Durchdringung des Leiters mit magnetischem Feld, wobei sich die
Polflächen um den herumgezogenen Bereich vergrößern, wenn
zum 2ten Körper magnetische Pole gehören, so daß die Maschine
insgesamt auch wesentlich leistungsstärker wird.
Eine andere Weiterbildung besteht darin, daß im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung mindestens ein 2ter Körper, im Kantenbereich eines
1ten Körpers, um den die Luftspule gebogen oder gefaltet ist, mit
einem Rückschlußflachband, mit seiner in Bewegungsrichtung
verlaufenden Außenkante, verbunden ist, das mindestens in diesem
Spulenbereich die Luftspule einseitig begrenzt.
Bei einer Ausgestaltung dessen, trägt das Rückschlußflachband
luftspaltseitig magnetische Pole, die bevorzugt Richtung der Kante oder
des Rückschluß des 1ten Körpers magnetisiert sind.
Diese Weiterbildung hat den Vorteil, daß auf kostengünstige
und einfach herzustellende Weise auch der Spulenbereich im Bereich einer
Kante des 1ten Körpers genutzt wird und darüberhinaus bei einer
anderen Ausgestaltung das Rückschlußflachband noch einen sich
anschließenden weiteren Luftspaltabschnitt einseitig begrenzt, was
in Verbindung mit Patentanspruch 18 z.B. in Figur 4 eine Anwendung findet.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß mehrere Maschinen aneinander
grenzen, fest miteinander verbunden sind und dabei einen gemeinsamen 2ten
Körper der Feldeinrichtung nutzen, wodurch, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
bei einer Ausgestaltung, mit einem gemeinsam genutzten Rückschluß,
insgesamt ein Rückschluß eingespart wird und bei einer anderen
Ausgestaltung der gemeinsame 2te Körper ein permanentmagnetischer
Körper ist, von dem jede der aneinandergrenzenden Maschinen einen
der beiden Pole verwendet, was insgesamt einen magnetischen Pol und einen
Rückschluß einspart.
In der Regel sind 1te und 2te Körper fest miteinander verbunden
und bewegen sich gleichförmig miteinander, mit einer Ausnahme, bei
der sie nur magnetisch gekoppelt sind, so daß Ungleichförmigkeiten
zeitweise entstehen. Dies ist eine vorteilhafte Weiterbildung bei z.B.
trommelförmigen 1ten und 2ten Körpern.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß die Bewegung linear verläuft.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß die Bewegung rotierend, relativ
um eine Achse oder Welle, ist.
Weiterbildungen bestehen darin, daß die Erfindung als Synchronmaschine
mit Drehstrom, oder mit Wechselstrom oder mit mechanisch oder elektronisch
kommutiertem Gleichstrom arbeitet.
In einer Weiterbildung ist die Wicklung aus Luftspulen als Wanderfeldwicklung
aufgebaut.
Weiterbildungen bestehen darin, daß die magnetischen Pole des Erregerfeldes
in ausgeprägter Form permanentmagnetisch und in einer anderen elektromagnetisch
sind.
Die erfundene elektrische Maschine wandelt elektrische Energie in mechanische
Energie (Motor) und/oder mechanische Energie in elektrische Energie (Generator).
Eine Weiterbildung arbeitet als Spulenläufer, bei einer anderen
Weiterbildung ist die Feldeinrichtung der Läufer.
Eine Ausgestaltung ist in Patentanspruch 23 angegeben. Die Weiterbildung
des Patentanspruches 23 ermöglicht eine Halterung der Luftspule,
die ihr Stabilität im Luftspalt bringt, aber auch so gelagert ist,
daß möglichst viel Leiter der Spulenseiten ideal vom Feld durchdrungen
ist.
Weitere Ausgestaltungen sind im Patentanspruch 24 angegeben. Die Weiterbildung
in Patentanspruch 24 ermöglicht, daß die Spulenseiten vollkommen
im Luftspalt liegen und
die Spulenhalterung in einem für die Energieumsetzung unwirksamen
Leiterbereich der Luftspule angebracht ist.
Weitere Ausgestaltungen sind im Patentanspruch 25 angegeben. Die Weiterbildungen
in Patentanspruch 25 ermöglichen die Nutzung der hocheffektiven Spulennutzung
für verschiedene Anwendungen.
Eine Weiterbildung ist, daß bei rotierenden Maschinen, die sich
der Achse oder Welle annähernde Luftspaltabschnitte haben, die Luftspule
in diesen, axial gesehen, allgemein V-förmig verläuft. Entsprechend
dieses allgemein V-förmigen Verlaufes und in Abhängigkeit vom
Wicklungschema sind auch die magnetischen Pole in diesem Bereich, axial
gesehen segmentförmig, spitz zulaufend im achsnähesten Bereich,
und dabei voneinander beabstandet oder segmentförmig dicht aneinanderliegend
ausgeführt. Diese Weiterbildung ermöglicht eine Verkürzung
der unwirksamen Leiter oder Wickelköpfe.
Eine Weiterbildung ist, daß die Spulenseiten im wesentlichen rechtwinklig
zur Bewegungsrichtung verlaufen, da das die maximale Energieumsetzung
ermöglicht. Das bedeutet für rotierende Maschinen, die sich
der Achse oder Welle annähernde Luftspaltabschnitte und Faltbereiche
der Luftspulen haben, die nicht rechtwinklig zur Achse liegen, daß
die Spulenseiten, die die Schenkel des V's sind, im wesentlichen radial
projiziert verlaufen. Verläuft der Luftspaltabschnitt rechtwinklig
zur Achse, verlaufen die Spulenseiten in diesem Bereich radial. Im Umfangsbereich
verlaufen die Spulenseiten vorzugsweise axial.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß neben dem idealen rechtwinkligen
Verlauf der Spulenseiten die Erfindung auch schräge, gebogene oder
vorzugsweise evolvente Verläufe der Spulenseiten zur Bewegungsrichtung
umfaßt, die für rotierende mechanisch kommutierte Motoren,
vor allem mit nur einem oder gar keinem sich der Achse annähernden
Luftspaltanteil, Verwendung finden, und diese Erfindung auch für
diese Wicklungsschemata eine erhebliche Verbesserung der Kupferausnutzung
bedeutet. Jedoch ist es vorteilhaft, daß die Spulenseiten in ihren
wesentlichen Teilen einen Winkel von 30° zur Bewegungsrichtung nicht unterschreiten,
da sonst der wirksame Anteil des Leiters zu gering ist. Für die meisten
Weiterbildungen sind Wicklungsschemata vorteilhaft, die ein im wesentlichen
rechtwinkligen Verlauf der Spulenseiten zur Bewegungsrichtung haben.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß die allgemein V-förmigen
Spulenabschnitte zu einer zweischichtigen Gleichstromwicklung gehören,
dessen Spulenseiten im achsfernen Leiterbereich radial und im achsnächsten
Leiterbereich bevorzugt evolvent oder schräge zur Bewegungsrichtung
verlaufen, wobei die Spulenschenkel des V's einer Luftspule unterschiedlichen
Schichten angehören. Das hat einerseits den Vorteil, daß sehr
viele Spulenseiten dicht nebeneinander liegend die Luftspaltfläche
gut nutzen, und daß der Luftspalt auch die achsnähesten Leiterbereiche
beinhaltet, deren wirksamer Anteil so auch genutzt werden können.
So eine Wicklung ist z.B. mit der Welle verbunden ein hocheffektiver Stellmotor.
Bei einer Weiterbildung sind die, axial gesehen, allgemein V-förmigen
Spulenteile der mindestens einen Luftspule in einem sich der Achse annähernden
Luftspaltabschnitt deckungsgleich oder in der Projektion deckungsgleich
mit den V-förmigen Spulenteilen eines gegenüberliegenden Luftspaltabschnittes
derselben geschlossenen Luftspule. So ein symmetrischer Aufbau vereinfacht
die Herstellung und verursacht eine ausgewogene Spannungs- und Kraftverteilung
in der Luftspule.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß die Spulenseiten nach dem
Prinzip einer Wellenwicklung miteinander verbunden sind und dabei n=3+2m
Pole umfassen, wobei m eine ganze Zahl (m=0,1,2,3...) ist und die Wicklung
nur einen Teil des 1ten Körpers in Bewegungsrichtung umfaßt.
Diese Anordnung ist vor allem bei rotierenden Maschinen vorteilhaft, da
die Teilwicklungen sich einfacher herstellen und montieren lassen, wobei
mindestens zwei solcher Teilwicklungen, um den 1ten Körper zusammengefügt,
eine Gesamtwicklung ergeben.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß die Fläche der Luftspule
im Luftspalt oder im Luftspaltabschnitt in etwa der Fläche des ihr
gegenüberliegenden magnetischen Poles entspricht. Dies ermöglicht
eine maximale Energieumsetzung z.B. im Generatorbetrieb.
Bei einer Weiterbildung liegen die, axial gesehen, allgemein V-förmigen
Spulenabschnitte dicht nebeneinander über dem Umfang des 1ten Körpers
verteilt, wobei benachbarte Luftspulen zu verschiedenen Wicklungssträngen
gehören und/oder einen unterschiedlichen Wickelsinn haben. So ist
die ganze Luftspaltfläche vorteilhafterweise mit Luftspulen und magnetischen
Polen voll belegt.
Bei einer Weiterbildung dessen gehören die nebeneinander liegenden
Luftspulen zu einem Elektronikmotor, bei dem sechs geschlossene Luftspulen
zu drei Strängen zusammengeschaltet sind und in jedem Luftspaltabschnitt
der Luftspule mindestens einseitig acht Polen gegenüber liegen und
in den Spulenbereich elektronische Sensoren eingebracht sind, um die Läuferstellung
für die elektronische Regelung zu ermitteln. Bevorzugt ist der Motor
mit zwei Spulenschichten aufgebaut, die zueinander in Bewegungsrichtung
verdreht sind. Dies ist ein hocheffektiver, stromsparender Antriebsmotor
mit geringsten Gleichlaufschwankungen für z.B. Tonbandgeräte,
Plattenspieler oder Diskettenlaufwerke.
Bei einer anderen Weiterbildung sind die, axial gesehen, allgemein V-förmigen
Spulenteile, mindestens eines, sich der Achse annähernden Luftspaltabschnittes,
einander überlappend angeordnet, wobei vorzugsweise der achsnahe
Bereich mehrlagig und der Feldbereich bevorzugt ein- oder zweilagig ausgeführt
ist. So ist die Luftspaltfläche durch mehr Spulenseiten belegt, ohne
daß die Luftspaltbreite steigt und die kurzen Wickelkopfleiter oder
unwirksamer Leiter im energieschwachen achsnahen Bereich liegen.
Bei einer Weiterbildung dessen sind die geschlossenen Luftspulen mit
mehreren Windungen, innerhalb einer zweischichtigen Gleichstromwicklung,
über den Umfang des 1ten Körpers, um einen Kommutatorschritt
nach jedem Umlauf verdreht, verteilt und vorzugsweise über einen
Kommutator miteinander verschaltet. Im axialen Bereich ist die Wicklung
mehrschichtig überlappend, so daß dieser Spulenbereich aus
dem Feldbereich ausgespart ist.
Dies ist ein hocheffektiver Stell- und Servo- und Schrittmotor, der höchste
Beschleunigungen bei höchsten Drehmomenten und geringsten Gleichlaufschwankungen
als Spulenläufer erreicht.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß in sich der Achse oder Welle
annähernden Luftspaltabschnitten, axial gesehen, mindestens die eine
Luftspule als Durchmesserwicklung ausgeführt ist, wobei es vorteilhaft
ist mindestens eine weitere z.B. eine zweite Durchmesserwicklung 90° verdreht
dazu anzubringen und diese sich in achsnähe überlappen. Dies
ist ein besonders preisgünstig herzustellender Motor, mit einfach
herzustellenden Luftspulen, der mit vergleichsweise herkömmlichen
Durchmesserwicklungen eine hohe Leiterausnutzung, einen hohen Wirkungsgrad
und ein hohes Drehmoment hat, und der auch für Kleinstantriebe mit
platzsparendem Scheibenaufbau wie z.B. für Uhren Verwendung findet.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß mindestens die eine Luftspule
mit einer Achse oder Welle verbunden ist, z.B. bei einer Spulenläuferausführung.
Bei einer Ausgestaltung dessen ist die Achse als Hohlachse ausgeführt,
z.B. bei einer Spulenständerausführung wie bei einem Fahrradnabendynamo
vorteilhaft ist.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß der 2te Körper eines
sich der Achse annähernden Luftspaltabschnittes, axial gesehen, als
Ring ausgeführt ist, der mit seinem inneren Rand zur Achse oder Welle
einen Abstand zur Durchführung der Spulenhalterung hat. So kann auch
der energiereiche Umfangsbereich der Luftspule genutzt werden, wobei der
energieärmere achsnahe Bereich, mit seinem Wickelkopf oder seinen
in Bewegungsrichtung liegenden Leitern, zur Spulenhalterung dient.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß mindestens die eine Luftspule
als Gleichstromwicklung ausgeführt ist, die über einen Kollektor
oder direkt auf der Wicklung kommutiert ist, so daß die Vorteile
der hohen Spulennutzung und des kompakten Aufbaues auch in dieser Wicklungsart
den Einsatzbereich dieser Maschinen erweitert.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß im Luftspalt oder mindestens
in einem Luftspaltabschnitt beidseitig magnetische Pole angebracht sind.
Das hat den Vorteil eines stärkeren Feldes im Luftspalt oder im Luftspaltabschnitt.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist in Patentanspruch 28 angegeben. Die
Weiterbildung nach Patentanspruch 28 hat den Vorteil, daß nahezu
die gesamte Länge der Spulenseiten im Luftspalt liegen, da die gefalteten
Leiter sehr kurz sind. Weitere Vorteile sind ein großes Drehmoment
bei verhältnismäßig kleinem Durchmesser und einem sehr
schmalen axialen Aufbau.
Bei einer Weiterbildung dessen besteht die Feldeinrichtung aus drei kreisrunden
Scheiben, von denen die erste Scheibe eine dünne Rückschlußscheibe
gleichmäßiger Dicke ist, und die magnetischen Pole des 2ten
Körpers sich radial erstrecken und axial magnetisiert sind. Die drei
Scheiben sind mit der Achse oder Welle fest verbunden. Die Welle oder
Achse ist in einem Gehäuse, was die Feldeinrichtung umgibt, drehbar
gelagert, wobei mindestens eine Luftspule in ihrem Umfangsbereich über
eine Halterung mit dem Gehäuse verbunden ist. Diese Weiterbildung
hat den Vorteil einer besonders kurzen axialen Länge und ist zu dem
einfach und kostengünstig herzustellen.
Bei einer Ausgestaltung der beiden vorrangegangenen Weiterbildungen wird
auch der Leiter im Umfangsbereich von einer Feldeinrichtung, im Schnitt
quer zur Bewegungsrichtung, seiner Länge nach mindestens teilweise
umschlossen und dabei vom Feld durchdrungen. Verschiedene Weiterbildungen
dazu sind in den Patentansprüchen 15,19,21 beschrieben, und in den
Figuren 3/9 dargestellt. Diese Ausgestaltung hat eine weitere Erhöhung
der Spulenausnutzung und damit eine weitere Verbesserung der Maschineneigenschaften
zur Folge.
Eine vorteilhafte Weiterbildung ist in Patentanspruch 29 angegeben. Bei
einer Weiterbildung nach Patentanspruch 29, wie sie z.B. in Fig.14 dargestellt
ist, liegen die Vorteile in einer erhöhten Leistung und einem größeren
Drehmoment im Vergleich zur Maschine mit einer einfachen Rückschlußscheibe
als 1ten Körper.
Eine Weiterbildung dessen, wie in Fig.8 dargestellt, besteht darin, daß
die Feldeinrichtung, die den Leiter im Faltbereich und Umfangsbereich
der Luftspule seiner Länge nach mindestens teilweise umschließt,
so gestaltet ist, daß die magnetischen Pole auf dem 1ten scheibenförmigen
Körper um die Außenkante des innenliegenden schlitzförmigen
Rückschlußkörpers des 1ten Körpers herumgezogen sind
und dabei vorzugsweise dem Biegeradius der Luftspule in dem Faltbereich
entsprechend magnetisiert sind. Hierbei ist der Magnetaufwand, um den
Umfangsbereich der Luftspule zu durchdringen, gering, was zusätzlich
vorteilhafterweise zu großflächigen Polen des 1ten Körpers
führt, die sich über beide Luftspaltabschnitte erstrecken, und
die Effektivität so sehr hoch ist.
Eine andere Weiterbildung dessen, wie in Fig.4 dargestellt, besteht darin,
daß die Feldeinrichtung, die den Leiter im Faltbereich und Umfangsbereich
der Luftspule seiner Länge nach mindestens teilweise umschließt,
in diesem Bereich mit der in Bewegungsrichtung liegenden Außenkante
des schlitzförmigen Rückschlußkörpers des 1ten Körpers
mit einem in Bewegungsrichtung liegenden schmalen Rückschlußflachband,
das bevorzugt im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, flach oder halbkreisförmig
und axial gesehen ein ringförmiger Körper ist, verbunden ist,
dessen Breite in etwa der Breite des 1ten Körpers, in Magnetisierungsrichtung,
entspricht, wobei das Rückschlußflachband zu den Stirnseiten
der magnetischen Pole des 1ten Körpers beabstandet angebracht ist,
und weitere magnetische Pole in dem, dem Rückschlußflachband
radial gegenüberliegenden, Teil der Feldanordnung, im Luftspalt angebracht
sind.
Bei einer Ausgestaltung dessen trägt der 1te scheibenförmige
Körper auf beiden Stirnseiten magnetische Pole, wobei das Rückschlußband
etwa mittig mit dem Rückschlußkörpers der 1ten Körpers
verbunden ist.
Bei einer anderen Ausgestaltung dessen trägt der 1te scheibenförmige
Körper einseitig magnetische Pole, wobei das Rückschlußband
an einer seiner Außenkanten mit dem Rückschlußkörper,
des 1ten Körpers, verbunden ist.
Der Vorteil der Weiterbildung und ihren Ausgestaltungen ist, daß
die Maschine relativ schmal ist, dabei der vom Feld durchdrungene Leiterbereich
im Umfangsbereich jedoch so lang und effektiv ist, daß die Maschine
eine große Leistung und ein großes Drehmoment hat. Die magnetischen
Pole im Umfangsbereich sind relativ groß, da sie außerhalb
der Luftspule liegen, was die Leistung zudem steigert.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß mindestens ein 2ter scheibenförmiger
Körper im Faltbereich dem Spulenverlauf gleichmäßig beabstandet
folgt, wie z.B. in Fig.8/9. Dies hat den Vorteil von großen Polflächen,
einer Verkürzung des Luftspaltes, einer gleichmäßigen
Feldverteilung und gradlinigen Feldlinien.
Eine Weiterbildung besteht darin, daß mindestens ein 2ter scheibenförmiger
Körper mit einem den Faltbereich außen begrenzenden Rückschlußflachband,
was axial gesehen für rotierende Maschinen ein Rückschlußring
ist, verbunden ist. Dies ist eine einfache und kostengünstige Lösung
für die Gestaltung des Rückschlusses im Falt- und Umfangsbereich
der Luftspule, bevorzugt für gegenüberliegende 1te Körper,
deren Pole um die Außenkante herumgezogen sind.
Eine Weiterbildung dessen besteht darin, daß Rückschlußflachband
luftspaltseitig magnetische Pole trägt, die sich quer zur Bewegungsrichtung
erstrecken, in Bewegungsrichtung wechseln und bevorzugt Richtung Faltkante
des 1ten scheibenförmigen Körpers magnetisiert sind, wobei die
Faltkante des 1ten Körpers einen Rückschluß bildet, wie
in Fig.3/4/5 dargestellt oder um sie magnetische Pole herumgezogen sind.
Diese magnetischen Pole des Rückschlußflachbandes sind vorteilhafterweise
leicht herzustellen.
Bei einer Weiterbildung sind die scheibenförmigen Körper drei
kreisrunde Scheiben, die im wesentlichen im Luftspaltbereich gleichmäßig
dick sind, und von denen die 2ten Körper im Umfangsbereich, im Schnitt
quer zur Bewegungsrichtung, miteinander verbunden sind, vorzugsweise durch
ein Rückschlußflachband, das axial gesehen, ein ringförmigen
Körper ist, der innenseitig magnetische Pole trägt, und der
1te Körper mit einem 2ten Körper im Achsbereich fest verbunden
ist, vorzugsweise durch ein Flachband, das axial gesehen, ein ringförmiger
Körper ist, wobei die Luftspaltwicklung vorzugsweise entweder als
Gleichstromwicklung ausgeführt ist, die über einen Kollektor
oder direkt auf der Wicklung kommutiert ist und die Teilspule eines Luftspaltabschnittes
mit der Welle verbunden ist oder die Luftspaltwicklung mit einer Teilspule
mit einer Hohlachse, zur Durchführung der Leiter, verbunden ist,
wobei die Achse oder Welle bevorzugt einseitig aus dem Luftspaltbereich
herausgeführt ist, wodurch die Luftspulen, der Achse oder Welle axial
gegenüberliegend, gehaltert werden können.
Diese Weiterbildung bietet den Vorteil, daß die Spulenhalterung
im Wickelkopfbereich angebracht ist und jede Spulenseite somit vollständig
vom Feld durchdrungen werden kann. Dies findet vorteilhafte Verwendung
als mechanisch kommutierter Spulenläufer oder als Magnetläufer
mit Hohlachse z.B. als Fahrradnabendynamo. Bei einer Weiterbildung dessen
wird der Umfangsbereich teilweise genutzt, wie zuvor beschrieben.
Bei einer Weiterbildung dessen ist die Luftspaltwicklung nicht mit der
Achse oder Welle verbunden, sondern ihre Spulenhalterung im achsnahen
Bereich, wie in Fig.5 dargestellt, zwischen Welle oder Achse und einem
2ten scheibenförmigen Körper, der ein Scheibenring ist, axial
aus dem Luftspaltbereich herausgeführt ist. Bei einer Ausgestaltung
ist, wie in Fig.18 dargestellt, die Achse oder Welle einseitig aus dem
Luftspaltbereich herausgeführt. Dies hat den Vorteil, daß die
Achse oder Welle einseitig aus dem Scheibenbereich herausgeführt
ist, so daß der axial gegenüberliegende Bereich der Achse oder
Welle zur Herausführung der Spulenhalterung aus dem Luftspaltbereich
dient, die an den unwirksamen Leitern oder Wickelköpfen in Achsnähe
angebracht ist, so daß die Luftspule optimal genutzt werden kann
und dies in Verbindung mit einem kostengünstigen und einfach herzustellenden
Feldaufbau.
Bei einer anderen Weiterbildung sind zwei Maschinen, wie in Fig.6/7 dargestellt,
mit jeweils drei scheibenförmigen Körpern zu insgesamt fünf
scheibenförmigen Körpern auf einer gemeinsamen Achse oder Welle
koaxial und voneinander beabstandet zu einer Maschine zusammengefaßt,
wobei der mittlere scheibenförmige Körper beiden Wicklungen
der Ursprungsmaschine dient.
Der Vorteil dieser Zusammenfassung liegt darin, daß man insgesamt
entweder einen Rückschluß oder eine Ebene magnetischer Pole
und einen Rückschluß spart, je nachdem wie die Ursprungsmaschinen
bezüglich der Polverteilung aufgebaut sind.
Die besonderen Vorteile der Weiterbildung der Erfindung mit scheibenförmigen
1ten und 2ten Körpern liegen in der Flexibilität bei der Maschinenauslegung,
der geringen Masse, dem geringen Trägheitsmoment, der geringen axialen
Länge bei relativ geringem Durchmesser, dem außerordentlich
hohem Wirkungsgrad, der geringen elektrischen- und Anlaufzeitkonstanten,
dem großen Drehmoment, der linearen Kennlinie, dem geringen ohmschen
Widerstand, der guten Selbstkühlung und der hohen elektromagnetischen
Verträglichkeit.
So eignet sich die Maschine besonders gut als Servomotor, Schrittmotor,
Stellmotor, Antriebsmotor für Fahrzeuge insbesondere batteriebetriebene
oder Hybridantriebe und als Lichtmaschine für Fahrzeuge z.B. im Auto
oder der Fahrradnabe und als Generator z.B. für kleine Windkraftanlagen.
Eine andere vorteilhafte Ausgestaltung ist in Patentanspruch 30 angegeben.
Die Weiterbildung in Patentanspruch 30 ermöglicht sehr lange Spulenseiten
im Luftspalt bei relativ geringer axialer Länge der Maschine, wobei
die Spulenseiten vorwiegend im energiereichen Umfangsbereich liegen aber
auch die axiale Annäherung, mit ihrer verkürzenden Wirkung auf
Wickelköpfe und unwirksame Leiter, genutzt wird. Bei bogenförmigen
Luftspaltverläufen wird zusätzlich eine gleichmäßige
Feldverteilung erreicht.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist in Patentanspruch 32 angegeben. Die
Weiterbildung in Patentanspruch 32 ermöglicht eine maximale Nutzung
der hohen Umfangsgeschwindigkeiten, bezogen auf die axiale Baulänge,
bei gleichzeitiger Verkürzung der unwirksamen Leiter in Achsnähe.
Bei einer Weiterbildung der beiden vorhergehenden Weiterbildungen, sind
die Kreiszylinder fest mit der Welle oder Achse verbunden und der 2te
trommelförmige Körper weist zur Durchführung der Spulenhalterung,
entlang seiner Mantelfläche einen durchlaufenden Schlitz auf, wobei
der Schlitz den 2ten Körper in Achsrichtung vorzugsweise etwa mittig
teilt oder in einem Faltbereich der Luftspule verläuft. Das hat den
Vorteil einer Stabilisierung der Luftspule im Luftspalt, so daß
große Spulenseitenlängen verwendet werden können. Bei
glockenförmigen Wicklungen ist diese Spulenhalterung vorzugsweise
im Faltbereich angebracht, da sie so beide Spulenteile beidseitig des
Faltbereiches gut stabilisiert. Diese Halterung, bei der der außenliegende
2te Hohlzylinder in der Luftspaltlänge durch den Schlitz unterbrochen
ist, wird vorzugsweise bei Innenpolen verwendet, da nur dort in diesem
Fall große durchgehende Polflächen einer Polarität realisiert
werden können.
Bei einer anderen Weiterbildung der drei vorhergehenden Weiterbildungen,
sind der 1te und 2te trommelförmige Körper auf der Achse oder
Welle gelagert, wobei der 1te Körper, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
von der mindestens einen Luftspule umgeben ist, die beidseitig mit ihren
achsnahen Bereichen mit der Achse oder Welle verbunden ist, wobei der
1te und 2te Körper nicht fest, sondern magnetisch miteinander verbunden
sind.
Dies bietet den Vorteil der vollständigen Durchdringung der Luftspule
mit magnetischem Feld und einer Halterung in beiden unwirksamen Leiterbereichen
oder Wickelköpfen, so daß große axiale Spulenseitenlängen
und damit Leistungen erreicht werden. Bei einer Verwendung als Spulenläufer
ist die Spule dabei mit einer Welle verbunden, wobei Schleifkontakte vorzugsweise
in Achsnähe durch den 2ten Körper gehaltert mit der Luftspule
direkt oder einem Kollektor verbunden sind. Bei einer Verwendung als Magnetläufer,
wie in Fig.24/25 dargestellt, ist der Spulenleiter durch eine Hohlachse
nach außen geführt.
Bei einer anderen Weiterbildung sind die stirnseitigen, vorzugsweise
zur Achse rechtwinklig verlaufenden Luftspaltabschnitte der vorhergehenden
drei Weiterbildungen und ihren Ausgestaltungen, wie in Patentanspruch
33 angegeben, ersetzt durch, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, schräge
und/oder bogenförmige insbesondere kreisbogenförmige Luftspaltabschnitte.
Diese Weiterbildungen bieten eine gleichmäßige Feldverteilung
und entweder eine vollständige Lage der Spulenseiten im Luftspalt,
im Bereich der Kante des 1ten Körpers, oder einen nur kurzen gebogenen
Leiter im Kantenbereich, der außerhalb des Luftspaltes verläuft.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist in Patentanspruch 31 angegeben. Die
Weiterbildung in Patentanspruch 31 ermöglicht eine kostengünstige,
montagefreundliche Ausführung.
Bei einer Weiterbildung dessen hat der 1te trommelförmige Körper
die Form eines vollen oder hohlen Kreiszylinders und der 2te trommelförmige
Körper die Form eines hohlen Kreiszylinders, wobei der 1te trommelförmige
Körper nur auf einer Seite eine den Luftspalt begrenzende Stirnwand
aufweist, und die mindestens eine Luftspule mit ihrem achsnahen Bereich
mit der Welle verbunden ist, wobei die Kreiszylinder in ihrem Umfangsbereich,
an der luftspaltfreien Stirnseite, fest miteinander verbunden sind und
die Wicklung mit einer mechanischen Kommutierung versehen ist. Dies ist
ein hocheffektiver, montagefreundlicher, glockenförmiger Spulenläufer.
Bei einer Ausgestaltung dessen, ist die Welle nur, wie in Fig.22/23 dargestellt,
einseitig vom stirnseitigen Luftspaltabschnitt ausgeführt, was den
Vorteil hat, die Schleifkontakte der Achse axial gegenüberliegend
im geschwindigkeits- und verschleißarmen Bereich anzubringen.
Bei einer anderen Weiterbildung ist der stirnseitige, vorzugsweise zur
Achse rechtwinklig verlaufende Luftspaltabschnitt der vorhergehenden Weiterbildung,
wie in Patentanspruch 33 angegeben, ersetzt durch einen, im Schnitt quer
zur Bewegungsrichtung, schrägen und/oder bogenförmigen insbesondere
kreisbogenförmigen Verlauf des Luftspaltabschnittes. Diese Weiterbildungen
bieten eine gleichmäßige Feldverteilung und entweder eine vollständige
Lage der Spulenseiten im Luftspalt, im Bereich der Kante des 1ten Körpers,
oder einen nur kurzen gebogenen Leiter im Kantenbereich, der außerhalb
des Luftspaltes verläuft.
Bei einer Weiterbildung gehören die magnetischen Pole zur Mantel-
und Stirnfläche des 1ten trommelförmigen Körpers und sind
im Kantenbereich abgerundet ausgeführt und entsprechend dem Faltradius
des Leiters im Kantenbereich magnetisiert.
Bei einer anderen Weiterbildung, der vorhergehenden trommelförmigen
Weiterbildungen, gehören die magnetischen Pole im Mantelbereich mindestens
zum 1ten trommelförmigen Körper und im Stirnbereich zum 2ten
trommelförmigen Körper, wobei im Stirnbereich den magnetischen
Polen ein Rückschluß gegenüberliegt, der zum 1ten Körper
gehört und sich über den vollen Durchmesser des 1ten Körpers
erstreckt und zu dem die mantelseitigen magnetischen Pole des 1ten Körpers
mit ihren Stirnseiten axial beabstandet angebracht sind.
Bei einer anderen Weiterbildung gehören die mantelseitigen magnetischen
Pole zum 2ten Körper und die Stirnseitigen magnetischen Pole zum
1ten Körper.
Diese Mischformen von Innen- und Außenpolen im Luftspalt haben
Vorteile in der Anpassung bezüglich der benötigten Maschinenabmessungen,
der Leistung und der Kosten und bietet nahezu vollständige Durchdringung
der Luftspule mit magnetischem Feld.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist in Patentanspruch 34 angegeben. Die
Weiterbildung in Patentanspruch 34 ermöglicht eine geringe axiale
Länge der Maschine bei großer Länge der Spulenseiten im
Bereich hoher Geschwindigkeit, die vorzugsweise im Wickelkopf- oder Faltbereich
gehaltert sind.
Eine Weiterbildung dessen ist in Fig.27/28 dargestellt und besteht darin,
daß drei zylindrische Körper, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
zwei Luftspaltabschnitte begrenzen, durch die jede Spulenseite, der mindestens
einen Luftspule, verläuft und die magnetischen Pole zum jeweiligen
2ten hohlzylindrischen Körper gehören und der 1te hohlzylindrische
Körper ein Rückschluß ist. Hier liegt der Vorteil im einfachen
Aufbau der Maschine und im kurzen Falt- oder Biegebereich der Spulenseiten
im Bereich der Kante des 1ten Körpers.
Bei einer anderen Weiterbildung dessen, wie z.B. in Fig.31/32 gehören
die magnetischen Pole zum axial nächsten 2ten hohlzylindrischen Körper
und zum 1ten hohlzylindrischen Körper, wobei sie jeweils den Luftspaltabschnitt
innenseitig begrenzen und auch einseitig die Stirnseiten zweier Zylinder
einen Luftspaltabschnitt begrenzen durch den jede Spulenseite verläuft.
Dies hat den Vorteil, daß wenig Magnetmasse im Umfangsbereich liegt,
wenn Permanentmagneten verwendet werden.
Eine Weiterbildung besteht, wie in Fig.29/30 dargestellt darin, daß
vier zylindrische Körper, wovon mindestens drei hohlzylindrisch sind,
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, zwischen ihren Mantelseiten drei
Luftspaltabschnitte begrenzen, die jede Spulenseite der mindestens einen
Luftspule durchläuft und dabei eine Biegung und/oder Faltung mit
einem Links- und einem Rechtsbogen enthält. Dies hat den Vorteil
von langen Spulenseiten und damit einer besseren Kupferausnutzung bei
relativ kurzer axialer Länge der Maschine.
Bei einer Weiterbildung verlaufen die Spulenseiten axial im hohlzylindrischen
Luftspaltabschnitt. Dies ist die qualitativ höchste Leiterausnutzung
in diesem Bereich.
Bei einer anderen Weiterbildung verlaufen die Spulenseiten im hohlzylindrischen
Luftspalt, schräge zur Bewegungsrichtung und vom Wesen her zick-
zackförmig nach bekanntem Wicklungsschema für mechanisch kommutierte
Gleichstrommaschinen durch die Luftspaltabschnitte, um nach jedem Umlauf
in Umfangsrichtung versetzt einen neuen Umlauf zu machen u.s.w.. Die magnetischen
Pole sind dabei rautenförmig, mit ihren Spitzen in Umfangsrichtung
zueinanderliegend, vorzugsweise abschnittsweise auf die Luftspaltabschnitte
verteilt. Diese Weiterbildung hat den Vorteil, daß die Luftspule
eine hohe mechanische Festigkeit besitzt, wenn sie als selbsttragende
Wicklung aufgebaut ist, was auch eine einfache Herstellung beinhaltet.
Besonders bei Luftspulen, die sich zwischen hohlzylindrischen 1ten und
2ten Körpern in nur mantelseitigen Luftspaltabschnitten oder auch
in Kombination mit einem sich der Achse annähernden Luftspaltabschnitt
oder auch in einem trommelförmigen im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung
gebogenen Luftspaltabschnitt erstrecken, ist dies vorteilhaft.
Bei einer anderen Weiterbildung sind auf der Achse oder Welle koaxial
und voneinander in radialer Richtung beabstandet die Feldeinrichtung in
Form von drei zylindrischen Körpern und mindestens einem dazu axial
beabstandeten scheibenförmiger Körper angeordnet, die die Feldeinrichtung
bilden und mindestens die beiden äußeren zylindrischen Körper
hohlzylindrisch sind, wobei jeweils der 1te zylindrischen Körper
und der 2te zylindrischen Körper, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
ein schmaler rechteckiger Luftspaltabschnitt begrenzen, deren langen Seiten
achsparallel und parallel zueinander verlaufen, und daß mindestens
einer der einander zugewandten Mantelseiten des 1ten und 2ten zylindrischen
Körpers mit, sich axial erstreckenden, magnetischen Polen mit radialer
Magnetisierungsrichtung versehen ist, die in Umfangsrichtung wechseln,
und eine Stirnseite des achsnächsten zylindrischen Körpers und
dem dazu axial versetzt liegenden scheibenförmigen Körper, der
vorteilhafterweise die Stirnseite des mittleren hohlzylindrischen Körpers
ist, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, einen weiteren schmalen rechteckigen,
sich der Achse annähernden, Luftspaltabschnitt begrenzen, und daß
mindestens eine der einander zugewandten Stirnseiten des achsnächsten
zylindrischen und des scheibenförmigen Körpers magnetische Pole
enthält, die sich radial erstrecken und axial magnetisiert sind,
wobei jede Spulenseite der mindestens einen Luftspule durch alle drei
Luftspaltabschnitte verläuft, und im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung
dabei eine Biegung und/oder Faltung mit einem Links- und eine mit einem
Rechtsbogen vollzieht und die Feldeinrichtung relativ zu der mindestens
einen Luftspule drehbar ist.
Der Vorteil liegt hier darin, daß ein Großteil der Spulenseite
im energiereichen Umfangsbereich liegt und ein Wickelkopf oder unwirksamer
Spulenbereich in Achsnähe sehr kurz ist. Darüberhinaus ist die
Maschine mit hoher Leistung und hohem Drehmoment axial sehr kurz.
Bei einer Weiterbildung dessen, sind im Faltbereich der Luftspule weitere
magnetische Pole mit axialer Magnetisierungsrichtung auf einem weiteren
scheibenförmigen Rückschluß angebracht, wobei diese scheibenförmige
Feldeinrichtung vorzugsweise die Stirnseite des äußeren Hohlzylinders
bildet, mit der übrigen Feldeinrichtung koaxial zu der Welle oder
Achse liegt und mit der übrigen Feldeinrichtung fest verbunden ist.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist in Patentanspruch 35 angegeben. Die
Weiterbildung in Patentanspruch 35 ermöglicht eine Linearmaschine
mit einer Wicklung, mit zweipoligen Luftspulen mit einer guten Kupferausnutzung
innerhalb jeder Luftspule, und einen platzsparenden kompakten Aufbau.
Eine vorteilhafte Ausgestaltung ist in Patentanspruch 36 angegeben. Die
Weiterbildung in Patentanspruch 36 ermöglicht einen kurzen Biege-
oder Faltbereich der Spulenseiten, so daß sehr wenig Leiter, im
Kantenbereich des 1ten Körpers, außerhalb des Luftspaltes liegt
und die Maschine in Magnetisierungsrichtung der magnetischen Pole sehr
schmal ist.
Eine Weiterbildung dessen besteht darin, daß die Feldeinrichtung
aus drei langgestreckten, plattenförmigen Körpern besteht, die
an einer ihrer beiden Längskanten über einen Verbindungskörper,
der vorzugsweise ein Flachband ist, miteinander verbunden sind und die
Luftspulen der Wicklung in den parallelen Luftspaltabschnitten vorzugsweise
deckungsgleich verlaufen, wobei die Spulenseiten vorzugsweise rechtwinklig
zur Längsseite liegen. Dies ist eine einfache, besonders kompakte,
montagefreundliche Maschine wobei die Luftspulen im gebogenen oder gefalteten
Leiterbereich, vorzugsweise rechtwinklig zur Luftspaltfläche, gehaltert
sind, so daß vorzugsweise auch der Faltbereich weitgehend durch
eine Feldeinrichtung begrenzt sein kann.
Eine andere Weiterbildung dessen besteht darin, daß die Feldeinrichtung
aus drei langgestreckten, plattenförmigen Körpern besteht, wobei
die beiden 2ten Platten miteinander an einer ihrer beiden Längskanten
und die 1te Platte mit einer 2ten Platte an den gegenüberliegenden
Längskanten fest über jeweils einen Verbindungskörper,
der vorzugsweise ein Rückschlußflachband ist, verbunden sind,
und die Luftspulen der Wicklung in den parallelen Luftspaltabschnitten
deckungsgleich verlaufen, wobei die Spulenseiten vorzugsweise rechtwinklig
zur Längsseite liegen. Diese Weiterbildung hat den Vorteil, daß
auch der gebogene oder gefaltete Leiter vom Feld durchdrungen sein kann
und die Spulenhalterung an einem unwirksamen Leiterbereich oder am Wickelkopf
angebracht ist und der Aufbau auch für in Bewegungsrichtung sehr
lange Feldeinrichtungen geeignet ist.
Eine andere Weiterbildung dessen besteht darin, daß die Feldeinrichtung
aus drei plattenförmigen Körpern besteht, wobei die plattenförmigen
Körper an den kurzen Kanten miteinander über einen Verbindungskörper
verbunden sind und die Luftspulen der Wicklung in den parallelen Luftspaltabschnitten
vorzugsweise deckungsgleich sind, wobei die Spulenseiten vorzugsweise
rechtwinklig zur Längsseite verlaufen. Dies ist eine einfache Lösung
des Aufbaues, die für in Bewegungsrichtung kurze Feldeinrichtungen
geeignet ist und die Möglichkeit bietet auch den Faltbereich der
Luftspule mit Feldlinien zu durchdringen, bei zusätzlichen magnetischen
Polen in diesem Bereich. Auch kann hier die Spulenhalterung wahlweise
je nach Anwendung im unwirksamen Leiterbereich oder im Faltbereich angebracht
sein und der Aufbau ist montagefreundlich.
Eine andere Weiterbildung der drei Weiterbildungen zuvor besteht darin,
daß im Faltbereich der Luftspule magnetische Pole angebracht sind,
deren Träger ein magnetisches Rückschlußflachband ist,
das vorzugsweise mit mindestens einer 2ten Platte an einer ihrer Längsseiten
fest verbunden ist.
Im Zusammenwirken mit einer der vier vorgehenden Weiterbildungen werden
so die gebogenen oder gefalteten Leiter, im Bereich der Kante des 1ten
Körpers, genutzt, was die Kupferausnutzung erhöht.
Eine andere Weiterbildung als Linearmaschine besteht darin, daß
die mindestens eine Luftspule um einen 1ten Körper gebogen oder gefaltet
ist, der im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung vom Wesen ein Kreis, ein
Dreieck, ein Rechteck oder ein Quadrat ist, wobei jede Spulenseite um
den 1ten Körper gebogen ist oder um ein oder mehrere Kanten des 1ten
Körpers, die jede Ecke der polygonen Schnittfläche des 1ten
Körpers bildet, und dabei mindestens durch einen gebogenen oder zwei
benachbarte gerade Luftspaltabschnitte verläuft.
Die Vorteile dieser Weiterbildungen sind, daß jede Spulenseite
auf engem Raum eine große Länge hat. Bei einem Einsatz mit
einer Luftspulenwanderfeldwicklung, bei der die Luftspulen den Langstator
bilden und die Feldeinrichtung einen kurzen Läufer, bringt so ein
Aufbau jeder Luftspule sowohl ein magnetisches Polster zum Tragen des
Läufers als auch zur seiner Seitenstabilisierung, wenn er sich frei
bewegt. So werden Extraspulen zur Seitenstabilisierung durch den Spulenaufbau
eingespart.
Im Bereich der Luftspulenmaschinen und ihrer klassischen Anwendungen
ist die erfundene elektrische Maschine ein großer Entwicklungsschritt
im elektrischen und im mechanischen Bereich. Sie ist besonders für
klein und mittlere Leistungen geeignet.
Die erfundene Maschine ist ein hervorragender Antriebsmotor für
Fahrzeuge insbesondere für batteriebetriebene Fahrzeuge (Auto, Gabelstabler,
Boot, Fahrrad, Rollstuhl). Der außerordentlich hohe Wirkungsgrad,
die geringe rotatorische und translatorische Masse, das hohe Anlauf- und
Bremsmoment, die schnelle und genaue Regelbarkeit und die dabei noch kompakte
und einfache Ausführung sprechen für diese Erfindung.
Weiterhin ist die erfundene Maschine ideal in Form des Spulenläufers,
sowohl in linearer als auch in rotierender Bauform, als Servo- und Schrittmotor
hervorragend einsetzbar. Der Grund hierfür liegt in der geringen
Läufermasse, der geringen Induktivität und dem geringen ohmschen
Widerstand. Da das Kupfer in optimaler Weise genutzt ist, führt das
in Verbindung mit der linearen Spannungs-/Drehzahlkennlinie zu Maschinen
mit hervorragender Regelbarkeit und höchster Dynamik.
Auch aufgrund der geringen Gleichlaufschwankungen ist die Erfindung als
Antriebsmotor in Diskettenlaufwerken, Videorekordern und Tonbandgeräten
sehr gut geeignet.
Ein weiteres Einsatzgebiet ist als Generator. Hierfür spricht als
erstes die gerade Spannungs-/ Drehzahlkennlinie, die zu Folge hat, daß
die Spannung proportional mit der Drehzahl weitgehend unbegrenzt steigen
kann, was eine hohe Energieumsetzung auch im hohen Drehzahlbereich ermöglicht
und für die geregelte Einspeisung in eine Batterie von hohem Nutzen
ist. Die hohe Ausnutzung der Wicklung hat einen sehr hohen Wirkungsgrad
zur Folge und ermöglicht aufgrund des geringen Innenwiderstandes
eine hohe Leistungsentnahme. Dies in Verbindung mit der kompakten Bauweise
ermöglicht die Erfindung die Verwendung von Luftspulengeneratoren
in neuen Einsatzgebieten, wie z.B. als Nabendynamo beim Fahrrad. Hierbei
kann der Generator aufgrund der geringsten Leerlaufverluste immer mitlaufen
und kann elektrisch an- und abgeschaltet werden und ist als Permanentmagnetläufer
verschleiß- und wartungsfrei. Auch beim Einsatz im Kleinwindgenerator
ist die Erfindung von großem Wert. Neben den genannten Vorteilen
sind in diesem Zusammenhang noch die guten Anlauf- und Hochlaufeigenschaften
zu nennen.
Die erfindungsmäßige Maschine ist ideal für eine leistungsstärkere
Fahrzeuglichtmaschine geeignet. Es ist eine leistungsfähigere Lichtmaschine
gefragt, die die erhöhten Leistungsanforderungen, durch immer mehr
elektrische Verbraucher in den Fahrzeugen, Rechnung trägt und gleichzeitig
den Wirkungsgrad wesentlich verbessert, gegenüber dem herkömmlichen
Klauenpolläufer. Auch die geringe translatorische und rotatorische
Masse sind hierbei von Vorteil.
Ausgestaltungen der Erfindung werden nachfolgend anhand einer Zeichnung
beschrieben. Sie zeigt in
Fig.1 einen Querschnitt durch eine Weiterbildung, in
Fig.2 einen Schnitt entlang der Linie I-I in Fig.1, in
Fig.3 einen schematischen Querschnitt durch eine 2.Weiterbildung, in
Fig.4 einen schematischen Querschnitt durch eine 3.Weiterbildung, in
Fig.5 einen schematischen Querschnitt durch eine 4.Weiterbildung, in
Fig.6 einen schematischen Querschnitt durch eine 5. Weiterbildung, in
Fig.7 einen schematischen Querschnitt durch eine 6. Weiterbildung, in
Fig.8 einen schematischen Querschnitt durch eine 7. Weiterbildung, in
Fig.9 einen schematischen Querschnitt durch eine 8. Weiterbildung, in
Fig.10 einen schematischen Querschnitt durch eine 9. Weiterbildung, in
Fig.11 einen Schnitt entlang der Linie II-II in Fig.10, in
Fig.12 einen schematischen Querschnitt durch eine 10. Weiterbildung,
in
Fig.13 einen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig.12, in
Fig.14 eine schematische Querschnitt durch eine 11. Weiterbildung, in
Fig.15 einen Schnitt entlang einer Linie IV-IV in Fig. 14, in
Fig.16 eine Draufsicht auf eine Scheibe mit davorliegender Teilspule
in einer anderen Weiterbildung, in
Fig.17 eine 12. Weiterbildung in einem Schnitt entlang der Linie I-I
in Fig.1, in
Fig.18 einen schematischen Querschnitt durch eine 13. Weiterbildung,
in
Fig.19 einen Schnitt entlang der Linie V-V in Fig.17, in
Fig.20 einen schematischen Querschnitt durch eine 14. Weiterbildung,
in
Fig.21 eine Draufsicht auf einen Scheibenring mit Luftspule gemäß
Fig.20, in
Fig.22 einen schematischen Querschnitt durch eine 15. Weiterbildung,
in
Fig.23 einen Schnitt entlang der Linie VI-VI in Fig.22, in
Fig.24 einen schematischen Querschnitt durch eine 16. Weiterbildung,
in
Fig.25 einen Schnitt entlang der Linie VII-VII in Fig.24 und endlang
der Linie VIII-VIII in Fig.26, in
Fig.26 einen schematischen Querschnitt durch eine 17. Weiterbildung,
in
Fig.27 einen schematischen Querschnitt durch eine 18. Weiterbildung,
in
Fig.28 einen Schnitt entlang der Linie IX-IX in Fig.27, in
Fig.29 einen schematischen Querschnitt durch eine 19. Weiterbildung,
in
Fig.30 einen Schnitt entlang der Linie X-X in Fig.29, in
Fig.31 einen schematischen Querschnitt durch eine 20. Weiterbildung,
in
Fig.32 einen Schnitt entlang der Linie XI-XI in Fig.31, in
Fig.33 einen schematischen Querschnitt entlang der Linie XII-XII der
Fig.34 durch eine 21. Weiterbildung, in
Fig.34 einen Schnitt entlang der Linie XIII-XIII in Fig.33, in
Fig.35 einen Schnitt entlang der Linie XIV-XIV in Fig.34, in
Fig.36 einen Schnitt entlang der Linie XV-XV der Fig.37 durch eine 22
Weiterbildung, in
Fig.37 einen Schnitt entlang der Linie XVI-XVI der Fig.36, in
Fig.38 einen Schnitt entlang der Linie XVII-XVII der Fig.36, in
Fig.39 bis 41 vergrößerte Einzelheiten im Bereich der Faltkante
der Luftspule, in
Figuren
Gleiche Bauteile haben in allen Figuren gleiche Bezugszahlen
Die Figuren zeigen verschiedene Weiterbildungen des Aufbaus der Feldanordnung
und der Luftspule bzw. Wicklung und deren Bezug zueinander, sowie deren
Anwendung.
Die magnetischen Pole sind weitestgehend einfachheitshalber als Permanentmagneten
dargestellt. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und der Platzersparnis
sind die Permanentmagneten sehr schmal (in Magnetisierungsrichtung) ausgeführt,
so daß die Magneten bis zu zwei bis drei mal so dick dargestellt
sein müßten, je nach dem um welches Magnetmaterial, um welche
Leistungsklasse und welche Anwendung es sich handelt.
Bei den Figuren, die sich noch nicht auf eine konkrete Anwendung beziehen,
sondern eine allgemeinere Weiterbildung darstellen, ist die Anbindung
der Luftspule oder der Feldeinrichtung an die Achse oder Welle oder das
Gehäuse veränderbar. Dies gilt auch für die Festlegung,
wer Läufer und wer Stator ist und dafür, ob es eine Achse oder
eine Welle ist, und wird im Einzelnen nach den Anforderungen des Anwendungsfalles
festgelegt.
Der 1te Körper ist der Körper, der mindestens die Grenzfläche
oder die Grenzflächen bildet, um die die Spulenseiten der mindesten
einen Luftspule gebogen oder gefaltet ist. Wenn die Spulenseite bei ihrem
Verlauf eine Rechts- und eine Linksbiegung macht, ist die Zuornung der
Bezeichnung für den 1ten und 2ten Körper davon abhängt
welche Biegung oder Faltung betrachtet wird.

Fig.1 zeigt eine elektrische Maschine im Axialschnitt. Ein 1ter scheibenförmiger
Körper 6 bildet eine schmale Rückschlußscheibe gleichmäßiger
Dicke. Ein 2ter scheibenförmiger Körper 7 besteht aus zwei Scheiben,
die jeweils aus einer Magnetscheibe, die mit einer Rückschlußscheibe
hinterlegt ist, besteht. Die scheibenförmigen Körper sind fest
mit einer in 13 gelagerten Welle 1 verbunden und bewegen sich gleichförmig
relativ zum Gehäuse 2 und der damit verbundenen Spule 3. Die Luftspulen
3 sind bei 20 um eine Kante 10 des 1ten scheibenförmigen Körpers
6 herumgefaltet, wobei die Spulenseiten im jeweiligen Luftspaltabschnitt
4', 4'' zwischen 1tem und 2tem scheibenförmigen Körper bis in
Achsnähe verlaufen. Die Luftspulen sind im umgebogenen Bereich 20
radial mit dem Gehäuse verbunden. Eine Besonderheit ist hier, daß
der Umfang der 2ten scheibenförmigen Körper 7 dem Umfang der
Luftspule entspricht, so daß auch der Leiter 20 im Faltbereich 18
der Luftspule teilweise vom Feld durchdrungen ist.

Fig.2 zeigt eine elektrische Maschine von Fig.1 im Radialschnitt. Magnetische
Pole 27 sind als Permanentmagnete in Kreissegmentform ausgeführt,
die alternierend dicht nebeneinander liegend auf der Rückschlußfläche
verteilt sind und zum scheibenförmigen 2ten Körper 7 gehören.
Eine Spulenweite 14 entspricht hier der Polweite 12. Die V-förmigen
Luftspulen, deren Spulenseiten zum Radius leicht versetzt verlaufen, sind
segmentförmig, dicht aneinanderliegend und den Magnetsegmenten im
Luftspalt gegenüberliegend angeordnet.
Fig.3 zeigt eine elektrische Maschine im Axialschnitt. Die Besonderheit
dieser Maschine gegenüber der Fig.1 ist, daß die Leiter bei
20 im Faltbereich 18 durch zusätzliche Maßnahmen in einem höheren
Maß vom Feld durchdrungen werden als in Fig.1. Dazu ist ein scheibenförmiger
Körper 7 mit einem axial gesehen ringförmigen Rückschlußring
5 um den Umfang der Luftspule 3 herumgezogen und die luftspaltbegrenzende
Innenfläche wird durch axial ausgerichtete permanentmagnetische Pole
27 gebildet. Die Außenkante 10 des 1ten scheibenförmigen Körpers
ist im Axialschnitt halbkreisförmig. Eine Spulenhalterung 21 ist
axial ausgeführt und durch einen Schlitz im 2ten Körper in einem
Faltbereich der Spulenseiten mit dem Umfangsbereich der Luftspule 3 verbunden.
Dies ermöglicht eine große Kupferausnutzung.
Fig.4 zeigt eine Abwandlung der elektrischen Maschine aus Fig.3 im Axialschnitt.
Die Besonderheit besteht hier darin, daß im scheibenförmigen
Luftspaltbereich die magnetischen Pole zum 1te scheibenförmigen Körper
6 gehören und daß gleichzeitig der Umfangsbereich und teilweise
der Faltbereich der Luftspule genutzt wird. Um das zu ermöglichen,
ist die Rückschlußscheibe des 1ten scheibenförmigen Körpers
in ihrem Umfangsbereich mit einem, im Radialschnitt gesehen schmalen Rückschlußring
9 fest verbunden, dessen axiale Breite der des 1ten scheibenförmigen
Körpers entspricht und die mittig mit dem Außenrand des Rückschlußkernes
19 der 1te scheibenförmigen Körpers 6 verbunden ist, ohne die
Stirnseiten seiner Permanentmagnete magnetisch kurzzuschließen.
Der Umfangsbereich dieses Rückschlußringes 9 ist zum Luftspalt
hin an den Außenkanten abgerundet. Gegenüberliegend zu ihm
liegt wie in Fig.3 eine axial gesehen ringförmige Feldeinrichtung
5, deren luftspaltbegrenzende Innenfläche durch axial ausgerichtete
Permanentmagnete gebildet wird. Eine weitere Besonderheit ist hier, daß
in den scheibenförmigen Luftspaltabschnitten jeweils beidseitig magnetische
Pole den Luftspaltabschnitt begrenzen.
Fig.5 zeigt eine Abwandlung der elektrischen Maschine aus Fig.3, deren
1ter scheibenförmiger Körper 6 eine Rückschlußscheibe
ist. Die Besonderheit hier ist, daß die 2te Feldeinrichtung 7 mit
einem ringförmigen Träger 5, der ein Rückschluß ist,
den 1. scheibenförmigen Körper 6 vollkommen umgibt, so daß
sich ein einziger geschlossener Luftspalt ergibt, dessen luftspaltbegrenzenden
Flächen der äußeren Feldeinrichtung sowohl im scheibenförmigen
Teil als auch im ringförmigen Teil des Luftspaltes durch Permanentmagnete
27 begrenzt werden. Eine weitere Besonderheit ist hier, daß die
Spulenhalterung 21 im achsnahen Bereich fest mit der Luftspule bzw. Wicklung
an einem für die Energieumsetzung unwirksamen Leiterbereich axial
verbunden und aus dem Luftspaltbereich herausgeführt ist. Voraussetzung
dafür ist, daß der eine 2te scheibenförmige Körper
ein Scheibenring 16 ist.

Fig.6 zeigt eine Weiterbildung der elektrischen Maschine, die aus zwei
Maschinen mit jeweils drei Scheiben derart auf einer gemeinsamen Welle
1 zusammengesetzt ist, daß zwischen den Luftspulen zwei 2te Feldeinrichtungen
7 zu einer gemeinsamen zusammengefaßt sind. Die gemeinsame 2te Feldeinrichtung
ist eine Magnetscheibe 23, die axial magnetisiert ist. Durch diese Zusammensetzung
der beiden Maschinen spart man insgesamt eine Magnetscheibe und einen
Rückschluß. Die beiden äußeren 2ten Scheiben der
Gesamtmaschine begrenzen die Luftspaltabschnitte durch Permanentmagnete,
die mit einer Rückschlußscheibe hinterlegt sind. Die Spulenhalterung
21 ist im Umfangsbereich der Luftspulen radial angebracht.
Fig.7 zeigt eine Weiterbildung einer elektrischen Maschine, die wie in
Fig.8 aus zwei Maschinen zusammengesetzt ist, wobei in diesem Fall die
gemeinsame 2te Feldeinrichtung 7 nur in ihrem Rückschlußteil
zusammengefaßt wird, auf der beidseitig auf den Scheibenflächen
die Magnete 27 der jeweiligen Ursprungsmaschine angebracht sind.

Fig.8 zeigt eine Abwandlung der elektrischen Maschine aus Fig.3, bei
der die 2ten scheibenförmigen Körper im Umfangsbereich nach
innen gebogen sind und dem Spulenverlauf gleichmäßig beabstandet
bis zur radial angebrachten Spulenhalterung folgen. Die 2ten scheibenförmigen
Körper 7 sind Rückschlußscheiben und der 1te scheibenförmige
Körper 6 ist eine Scheibe mit einem scheibenförmigen, im Axialschnitt
schlitzförmigen Rückschlußkörper 19, der im gesamten
luftspaltbegrenzenden Bereich, also auch im Umfangsbereich, magnetische
Pole trägt. Die magnetischen Pole sind rechtwinklig zu seiner Luftspaltgrenzfläche
magnetisiert.
Fig.9 zeigt den gleichen Scheibenverlauf wie in Fig.8, jedoch besteht
hier der 1te scheibenförmige Körper 6 aus einer Rückschlußscheibe
und der 2te scheibenförmige Körper 7 aus einem magnetischen
Rückschluß mit luftspaltbegrenzenden magnetischen Polen, die
rechtwinklig zu seiner Luftspaltgrenzfläche magnetisiert sind. Die
Luftspule ist in beiden Figuren durch einen durchlaufenden Schlitz zwischen
den 2ten scheibenförmigen Körpern 7 sehr stabil in ihrer Mitte
gehaltert.

Fig.10 zeigt eine Weiterbildung einer elektrischen Maschine, im Axialschnitt,
mit Luftspulen 3, die im Achsbereich überlappend angebracht sind
und in den vom Feld durchdrungenen Luftspaltabschnitten einschichtig verlaufen.
Der 2te scheibenförmige Körper 7 besteht aus jeweils den Luftspaltabschnitt
begrenzenden magnetischen Polen und einem magnetischen Rückschluß,
wobei der 1te scheibenförmige Körper eine Rückschlußscheibe
ist.
Fig.11 zeigt eine Weiterbildung der elektrischen Maschine gemäß
Fig.10 im Radialschnitt. Zu sehen ist die Verteilung der Luftspulen 3
anhand der V-förmigen Teilspulen innerhalb eines Luftspaltabschnittes,
wobei die Luftspulen über den Umfang des 1ten scheibenförmigen
Körpers 6 gleichmäßig verteilt sind. Die Permanentmagnete
27 des dahinterliegenden 2ten scheibenförmigen Körpers 7 sind
im Umfangsbereich ersichtlich und sind weiterhin gestrichelt erkenntlich
gemacht, wobei sie den achsnahen Wickelkopfbereich aussparen.

Fig.12 zeigt eine Weiterbildung der elektrischen Maschine als Gleichstrommaschine
mit mechanischer Kommutierung 25/26 im Axialschnitt, bei der die Luftspulen
3 im Luftspaltbereich zweischichtig überlappen und im vom Feld ausgesparten
Axialbereich mehrfach als Wickelköpfe überlappen, was hier vereinfacht
durch eine axiale Verdickung der Wicklung dargestellt ist. Der 1te scheibenförmige
Körper 6 ist eine Rückschlußscheibe und die 2ten scheibenförmigen
Körper 7 besteht aus jeweils den Luftspaltabschnitt begrenzenden
magnetischen Polen 27 und einem magnetischen Rückschluß. Die
Luftspulen sind auf dem scheibenförmigen Kommutator 25 zusammengeschaltet.
Auch Schleifkontakte 26 sind ersichtlich.
Fig.13 zeigt die Weiterbildung der elektrischen Maschine gemäß
Fig.12 im Radialschnitt, wobei die Luftspulen 3 über den Umfang des
1ten scheibenförmigen Körpers 6 gleichmäßig verteilt
sind und sich als Zweischichtwicklung im Luftspaltbereich überlappen.
Die Permanentmagnete 27, des dahinterliegenden 2ten scheibenförmigen
Körpers 7, sind im Umfangsbereich ersichtlich und sind weiterhin
gestrichelt erkenntlich gemacht, wobei sie den achsnahen Wickelkopfbereich
aussparen.

Fig.14 zeigt eine Weiterbildung der elektrischen Maschine als Gleichstrommaschine
mit mechanischer Kommutierung 25/26 im Axialschnitt, bei der der Luftspalt
4, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, sich aus zwei geraden und einem
gebogenen Luftspaltabschnitt zusammensetzt, die direkt ineinander übergehen
und die Luftpulen 3 sich vom achsnahen Bereich eines geraden Luftspaltabschnittes
über den im Umfangsbereich liegenden gebogenen Luftspaltabschnitt
bis in den achsnahen Bereich des daran anschließenden geraden Luftspaltabschnittes
erstrecken. Eine andere nicht dargestellte Weiterbildung ist in ähnlicher
Form elliptisch mit einem durchgehenden elliptischen Luftspalt.
Fig.15 zeigt die Weiterbildung der elektrischen Maschine gemäß
Fig.14 im Radialschnitt, wobei die Luftspulen 3, hier nur als Teilspulen
sichtbar, über den Umfang des 1ten scheibenförmigen Körpers
6 gleichmäßig, als Einzelleiter in einer Schrägwicklung
verteilt sind und entweder über Bürsten 26 direkt auf der Wicklung
kommutiert werden oder mit einem Kommutator 25 verbunden sind. Die Luftspulen
verlaufen im gesamten Luftspalt zweischichtig, wobei die Spulenseiten
einer Luftspule zu unterschiedlichen Schichten gehören. Bei einer
hier nicht dargestellten Weiterbildung verlaufen die Leiter im achsnahen
Bereich evolvent oder schräge und im übrigen Bereich radial
oder radial projiziert.

Fig.16 zeigt ein Prinzipbild einer Spulenführung als eine Weiterbildung
für eine rotierende elektrische Maschine im Prinzip gemäß
der Fig.1 im Radialschnitt der Linie I-I. Hier sind zwei offene Luftspulen
mit mehreren Windungen über den halben Umfang des 1ten scheibenförmigen
Körpers verteilt und zu einer Teilwicklung zusammengeschlossen. Zwei
solcher Teilwicklungen ergeben die volle, den Scheibenkreis ausfüllende
Wicklung, wobei die Spulenseiten radial verlaufend gleichmäßig
über den Umfang verteilt sind.
Fig. 17 zeigt eine Abwandlung der elektrischen Maschine der Fig.2 im
Radialschnitt. Die Besonderheit ist hier, daß die Polweite 12 kleiner
ist als die Spulenweite 14 und elektronische Sensoren 17 in den Wicklungsbereich
eingebracht sind. Solche Maschinen werden als elektronisch kommutierte
Motoren verwendet, wobei die Sensoren Aufschluß über die Läuferstellung
und -richtung geben und gegenüberliegende Luftspulen zu einem Strang
zusammengeschaltet sind.

Fig.18 zeigt eine Weiterbildung der elektrischen Maschine im Axialschnitt,
wobei die Luftspule 3 als Durchmesserwicklung um den 1ten scheibenförmigen
Körper 6, der als Rückschlußscheibe ausgeführt ist,
herumgefaltet ist. Die Lagerung und der Verlauf der Achse 24 ist nur einseitig
von dem 1ten scheibenförmigen Körper 6, wobei die Spulenhalterung
21 der Achse 24 axial gegenüberliegt und im Achsbereich aus dem Scheibenring
16 herausgeführt ist. Die Luftspule ist nur in einem Luftspaltabschnitt
an der Achse vorbeigeführt. Im anderen Luftspaltabschnitt verläuft
sie direkt über dem oder seitlich versetzt zum Durchmesser. Der Faltbereich
18 der Luftspule ist vom Feld durchdrungen.
Fig.19 zeigt die Weiterbildung der elektrischen Maschine gemäß
Fig.17 als Scheibenmaschine im Radialschnitt. Sichtbar ist hier die einseitige
Achsdurchführung durch die Wicklung, wobei die Leiter in dem sichtbaren
Luftspaltabschnitt durch die Achsdurchführung von ihrem Idealverlauf
abweichen. In gestrichelter Form ist der ideale Verlauf der Wicklung im
nicht sichtbaren Luftspaltabschnitt angedeutet. Das Magnetsystem ist zweipolig
pro Luftspaltabschnitt ausgeführt, was durch die Magnete 27 des 2ten
scheibenförmigen Körpers des hinteren Luftspaltabschnittes ersichtlich
ist.

Fig.20 und Fig.21 zeigen eine Ausführung mit einem scheibenförmiger
Träger 8, der an seinem äußeren Umfang gabelförmig
in drei ringförmigen Körpern endet, die verbunden sind, wobei
die beiden äußeren an ihren Innenseiten Magnete 27 tragen.
Der scheibenförmige Träger 8 sitzt auf einer Welle 1, und der
1te ringförmige Körper ist von der Luftspule 3 umgeben. Hier
werden hohe Umfangsgeschwindigkeiten genutzt.

Fig.22 zeigt eine Weiterbildung der elektrischen Maschine im Axialschnitt.
Ein 1ter hohlzylindrischer Körper 6 besteht aus einem hohlzylindrischen
Rückschlußkörper auf deren Mantelfläche ein permanentmagnetischer
Körper 27 mit radialer Magnetisierung in vollem Umfang angebracht
ist. Zu einer Stirnseite des Magnetkörpers, gering beabstandet, ist
ein schmaler Rückschlußscheibenring angebracht, der mit dem
hohlzylindrischen Rückschlußkörper innenseitig fest verbunden
ist. Der 1te Körper ist mit seinem Innendurchmesser auf einer Welle
1 durch zwei Lager 13 gelagert und in einen 2ten hohlzylindrischen Körper
7 koaxial geschachtelt und mit ihm an einer Stirnseite fest verbunden.
An der gegenüberliegenden Stirnseite des 1ten Körpers begrenzen
die 1ten und 2ten Körper einen Luftspaltabschnitt, sowie zwischen
deren Mantelflächen. Die stirnseitige Luftspaltbegrenzung ist von
dem 1ten Körper 6 durch einen Rückschluß und von dem 2ten
Körper 7 durch radialmagnetisierte Permanentmagnete mit hinterlegtem
Rückschluß gebildet. Die mantelseitige Luftspaltbegrenzung
des 2ten Körpers 7 ist als Rückschluß ausgebildet. Die
Luftspule 3 erstreckt sich axial über den mantelseitigen Luftspaltabschnitt
über den Faltbereich 18 in den stirnseitigen Luftspaltabschnitt bis
in achsnähe und ist dort mit dem Kollektor 2 verbunden, an dem Schleifkontakte
26 anliegen.
Fig.23 zeigt eine elektrische Maschine von Fig.22 im Radialschnitt. Die
V-förmigen Spulenabschnitte verlaufen im Stirnbereich leicht versetzt
zum Radius und sind in achsnähe mit dem Kollektor 25 verbunden. Der
1te Körper 6 ist als Rückschlußkörper sichtbar, sowie
der 2te Körper 7. Weiterhin sind die in Bewegungsrichtung verlaufenden
Spulenteile im mantelseitigen Luftspaltabschnitt zu sehen.

Fig.24 zeigt eine Weiterbildung der elektrischen Maschine im Axialschnitt.
Ein 1ter hohlzylindrischer Körper 6 besteht aus einem Rückschlußkörper,
der in einen 2ten hohlzylindrischen Körper 7 geschachtelt ist, die
zwischen ihrem Mantelbereich und den beiden Stirnbereichen einen Luftspalt
4, bestehend aus den Luftspaltabschnitten 4',4'',4''', begrenzen. Der
1te und der 2te Körper sind nicht mechanisch, sondern magnetisch
verbunden und sind koaxial auf einer Hohlachse 24 jeweils durch zwei Lager
13 gelagert. Die Luftspule 3 erstreckt sich im Luftspalt 4'' axial und
ist an den äußeren Kanten des 1ten Körpers bei 18 jeweils
gefaltet und erstreckt sich von da aus in Richtung Welle in den Luftspaltabschnitten
4',4''. Die Luftspule ist fest mit der Hohlachse 24 verbunden, wobei die
Zuleiter der Luftspule durch die Hohlachse geführt sind. Der 2te
hohlzylindrische Körper 7 besteht Luftspaltseitig aus Permanentmagneten
27, die auf einem Rückschlußkörper angebracht sind.
Fig.25 zeigt eine elektrische Maschine von Fig.24 im Radialschnitt. Die
V-förmigen Spulenabschnitte der Luftspule 3 verlaufen in den Stirnbereichen
leicht versetzt zum Radius und axial gesehen deckungsgleich in den Luftspaltabschnitten
4',4''. Die Luftspulen sind über eine Halterung 21 mit der Hohlachse
verbunden. der 1te Körper ist mit seiner stirnseitigen Rückschlußfläche
sichtbar, so wie die einzelnen magnetischen Pole des 2ten Körpers
7, die mit einem axial gesehenen ringförmigen Rückschlußkörper
hinterlegt sind.

Fig.26 zeigt eine Weiterbildung der elektrischen Maschine im Axialschnitt.
Die Luftspule 3 erstreckt sich in einem Luftspalt 4, der durch einen 1ten
und 2ten trommelförmigen Körper 6,7 begrenzt wird, wobei die
Körper im Schnitt eine elliptische Form aufweisen. Die Spulenhalterung
21 ist durch einen Schlitz 11 im 2ten Körper 7 aus dem Luftspaltbereich
herausgeführt. Eine Verbindung der Luftspule 3 oder der Feldeinrichtung
mit der Achse 24 oder der Welle 1 ist nicht festgelegt.

Fig.27 zeigt eine elektrische Maschine im Axialschnitt. Die Maschine
besteht aus drei hohlzylindrischen Körpern 6,7, die ineinandergeschachtelt
koaxial zu einer Welle 1 oder Achse 24 liegen und einen Luftspalt, bestehend
aus den Luftspaltabschnitten 4',4'', begrenzen. Die Luftspule 3 ist um
eine stirnseitige Außenkante des 1ten hohlzylindrischen Körpers
6, der ein Rückschluß ist, in 18 herumgefaltet. Der äußere
und innere hohlzylindrische 2te Körper 7 besteht luftspaltseitig
aus permanentmagnetischen Polen 27, die auf einem Rückschluß
angebracht sind. 1te und 2te Körper sind an einer Stirnseite fest
miteinander verbunden. Die Luftspule 3 ist über eine Halterung 21
mit dem Gehäuse 2 verbunden, wobei Verbindungen mit der Welle oder
Achse nicht festgelegt sind.
Fig.28 zeigt eine elektrische Maschine von Fig.27 im Radialschnitt. Es
sind ringförmige 1te und 2te Körper 6,7 Richtung Achse gesehen
sichtbar und auch die Luftspulen 3, von denen jeweils der gebogene Leiter
20 und die in Bewegungsrichtung liegenden unwirksamen Leiter, ersichtlich
sind.

Fig.29 zeigt eine elektrische Maschine im Axialschnitt. Die Maschine
besteht aus vier hohlzylindrischen Körpern 6,7, die ineinandergeschachtelt
sind und koaxial zu einer Achse 2 oder Welle 1 liegen und zwischen einander
einen Luftspalt 4 begrenzen, der aus den Luftspaltabschnitten 4',4'',4''',4'''',4'''''
besteht, wobei die Luftspule 3 durch alle Luftspaltabschnitte verläuft,
die durch jeweils zwei mantelseitige oder stirnseitige Flächen der
hohlzylindrischen Körper begrenzt sind. Die Luftspule vollzieht dabei
zwei Links- und zwei Rechtsbiegungen.
Fig.30 zeigt eine elektrische Maschine von Fig.29 im Radialschnitt. Die
drei äußeren hohlzylindrischen Körper sind in Achsrichtung
als Ringkörper 6,7 sichtbar, wie auch die von ihnen mantelseitig
begrenzten Luftspaltabschnitte 4',4''',4'''''. Die Luftspule 3 ist vor
allem in ihrem radialem Verlauf in Luftspaltabschnitt 4'' und mit ihren
unwirksamen Leitern in dem äußeren und inneren mantelseitigen
Luftspaltabschnitten ersichtlich, sowie die Spulenhalterung 21 im achsnähesten
Bereich.

Fig.31 zeigt eine elektrische Maschine im Axialschnitt. Die Maschine
besteht aus drei hohlzylindrischen Körpern 6,7, die ineinandergeschachtelt
koaxial zu einer Welle 1 oder Achse 24 liegen und einen Luftspalt 4, bestehend
aus den Luftspaltabschnitten 4',4'',4''',4'''', begrenzen. Die Luftspule
3 vollzieht bei dem Verlauf durch die Luftspaltabschnitte zwei Rechtsbiegungen
und eine Linksbiegung. Eine Besonderheit hier ist, daß der 1te Körper
6 im Axialschnitt nur einseitig magnetische Pole trägt.
Fig.32 zeigt eine elektrische Maschine von Fig.31 im Radialschnitt. Die
zwei äußeren hohlzylindrischen Körper sind als ringförmige
Körper 6,7 sichtbar, so wie der innere hohlzylindrische Körper
7 mit seiner stirnseitigen Rückschlußfläche, wie auch
die von ihnen mantelseitig begrenzten Luftspaltabschnitte 4'',4''''. Die
Luftspule 3 ist vor allem in ihrem radialem Verlauf in Luftspaltabschnitt
4' und mit ihren unwirksamen Leitern in dem äußeren mantelseitigen
Luftspaltabschnitt ersichtlich, sowie die Spulenhalterung 21 im achsnähesten
Bereich.

Fig.33 zeigt eine elektrische Linearmaschine von Fig.34 im Querschnitt.
Die plattenförmigen Körper 6,7 liegen parallel und so zueinander
versetzt, daß sie die parallel zueinander liegenden Luftspaltabschnitte
4',4'' gleichmäßig begrenzen. Der 1te plattenförmige Körper
6 ist eine Rückschlußplatte, um deren eine in Bewegungsrichtung
liegende Außenkante die Luftspule 3 bei 20 gefaltet ist und in den
Luftspaltabschnitten 4',4'' verläuft. Zu sehen ist eine Spulenseite,
die im Faltbereich 18 durch 21 gehaltert ist. Die zweiten plattenförmigen
Körper 7 beinhalten die magnetischen Pole 27.
Fig.34 zeigt eine elektrische Linearmaschine von Fig.33 im Querschnitt.
Zu sehen ist der Verlauf der Luftspulen 3 in Bewegungsrichtung und die
gefalteten Luftspulenteile 20. Fünf Luftspulen sind um den 1ten plattenförmigen
Körper 6 gefaltet und verlaufen in den Luftspaltabschnitten. Die
Bewegungsrichtung ist rechts-links in Papierebene.
Fig.35 zeigt die elektrische Linearmaschine von Fig.33,34 im Schnitt.
Zu sehen ist der Verlauf der Teilspulen in dem Luftspaltabschnitt 4' und
der plattenförmige Rückschluß des 1ten Körpers 6,
sowie die darunterliegenden magnetischen Pole des einen plattenförmigen
Körpers 7.

Fig.36 zeigt eine elektrische Linearmaschine von Fig.37 im Querschnitt.
Die Linearmaschine besteht im wesentlichen aus drei parallelen plattenförmigen
Körpern 6,7, die einen Luftspalt 4 gleichmäßig begrenzen,
in dem die 2ten plattenförmigen Körper 7 um eine in Bewegungsrichtung
liegende Außenkante gleichmäßig beabstandet herumgezogen
sind, wobei die 2ten plattenförmigen Körper 7 einen durchgehenden
Schlitz 11 zur Durchführung der Spulenhalterung 21 aufweisen. Die
magnetischen Pole des plattenförmigen 1ten Körpers 6 sind elektromagnetisch,
so daß zu ihm gehörenden Erregerspulen in Nuten seines Rückschlußkörpers
eingelegt sind. Die Luftspule 3 ist um den plattenförmigen 1ten Körper
gleichmäßig gebogen und verläuft im Luftspalt 4 beidseitig
des plattenförmigen 1ten Körpers, wobei eine Spulenseite sichtbar
ist.
Fig.37 zeigt eine elektrische Linearmaschine von Fig.36 im Schnitt. Zu
sehen sind die Teilspulen der Erregerspulen und der beiden Luftspulen
3, als Läufer mit ihrer Spulenhalterung 21, einseitig vom plattenförmigen
1ten Körper 6. Die Bewegungsrichtung ist rechts-links in Papierebene.
Fig.38 zeigt eine elektrische Linearmaschine von Fig.36,37 im Schnitt.
Sichtbar sind die gebogenen Spulenteile der Luftspulen 3 und der Erregerspulen,
die im Rückschluß vom 1ten Körper 6 eingebettet sind,
sowie die in Bewegungsrichtung liegenden unwirksamen Luftspulenteile der
Luftspule 3.

Fig.39-41 zeigen beispielhaft unterschiedliche Weiterbildungen der Faltkanten-
und Außenbereiche eines 1ten und 2ten Körpers 6,7, wobei der
innenliegende Körper 6 von der Luftspule 3 umgeben ist, die axial
außen die Luftspule die Spulenhalterung 21 aufweist. Bei allen drei
Ausführungen ist das Rückschlußflachband 5, an dem linken
2ten Körper 7 angebracht. Magnete gehören, sowohl zum linken
als auch zum rechten 2ten Körper 7, während der 1te Körper
6 keine, nur einseitig angebrachte oder beidseitig angebrachte Magneten
27 aufweist und in seinem äußeren Randbereich verschieden abgerundet
ist ( auch winkel- und T-förmig), um einen günstigen Verlauf
der Feldlinien zu erreichen, die durch Linien durch die Luftspule angedeutet
sind.
Patentansprüche
1. Elektrische Maschine, die aus einem Luftspalt (4) aufweist, der
von einer Feldeinrichtung begrenzt ist, die mindestens in Form von mindestens
zwei voneinander beabstandeten Körpern (6,7) besteht, wobei jeweils
ein 1ter Körper (6) zu einem 2ten Körper (7) benachbart angeordnet
ist, und wobei mindestens zu einer der einander zugewandten Seiten des
1ten und 2ten Körpers magnetische Pole (27) gehören, die senkrecht
zum Luftspalt magnetisiert sind, sich quer zu einer Bewegungsrichtung,
im wesentlichen über den vollen Luftspalt, jeweils im Ganzen oder
in Teilpole unterteilt, erstrecken und die vorzugsweise mit Rückschlußmaterial
hinterlegt sind, in Bewegungsrichtung wechseln und deren Feld im wesentlichen
gradlinig, innerhalb des Polflächenbereiches jedes Poles, von einer
Grenzfläche des Luftspaltes (4) zur gegenüberliegenden Grenzfläche
verläuft, zu der entweder auch magnetische Pole gehören oder
die mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial besteht, und
mindestens einer zweipoligen Luftspule (3) oder einer Wicklung (29) mit
zweipoligen Luftspulen (3), die keinen Kontakt zu Rückschlußmaterial
hat, sich im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung etwa mittig und gleichmäßig
vom 1ten und 2ten Körper beabstandet im Luftspalt (4) erstreckt,
sich relativ zur Feldeinrichtung bewegt und dabei jede Spulenseite der
mindestens einen Luftspule die Bewegungsrichtung quert, und am äußeren
Rand des Luftspaltes (4) mit einer anderen Spulenseite direkt oder über
vorwiegend unwirksame Leiter oder Wickelkopfleiter zu mindestens einer
Luftspule (3) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftspalt
(4), im Schnitt quer zur Bewegungs-richtung, aus mindestens zwei benachbarten
Luftspaltabschnitten (4',4''...) besteht, von denen jeweils zwei mit einer
ihrer Luftspaltgrenzflächen, die zum 1ten Körper gehören,
an der so entstehenden gemeinsamen Kante (10) aneinanderstoßen,
und jede Spulenseite der mindestens einen Luftspule (3) durch den Luftspalt
mit seinen Luftspaltabschnitten verläuft, wobei sie an jeder Kante
(10) ihre geometrische Form ändert und dabei eine Biegung oder Faltung
um den 1ten Körper vollzieht und jede Spulenseite im wesentlichen
im Luftspalt (4) verläuft.
2. Elektrische Maschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1,dadurch
gekennzeichnet,daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
aus mindestens einem bogenförmigen Luftspaltabschnitt (4') besteht,
der innenseitig vom 1ten Körper begrenzt ist und in dem sich jede
Spulenseite der mindestens einen Luftspule (3) im wesentlichen in der
vollen Bogenlänge erstreckt, und die durch den Luftspalt mit seinen
Luftspaltabschnitten und im wesentlichen in dem Luftspalt (4) verläuft.
3. Elektrische Maschine nach Anspruch 1,2, dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus
mindestens einem bogenförmigen Luftspaltabschnitt (4') besteht, der
innenseitig vom 1ten Körper begrenzt ist und in dem sich jede Spulenseite
der mindestens einen Luftspule (3) im wesentlichen in der vollen Bogenlänge
erstreckt, und die durch den Luftspalt mit seinen Luftspaltabschnitten
und im wesentlichen in dem Luftspalt (4) verläuft, und daß
der mindestens eine Luftspaltabschnitt (4') bevorzugt kreisbogenförmig
ist.
4. Elektrische Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung der mindestens eine bogenförmige
Luftspaltabschnitt (4') ungleichmäßig gebogenen, bevorzugt
ellipsenförmig ist.
5. Elektrische Maschine nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung der ellipsenförmige Luftspaltabschnitt
(4') flach elliptisch ist und dabei bevorzugt entweder einen Hauptscheitel
und zwei Nebenscheitel oder zwei Hauptscheitel und einen Nebenscheitel
der Ellipse umfaßt.
6. Elektrischen Maschinen nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß die Luftspule (3) sich im wesentlichen innerhalb des Luftspaltes
(4) oder innerhalb des Luftspaltes (4) mit den Luftspaltabschnitten (4',4''...)
befindet.
7. Elektrische Maschine nach Anspruch 1,6, dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens zwei benachbarte Luftspaltabschnitte (4',4''), im
Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, gerade sind und unter einem Winkel,
von vorzugsweise 90°, zueinander liegen, wobei sie sich an einer ihrer,
zum 1ten Körper gehörenden, Grenzflächen schneiden, was
eine eckige Kante (10) des 1ten Körpers bildet, die vorzugsweise
abgerundet ist.
8. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, mindestens zwei benachbarte
Luftspaltabschnitte (4',4'') mit einer ihrer, zum 1ten Körper gehörenden
Grenzflächen die Kante (10) bildend, aneinanderstoßen, wovon
ein Luftspaltabschnitt (4') gerade und ein Luftspaltabschnitt (4'') bogenförmig,
bevorzugt kreisbogenförmig, ist.
9. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 6,8, dadurch gekennzeichnet,
daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, mindestens zwei benachbarte
Luftspaltabschnitte (4',4'') direkt ineinander übergehen.
10. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, sich der Luftspalt (4)
aus mindestens drei Luftspaltabschnitten (4', 4'',4''') zusammensetzt,
wobei zwei gerade und parallel zueinander liegende Luftspaltabschnitte
(4', 4''') durch einen dritten Luftspaltabschnitt (4'') verbunden sind,
der entweder gerade ist und in einem 90° Winkel jeweils zu ihnen liegt
oder ein bogenförmiger Luftspaltabschnitt ist.
11. Elektrische Maschine nach Anspruch 1,7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus
mindestens zwei parallel zueinander liegenden Luftspaltabschnitten (4',4'')
besteht, wobei die in Kante (10) aneinanderstoßenden Grenzflächen
vorwiegend aus Rückschlußmaterial bestehen und zu einem schmalen
schlitzförmigen 1ten Körper gehören und die magnetischen
Pole (27) zur Luftspaltgrenzfläche des 2ten Körpers gehören.
12. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung der Luftspalt (4) aus
mehreren aneinanderstoßenden Luftspaltabschnitten (4',4''...) besteht,
die gerade oder bogenförmig sind, durch die jede Spulenseite, der
mindestens einen Luftspule (3), verläuft und die dabei mindestens
eine Links- und eine Rechtsbiegung vollzieht.
13. Elektrische Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß dabei mindestens drei gerade Luftspaltabschnitte (4',4'',4'''),
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung parallel zueinander liegen.
14. Elektrische Maschine nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß dabei der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
aus drei geraden Luftspaltabschnitten (4',4'',4''') besteht, wobei zwei
Luftspaltabschnitte (4',4'') parallel zueinander liegen und der dritte
Luftspaltabschnitt (4''') einen 90° Winkel dazu einnimmt.
15. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Leiter (20) der Luftspule (3) im Faltbereich (18) im Bereich
der Kante (10) auch mindestens teilweise vom magnetischen Feld durchdrungen
ist, wobei das magnetische Feld nicht im wesentlichen gradlinig von einer
Luftspaltgrenzfläche zur anderen verläuft.
16. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet,
daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung mindestens zwei benachbarte
Luftspaltabschnitte (4',4'') des Luftspaltes (4), in ihren zu dem 1ten
Körper gehörenden und aneinanderstoßen Grenzflächen
magnetische Teilpole enthalten, die über die gemeinsame Kante (10)
hinaus einen gemeinsamen, durchgehenden Pol bilden, der rechtwinklig zu
seiner Luftspaltgrenzfläche magnetisiert ist.
17. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 10,12 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung in zwei
benachbarten Luftspaltabschnitten (4',4'') die magnetischen Pole (27)
mindestens zu verschiedenen Grenzflächen des Luftspaltes (4) gehören
und die magnetischen Pole des einen Luftspaltabschnittes (4'), die zur
Grenzfläche des 1ten Körpers gehören, mit ihren Stirnseiten
beabstandet zum Rückschlußmaterial, der an sie anstoßenden,
benachbarten Grenzfläche des anderen Luftspaltabschnittes (4''),
die mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial besteht, liegen.
18. Elektrische Maschine nach Anspruch 10,15,17, dadurch gekennzeichnet,
daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung sich der Luftspalt (4)
aus mindestens drei Luftspaltabschnitten (4', 4'',4''') zusammensetzt,
wobei zwei gerade und parallel zueinander liegende Luftspaltabschnitte
(4', 4''') durch einen geraden dritten Luftspaltabschnitt (4'') verbunden
sind, und zu mindestens einer der beiden parallel liegenden Grenzflächen,
der parallel liegenden Luftspaltabschnitte, des 1ten Körpers magnetische
Pole (27) gehören, die auf mindestens einer der Seiten eines schlitzförmigen
Rückschlußkörpers (19), der zum 1ten Körper (6) gehört,
angebracht sind, und die Grenzfläche des Luftspaltabschnittes (4'''),
die die beiden Kanten (10) verbindet, in denen jeweils eine Grenzfläche
des Luftspaltabschnittes 4''' mit denen der Luftspaltabschnitte 4' und
4'' aneinanderstoßen, mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial
besteht und vorzugsweise einen flachen Rückschluß des 1ten
Körpers (6) bildet, der ein Rückschlußflachband (9) ist,
das zu den Stirnseiten der magnetischen Pole beabstandet liegt und mit
dem Rückschlußkörper (19) etwa mittig oder in einer Kante
(10) verbunden ist, und dem Rückschlußflachband (9), eine Luftspaltgrenzfläche
des Luftspaltabschnittes (4''') gegenüberliegt, zu der magnetische
Pole (27) gehören.
19. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 8, 10 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung mindestens
ein 2ter Körper (7) im Faltbereich (18) im Bereich der Kante (10)
dem Leiter (20) oder einem bogenförmigen Spulenverlauf gleichmäßig
beabstandet mindestens teilweise folgt.
20. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 8, 10 bis 18, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein 2ter Körper (7) mit einer
seiner in Bewegungsrichtung liegenden Kanten mit einem Rückschlußflachband
(5) verbunden ist, das den Luftspalt (4) im Faltbereich (18) im Bereich
einer Kante (10) einseitig begrenzt.
21. Elektrische Maschine nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rückschlußflachband (5) luftspaltseitig magnetische
Pole (27) trägt, die sich quer zur Bewegungsrichtung erstrecken,
in Bewegungsrichtung wechseln und in Richtung des 1ten Körpers (6),
bevorzugt Richtung Kante (10), magnetisiert sind.
22. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet,
daß sie aus mehreren Maschinen zusammengesetzt ist, die einen gemeinsamen
2ten Körper (7) der Feldeinrichtung nutzen, der vorzugsweise als
Permanentmagnetkörper (23) ausgebildet ist, wobei er senkrecht zur
Bewegungsrichtung und zur Luftspaltgrenzfläche magnetisiert ist und
jede der beiden Polflächen des Magnetkörpers mindestens einen
Luftspaltabschnitt der beiden elektrischen Maschinen begrenzt.
23. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung 1te und 2te Körper
(6,7), an den äußeren Rändern der gegenüberliegenden
Grenzflächen des Luftspaltes (4), direkt oder über einen Körper,
der vorzugsweise ein Rückschluß ist, fest miteinander verbunden
sind, wobei der 2te Körper mindestens einen in Bewegungsrichtung
durchlaufenden Schlitz zur Durchführung der Spulenhalterung (21)
aufweist, der die Luftspaltgrenzfläche des 2ten Körpers in etwa
mittig in der Erstreckungsrichtung des Luftspaltes (4) teilt und/oder
in einem Faltbereich (18), der mindestens einen Luftspule (3), angeordnet
ist.
24. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 22, dadurch gekennzeichnet,
daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung 1te und 2te Körper
(6,7), an einem der äußeren Ränder der sich gegenüberliegenden
Grenzflächen des Luftspaltes (4), direkt oder über einen Körper,
der vorzugsweise ein Rückschluß ist, fest miteinander verbunden
sind, wobei der 2te Körper (7) durchgängig, dem 1ten Körper
(6) gegenüberliegend, den Luftspalt (4) begrenzt, und die Spulenhalterung
(21) an dem anderen äußeren Rand des Luftspaltes (4) mit einem
Wickelkopf oder einem unwirksamen Leiterbereich, der mindestens einen
Luftspule (3), verbunden und aus dem Luftspaltbereich herausgeführt
ist.
25. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 24, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feldeinrichtung von einem Gehäuse (2) umgeben ist oder
selbst das Gehäuse oder Teile des Gehäuses ist, und daß
entweder die mindestens eine Luftspule (3) mit der Welle (1) oder Achse
(24) fest verbunden ist, wobei die Feldeinrichtung direkt und/oder über
ein Gehäuse (2) gelagert ist, oder daß die mindestens eine
Luftspule (3) direkt und/oder über eine Spulenhalterung (21) und/oder
über ein Gehäuse (2) auf der Welle (1) oder Achse (24) gelagert
ist und die Feldeinrichtung dabei mit der Welle oder Achse fest verbunden
ist.
26. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bewegung linear ist.
27. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 25, dadurch gekennzeichnet,
daß die Bewegung der Feldeinrichtung und der mindestens eine Luftspule
(3) rotierend relativ zu einer Achse (24) oder einer Welle (1) ist.
28. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 9,11 bis 15,19 bis 25,27,
dadurch gekennzeichnet, daß auf der Achse (24) oder Welle (1) die
Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens drei koaxial und voneinander
beabstandet liegenden scheibenförmigen Körpern (6,7) jeweils
als Scheibe oder Scheibenring (16) angeordnet ist, wobei jeweils ein 1ter
scheibenförmiger Körper (6) zu einem 2ten scheibenförmigen
Körper (7) benachbart angeordnet ist und diese, im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung, jeweils einen Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen,
deren zum 1ten Körper gehörenden Grenzflächen in der außen
liegenden Kante (10) des 1ten Körpers aneinanderstoßen, und
zu den 2ten scheibenförmigen Körpern luftspaltseitig magnetische
Pole (27) gehören, die rechtwinklig zum Luftspalt, vorzugsweise axial,
magnetisiert sind, die sich Richtung Achse, vorzugsweise radial, erstrecken
und in Umfangsrichtung wechseln, und mindestens einer Luftspule (3) von
der jede Spulenseite an der äußeren Kante (10), ihre geometrische
Form ändert und um den 1ten Körper (6) gebogen oder gefaltet
ist, wobei dieser mindestens in seinem Umfangsbereich ein sehr dünner
scheibenförmiger Körper, mit Grenzflächen, die vorwiegend
aus Rückschlußmaterial bestehen, und der bevorzugt eine dünne
Rückschlußscheibe gleichmäßiger Dicke ist, und sich
jede Spulenseite auf beiden Seiten des 1ten scheibenförmigen Körpers
(6), jeweils in den Luftspaltabschnitten (4',4'') etwa mittig zwischen
jeweils zwei scheibenförmigen Körpern und von diesen gleichmäßig
beabstandet, in Richtung Achse oder Welle erstreckt und in ihrem achsnähesten
Bereich mit einer anderen Spulenseite zu einer Luftspule (3) verbunden
ist, wobei 1te und 2te scheibenförmige Körper gleichförmig
miteinander und relativ zur mindestens einen Luftspule (3) drehbar sind.
29. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 10,12 bis 25,27, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der Achse (24) oder Welle (1) die Feldeinrichtung
mindestens in Form von mindestens drei koaxial und voneinander beabstandet
liegenden scheibenförmigen Körpern (6,7) jeweils als Scheibe
oder Scheibenring (16) angeordnet ist, wobei jeweils ein 1ter scheibenförmiger
Körper (6) zu einem 2ten scheibenförmigen Körper (7) benachbart
angeordnet ist und diese, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, jeweils
einen Luftspaltabschnitt (4 ',4'''...) begrenzen, der jeweils auf einer
Seite des 1ten scheibenförmigen Körpers (6) Richtung Welle (1)
oder Achse (24) verläuft, und zu mindestens einer der einander zugewandten
Seiten des 1ten und 2ten scheibenförmigen Körpers magnetische
Pole (27) gehören, die rechtwinklig zur Luftspaltgrenzfläche,
vorzugsweise axial, magnetisiert sind, die sich Richtung Achse, vorzugsweise
radial, erstrecken und in Umfangsrichtung wechseln, wobei der 1te Körper
(6) vorzugsweise aus einem, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, sehr
schmalen, schlitzförmigen Rückschlußkörper (19) und
magnetischen Polen (27) besteht, die er mindestens an einer seiner Seiten
trägt, und die Feldeinrichtung im Umfangsbereich einen weiteren Luftspaltabschnitt
(4'') begrenzt, dessen zum 1ten Körper gehörende Grenzfläche
in jeweils einer Kante (10) mit jeweils einer ebenfalls zu ihm gehörenden
Grenzfläche der benachbarten Luftspaltabschnitte (4',4''') aneinanderstößt,
und mindestens einer Luftspule (3), von der jede Spulenseite im Umfangsbereich
mindestens teilweise durch den Luftspalt verläuft und an den beiden
äußeren Kanten (10) des 1ten Körpers (6) ihre geometrische
Form ändert und um den 1ten Körper gebogen oder gefaltet ist,
sich von da aus auf beiden Seiten des 1ten scheibenförmigen Körpers
(6), jeweils in den Luftspaltabschnitten (4',4'') etwa mittig zwischen
jeweils zwei scheibenförmigen Körpern und von diesen gleichmäßig
beabstandet, in Richtung Achse oder Welle erstreckt und dort mit einer
anderen Spulenseite zu einer Luftspule (3) verbunden ist, wobei die Feldeinrichtung
relativ zur mindestens einen Luftspule (3) drehbar ist und dabei 1te und
2te scheibenförmige Körper sich bevorzugt gleichförmig
miteinander bewegen, und vorzugsweise eine luftspaltbegrenzende Feldeinrichtung
einen Leiter (20) im Faltbereich (18) im Bereich mindestens einer Kante
(10) der mindestens einen Luftspule (3) seiner Länge nach mindestens
teilweise umschließt.
30. Elektrische Maschine nach mindestens einem der Ansprüche
1 bis 25,27 bis 29, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Achse (24)
oder Welle (1) die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens zwei
koaxial und voneinander beabstandet liegenden, ineinandergeschachtelten,
trommelförmigen Körpern (6,7) angeordnet ist, wobei jeweils
ein 1ter trommelförmige Körper (6) zu einem 2ten trommelförmigen
Körper (7) benachbart angeordnet ist und diese, im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung, jeweils einen Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen,
wobei zwei gerade Luftspaltabschnitte oder mindestens ein gerader und
ein bogenförmiger Luftspaltabschnitt oder mindestens ein bogenförmiger
Luftspaltabschnitt den Luftspalt (4) bilden, der sich mindestens in einem
Bereich der Achse oder Welle nähert, wobei jede Spulenseite der mindestens
einen Luftspule (3) beim Verlauf durch den Luftspalt (4) Richtung Achse
oder Welle, um mindestens einen 1ten Körper (6), innerhalb mindestens
eines bogenförmigen Luftspaltabschnittes gebogen ist und/oder an
mindestens einer Kante (10), in der jeweils zwei benachbarte Luftspaltabschnitte
mit ihrer zum ersten Körper gehörenden Grenzfläche aneinanderstoßen,
ihre geometrische Form ändert und um den 1ten Körper (6) gebogen
oder gefaltet ist, und sich etwa mittig zwischen 1tem und 2tem Körper
und von diesen im wesentlichen gleichmäßig beabstandet, über
den vollen Luftspalt (4) erstreckt, und die magnetische Pole (27), die
den Luftspalt (4) und jeden Luftspaltabschnitt (4',4''...) mindestens
einseitig begrenzen, bevorzugt rechtwinklig zu ihrer Luftspaltgrenzfläche
magnetisiert sind, sich im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung entlang
des Luftspaltes erstrecken und in Umfangsrichtung wechseln, und die Feldeinrichtung
sich relativ zur mindestens einen Luftspule dreht, wobei 1te und 2te Körper
(6,7) der Feldeinrichtung vorzugsweise fest verbunden sind und sich vorzugsweise
gleichförmig miteinander bewegen.
31. Elektrische Maschine nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet,
daß der 1te trommelförmige Körper (6) die Form eines hohlen-
oder vollen Kreiszylinders und der 2te trommelförmige Körper
(7) die Form eines hohlen Kreiszylinders hat, wobei mindestens eine der
einander zugewandten Mantelseiten des 1ten und 2ten Körpers (6,7),
die einen Luftspaltabschnitt (4'') begrenzen, magnetische Pole (27) enthält,
die vorzugsweise radial magnetisiert sind und in Umfangsrichtung wechseln,
und daß, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, mindestens eine
der einander zugewandten Stirnseiten des 1ten und 2ten Körpers, auf
einer Stirnseite des 1ten Körpers, die einen Luftspaltabschnitt (4')
begrenzen, magnetische Pole (27) enthält, die vorzugsweise rechtwinklig
zur Luftspaltgrenzfläche und vorzugsweise axial magnetisiert sind
und in Umfangsrichtung wechseln, und die Kante (10) durch die aneinanderstoßenden,
zum 1ten Körper gehörenden Grenzflächen des mantel- und
stirnseitigen Luftspaltabschnittes (4',4''), die vorzugsweise rechtwinklig
zueinander liegen, gebildet ist, um die jede Spulenseite der mindestens
eine Luftspule gebogen oder gefaltet ist und die sich von da aus vorzugsweise
axial im mantelseitigen Luftspaltabschnitt (4'') und im stirnseitigen
Luftspaltabschnitt (4') Richtung Achse oder Welle, vorzugsweise radial
oder radial projiziert, erstreckt.
32. Elektrische Maschine nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet,
daß der 1te trommelförmige Körper (6) die Form eines hohlen-
oder vollen Kreiszylinders und der 2te trommelförmige Körper
(7) die Form eines hohlen Kreiszylinders hat, wobei mindestens eine der
einander zugewandten Mantelseiten des 1ten und 2ten Körpers (6,7),
die einen Luftspaltabschnitt (4'') begrenzen, magnetische Pole (27) enthält,
die vorzugsweise radial magnetisiert sind und in Umfangsrichtung wechseln,
und daß mindestens eine der einander zugewandten Stirnseiten des
1ten und 2ten Körpers, die auf einer Stirnseite des 1ten Körpers
einen Luftspaltabschnitt (4') und auf seiner anderen Stirnseite einen
Luftspaltabschnitt (4''') begrenzen, magnetische Pole (27) enthält,
die vorzugsweise rechtwinklig zur Luftspaltgrenzfläche und vorzugsweise
axial magnetisiert sind und in Umfangsrichtung wechseln, wobei die Luftspaltabschnitte
(4',4''), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, vorzugsweise rechtwinklig
zum Luftspaltabschnitt (4''') liegen, und die zum 1ten Körper gehörenden
Grenzflächen jeweils eines mantelseitigen und eines stirnseitigen
Luftspaltabschnittes jeweils in einer Kante (10) des 1ten Körpers
aneinanderstoßen, um die jeweils jede Spulenseite der mindestens
eine Luftspule (3) gebogen oder gefaltet ist und die sich von da vorzugsweise
axial im mantelseitigen Luftspaltabschnitt (4'') und in den stirnseitigen
Luftspaltabschnitten (4',4''') sich jeweils Richtung Achse oder Welle,
vorzugsweise radial oder radial projiziert, erstreckt.
33. Elektrische Maschine nach Anspruch 30 bis 32, dadurch gekennzeichnet,
daß der 1te trommelförmige Körper (6) die Form eines hohlen
oder vollen Kreiszylinders und der 2te trommelförmige Körper
(7) die Form eines hohlen Kreiszylinders hat, wobei mindestens eine der
einander zugewandten Mantelseiten des 1ten und 2ten Körpers (6,7),
die einen Luftspaltabschnitt (4'') begrenzen, magnetische Pole (27) enthält,
die vorzugsweise radial magnetisiert sind und in Umfangsrichtung wechseln,
und daß die Kreiszylinder, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
mindestens einseitig schräge oder gebogene zur Achse (24) oder Welle
(1) einwärts geneigte Stirnflächen haben, wobei mindestens eine
der einander zugewandten Stirnseiten des 1ten und 2ten Körpers, die
mindestens einseitig vom 1ten Körper einen stirnseitigen Luftspaltabschnitt
(4') begrenzen, magnetische Pole (27) enthält, die vorzugsweise rechtwinklig
zur Schrägung oder entlang des Biegeradiuses magnetisiert sind und
in Umfangsrichtung wechseln, und mindestens eine Kante (10) durch die
aneinanderstoßenden, zum 1ten Körper (6) gehörenden, Grenzflächen
des mantelseitigen und eines stirnseitigen Luftspaltabschnittes gebildet
ist, bei der jede Spulenseite der mindestens eine Luftspule (3), bei ihrem
Verlauf durch den Luftspalt, ihre geometrische Form ändert und um
den 1ten Körper gebogen oder gefaltet ist und die sich vorzugsweise
axial im mantelseitigen Luftspaltabschnitt (4'') und in mindestens einem
stirnseitigen Luftspaltabschnitt (4,4'''), Richtung Achse oder Welle und
vorzugsweise radial projiziert, erstreckt.
34. Elektrische Maschine nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens drei zylindrischen
Körpern (6,7) besteht und der achsnächste zylindrische Körper
voll- oder hohlzylindrisch und alle weiteren Körper (6,7) hohlzylindrisch
und mindestens mantelseitig gleichmäßig beabstandet ineinander
geschachtelt sind, wobei im Axialschnitt die Grenzflächen jeweils
eines 1ten Körpers (6) und eines 2ten Körpers (7) jeweils einen
Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen, der sich jeweils auf der inneren
und äußeren Mantelfläche des 1ten Hohlzylinders (6) axial
erstreckt, und mindestens zu einer der einander zugewandten Mantelflächen
des 1ten und 2ten zylindrischen Körpers magnetische Pole (27) gehören,
die bevorzugt radial magnetisiert sind, sich axial erstrecken und in Umfangsrichtung
wechseln, und vorzugsweise auch mindestens zu einer der einander zugewandten
Stirnseiten des 1ten und 2ten zylindrischen Körpers (6,7), die mindestens
einseitig vom 1ten Körper einen Luftspaltabschnitt (4'''...) oder
einen Faltbereich (18) begrenzen, magnetische Pole (27) gehören,
die vorzugsweise axial magnetisiert sind, sich Richtung Achse oder Welle
erstrecken und in Umfangsrichtung wechseln, und jede Spulenseite der mindestens
eine Luftspule (3) um mindestens eine Kante (10) eines hohlzylindrischen
1ten Körpers, die durch jeweils zwei benachbarte, aneinanderstoßende
Grenzflächen benachbarter Luftspaltabschnitte gebildet ist, gebogen
oder gefaltet ist und sich von da aus beidseitig der Kante (10) in einem
mantelseitigen Luftspaltabschnitt axial oder jeweils auf einer Seite in
einem stirnseitigen Luftspaltabschnitt Richtung Achse (24) oder Welle
(1), vorzugsweise radial oder radial projiziert, und auf der anderen Seite
in einem mantelseitigen Luftspaltabschnitt vorzugsweise axial erstreckt.
35. Elektrische Maschine nach Anspruch 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet,
daß die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens zwei langgestreckten
Körpern (6,7) besteht, wobei jeweils ein 1ter langgestreckter Körper
(6) zu einem 2ten langgestreckten Körper (7) im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung benachbart angeordnet sind und diese jeweils einen Luftspaltabschnitt
(4',4''...) begrenzen, wobei zwei gerade Luftspaltabschnitte oder mindestens
ein gerader und ein bogenförmiger Luftspaltabschnitt oder mindestens
ein bogenförmiger Luftspaltabschnitt den Luftspalt (4) bilden, wobei
jede Spulenseite der mindestens einen Luftspule (3) beim Verlauf durch
den Luftspalt (4) um mindestens einen 1ten Körper (6), innerhalb
mindestens eines bogenförmigen Luftspaltabschnittes gebogen und/oder
an mindestens einer Kante (10), bei der jeweils zwei benachbarte Luftspaltabschnitte
mit einer ihrer Grenzflächen aneinanderstoßen, ihre geometrische
Form ändert und um den 1ten Körper (6) gebogen oder gefaltet
ist, und sich etwa mittig zwischen 1tem und 2tem Körper und von diesen
im wesentlichen gleichmäßig beabstandet, über den vollen
Luftspalt (4) erstreckt, und die magnetische Pole (27), die den Luftspalt
(4) und jeden Luftspaltabschnitt (4',4''...) mindestens einseitig begrenzen,
vorzugsweise rechtwinklig zu ihrer Luftspaltgrenzfläche magnetisiert
sind, sich im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung entlang des Luftspaltes
(4) erstrecken und in Umfangsrichtung wechseln, und die Feldeinrichtung
sich relativ zur mindestens einen Luftspule linear bewegt, wobei 1te und
2te Körper (6,7) der Feldeinrichtung vorzugsweise fest verbunden
sind und sich gleichförmig miteinander bewegen.
36. Elektrische Maschine nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet,
daß die langgestreckten Körper (6,7) mindestens drei langgestreckte,
plattenförmige Körper (6,7) geringer, gleichmäßiger
Dicke, die gleichmäßig zueinander beabstandet liegen, sind,
wobei jeweils zwischen einem 1ten plattenförmigen Körper (6)
und einem 2ten plattenförmigen Körper (7) ein Luftspaltabschnitt
(4',4''...) angeordnet ist, und die Luftspaltabschnitte, im Schnitt quer
zur Bewegungsrichtung, parallel zueinander liegen, wobei die plattenförmigen
Körper (6,7) eine große Länge gegenüber ihrer Breite
haben und die Längsseiten in Bewegungsrichtung liegen und zu mindestens
einer der einander zugewandten Seiten des 1ten und 2ten plattenförmigen
Körpers (6,7) magnetischen Pole (27) gehören, die sich quer
zur Bewegungsrichtung erstrecken und senkrecht zur luftspaltbegrenzenden
Fläche des plattenförmigen Körpers (6,7) magnetisiert sind,
und, die zum 1ten Körper (6), der, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
eine schmale, schlitzförmige Fläche hat, gehörenden Grenzflächen,
zweier benachbarter Luftspaltabschnitte (4',4''...) an einer Längsseite,
in der Kante (10) aneinanderstoßen, um die jeweils jede der Spulenseiten
der mindestens eine Luftspule (3) gebogen oder gefaltet ist, die sich
von diesem Faltbereich (18) in die Luftspaltabschnitte erstreckt und im
Bereich der anderen, gegenüberliegenden Längskante des 1ten
plattenförmigen Körpers (6) mit einer anderen Spulenseite zu
einer Luftspule (3) verbunden ist, und sich die mindestens eine Luftspule
linear relativ zur Feldanordnung bewegt.
37. Elektrische Maschine nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet,
daß 1te und 2te langgestreckte Körper (6,7) in Bewegungsrichtung
an ihrem Anfang und an ihrem Ende durch einen Körper miteinander
verbunden sind.
Teilenummern in den Figuren
-
1 Welle
2 Gehäuse
3 Spule (offen, geschlossen)
4 Luftspalt
4',4''... Luftspaltabschnitte
des Luftspaltes 4
5 außen liegendes Flachband,
vorzugsweise ein Rückschlußflachband, axial gesehen
ein ringförmiger Körper
6 1ter Körper der Feldeinrichtung
(bildet eine Grenzfläche des Luftspaltes
4)
7 2ter Körper der Feldeinrichtung
(bildet die andere Grenzfläche des Luftspaltes
4)
8 scheibenförmiger Träger
9 innen liegendes Rückschlußflachband,
axial gesehen ein ringförmiger Körper
10 Kante des 1ten Körpers
(liegt in Bewegungsrichtung und ist eine Stoßkante oder Eckkante)
11 durchlaufender Schlitz im
2ten Körper
12 Polweite
13 Lager
14 Spulenweite
15
16 Scheibenring
17 elektronischer Sensor
18 Faltbereich
19 Rückschlußkörper
der magnetischen Pole des 1ten Körpers
20 Leiter im Faltbereich
21 Spulenhalterung
22
23 Permanentmagnetscheibe
24 Achse
25 Kollektor
26 Schleifkontakte
27 magnetischer Pol
28
29 Wicklung
Zusammenfassung
Die erfundene elektrische Maschine ist eine konstruktive Grundform, die
einer hochwirksamen Luftspulennutzung auf engstem Raum für rotierende
und lineare Bewegungen als Motor und Generator ermöglicht.
Bei der konstruktiven Grundform handelt es sich um eine Luftspule (3),
zu der zwei Spulenseiten gehören, die im Moment maximaler Energieumsetzung
gegenüber entgegengesetzten magnetischen Polen (27) verlaufen, sich
dabei in ihrer Wirkung ergänzen und die Luftspule keinen Kontakt
zu Rückschlußmaterial hat, und sich etwa mittig in einem durch
eine Feldeinrichtung (6,7) gebildeten Luftspalt (4) oder einen Luftspalt
(4), der aus ein oder mehreren Luftspaltabschnitten (4',4''...) besteht,
befindet und sich relativ zu dieser bewegt, wobei jede Spulenseite durch
die Luftspaltabschnitte (4',4''...) verläuft, im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung ihre geometrische Form ändert und um mindestens
einen Körper (6) der Feldeinrichtung gebogen oder gefaltet ist und
sich insgesamt im wesentlichen im Luftspalt (4) befindet.
Dieser Aufbau des Luftspaltes und der darin befindlichen Luftspulen ermöglicht
ein Höchstmaß der Erfüllung der von M. Faraday gefundenen
Idealbedingungen für die Energieumsetzung bei der Relativbewegung
zwischen elektrischem Leiter und Magnetfeld und garantiert höchste
quantitative und qualitative Kupferausnutzung innerhalb dieser Luftspulen,
und zu dem sehr kompakte Maschinen und sich daraus ergebend eine Vielzahl
weiterer Vorteile in der Anwendung, in der Fertigung und in den Produktionskosten.
Diese Maschinen sind z.B. als Motor für schnellste Stellaufgaben
oder als Antrieb für Fahrzeuge und als Generator für Fahrzeuglichtmaschinen
oder für Windkraftanlagen mit ihrem höchstem Wirkungsgrad hervorragend
geeignet.
Neue Patentansprüche vom 7.12.00
1. Elektrische Maschine, die aus einem Luftspalt (4) besteht, der
von einer Feldeinrichtung begrenzt ist, die mindestens in Form von mindestens
zwei voneinander beabstandeten Körpern (6,7) besteht, wobei jeweils
ein 1ter Körper (6) zu einem 2ten Körper (7) benachbart angeordnet
ist, und wobei mindestens zu einer der einander zugewandten Seiten des
1ten und 2ten Körpers magnetische Pole (27) gehören, die senkrecht
zum Luftspalt magnetisiert sind, sich quer zu einer Bewegungsrichtung,
im wesentlichen über den vollen Luftspalt, jeweils im Ganzen oder
in Teilpole unterteilt, erstrecken und die vorzugsweise mit Rückschlußmaterial
hinterlegt sind, in Bewegungsrichtung wechseln und deren Feld im wesentlichen
gradlinig, innerhalb des Polflächenbereiches jedes Poles, von einer
Grenzfläche des Luftspaltes (4) zur gegenüberliegenden Grenzfläche
verläuft, zu der entweder auch magnetische Pole gehören oder
die mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial besteht, und
mindestens einer zweipoligen Luftspule (3) oder einer Wicklung mit zweipoligen
Luftspulen (3), die keinen Kontakt zu Rückschlußmaterial hat,
sich im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung etwa mittig und gleichmäßig
vom 1ten und 2ten Körper beabstandet im Luftspalt (4) erstreckt,
sich relativ zur Feldeinrichtung bewegt und dabei jede Spulenseite der
mindestens einen Luftspule die Bewegungsrichtung quert, und am äußeren
Rand des Luftspaltes (4) mit einer anderen Spulenseite direkt oder über
vorwiegend unwirksame Leiter oder Wickelkopfleiter zu mindestens einer
Luftspule (3) verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus
mindestens zwei benachbarten Luftspaltabschnitten (4',4''...) besteht,
die mit einer ihrer Luftspaltgrenzflächen, die zum 1ten Körper
gehören, sich berührend entweder so aneinanderstoßen,
daß die beiden Grenzflächen sich im Berührungspunkt schneiden
und so eine Eckkante (10) bilden, oder die beiden Grenzflächen auf
Stoß unter einem Winkel von 180° aneinanderstoßen und so im
Berührungspunkt eine Stoßkante (10) bilden, und jede Spulenseite
der mindestens einen Luftspule (3) durch den Luftspalt mit seinen Luftspaltabschnitten
verläuft, wobei sie an jeder Stoß- oder Eckkante (10) ihre
geometrische Form ändert und dabei eine Biegung oder Faltung um den
1ten Körper vollzieht und jede Spulenseite im wesentlichen im Luftspalt
(4) verläuft, wobei der einzelne Luftspaltabschnitt vorzugsweise
gerade oder bogenförmig ist.
2. Elektrische Maschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus
mindestens einem bogenförmigen Luftspaltabschnitt (4') besteht oder
ein bogenförmiger Luftspalt (4) ist, wobei der Luftspalt oder der
mindestens eine bogenförmige Luftspaltabschnitt innenseitig vom 1ten
Körper und außenseitig vom 2ten Körper begrenzt ist, wobei
der mindestens eine bogenförmige Luftspaltabschnitt (4') mindestens
zu einem weiteren Luftspaltabschnitt (4'') benachbart liegt und deren
zum 1ten Körper (6) gehörenden Grenzflächen, sich entweder
mindestens einseitig so weit nähern, daß sie durch eine kurze
Verbindungskante (28) des gemeinsamen begrenzten 1ten Körpers verbunden
sind, oder an der so entstehenden gemeinsamen Stoß- oder Eckkante
(10) direkt aneinanderstoßen, und in dem Luftspalt (4) oder dem
mindestens einen bogenförmigen Luftspaltabschnitt (4') sich jede
Spulenseite der mindestens einen Luftspule (3) im wesentlichen in der
vollen Bogenlänge erstreckt, und die durch den Luftspalt mit seinen
Luftspaltabschnitten und im wesentlichen in dem Luftspalt (4) verläuft.
3. Elektrische Maschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus
mindestens zwei benachbarten, dicht beieinander liegenden Luftspaltabschnitten
(4',4'') besteht, deren inneren Grenzflächen sich mindestens einseitig
so weit nähern, daß sie durch eine kurze Verbindungskante (28)
des gemeinsam begrenzten 1ten Körpers verbunden sind, und jede Spulenseite
der mindestens einen Spule (3) durch den Luftspalt mit den Luftspaltabschnitten
verläuft und dabei jede Spulenseite ein oder mehrere Biegungen und/oder
Faltungen um die Verbindungskante (28) des 1ten Körpers (6) vollzieht,
und jede Spulenseite im wesentlichen im Luftspalt (4) verläuft und
der Faltbereich (18) der Spule (3) zu einem großen Teil vom Feld
durchdrungen ist, in dem in diesem Teil des Faltbereiches entweder mindestens
ein gleichmäßiger und/oder ungleichmäßiger Luftspaltabschnitt
mit jeweils mindestens einseitig angebrachten magnetischen Polen den Leiter
begrenzt, und/oder die Verbindungskante (28) mit mindestens einer, zum
1ten Körper gehörenden, Grenzfläche der Luftspaltabschnitte
eine Polfläche gleicher Polarität bildet.
4. Elektrische Maschine nach dem Oberbegriff des Anspruches 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, aus
mindestens zwei benachbarten, dicht beieinander liegenden Luftspaltabschnitten
(4',4'') besteht, deren inneren Grenzflächen entweder sich mindestens
einseitig so weit nähern, daß sie durch eine kurze Verbindungskante
(28) des gemeinsam begrenzten 1ten Körpers verbunden sind, oder sich
in der so entstehenden gemeinsamen Eckkante (10) des 1ten Körpers
schneiden, und jede Spulenseite der mindestens einen Spule (3) durch den
Luftspalt mit den Luftspaltabschnitten verläuft und dabei jede Spulenseite
ein oder mehrere Biegungen und/oder Faltungen um die Verbindungskante
(28) des 1ten Körpers (6) vollzieht, und jede Spulenseite im wesentlichen
im Luftspalt (4) verläuft und alle Spulenseitenabschnitte einer Spulenseite,
innerhalb des jeweiligen Luftspaltabschnittes, mit im wesentlichen gleicher
Geschwindigkeit relativ zur Feldeinrichtung bewegbar sind.
5. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 3,4, dadurch
gekennzeichnet, daß die mindestens zwei Luftspaltabschnitte (4',4''),
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, parallel zueinander liegen und
deren inneren Grenzflächen, einen gleichmäßig schmalen
1ten Körper (6) begrenzen.
6. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die inneren Grenzflächen der mindestens
zwei Luftspulenabschnitte (4',4'') mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial
bestehen.
7. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
aus mindestens einem bogenförmigen Luftspaltabschnitt (4') besteht
oder ein bogenförmiger Luftspalt (4) ist, wobei der Luftspalt oder
der mindestens eine bogenförmige Luftspaltabschnitt innenseitig vom
1ten Körper und außenseitig vom 2ten Körper begrenzt ist,
wobei der mindestens eine bogenförmige Luftspaltabschnitt (4') mindestens
zu einem weiteren Luftspaltabschnitt (4'') benachbart liegt und deren
zum 1ten Körper (6) gehörenden Grenzflächen, sich entweder
mindestens einseitig so weit nähern, daß sie durch eine kurze
Verbindungskante (28) des gemeinsamen begrenzten 1ten Körpers verbunden
sind, oder an der so entstehenden gemeinsamen Stoß- oder Eckkante
(10) direkt aneinanderstoßen, und in dem Luftspalt (4) oder dem
mindestens einen bogenförmigen Luftspaltabschnitt (4') sich jede
Spulenseite der mindestens einen Luftspule (3) im wesentlichen in der
vollen Bogenlänge erstreckt, und die durch den Luftspalt mit seinen
Luftspaltabschnitten und im wesentlichen in dem Luftspalt (4) verläuft,
und daß der Luftspalt (4) oder der mindestens eine Luftspaltabschnitt
(4') bevorzugt kreisbogenförmig ist.
8. Elektrische Maschine nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung der mindestens eine bogenförmige
Luftspaltabschnitt (4') ungleichmäßig gebogenen, bevorzugt
ellipsenförmig ist.
9. Elektrische Maschine nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung der ellipsenförmige Luftspaltabschnitt
(4') flach elliptisch ist und dabei bevorzugt entweder einen Hauptscheitel
und zwei Nebenscheitel oder zwei Hauptscheitel und einen Nebenscheitel
der Ellipse umfaßt.
10. Elektrischen Maschinen nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Luftspule (3) sich im wesentlichen
innerhalb des Luftspaltes (4) oder innerhalb des Luftspaltes (4) mit den
Luftspaltabschnitten (4',4''...), und bevorzugt auch im Bereich der Leiter,
die zwei Spulenseiten miteinander verbinden, befindet.
11. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1,10, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens zwei benachbarte Luftspaltabschnitte
(4',4''), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, gerade sind und unter
einem Winkel, von vorzugsweise 90°, zueinander liegen, wobei sie sich
an einer ihrer, zum 1ten Körper gehörenden, Grenzflächen
schneiden, was eine Eckkante (10) des 1ten Körpers bildet, die vorzugsweise
abgerundet ist.
12. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, mindestens
zwei benachbarte Luftspaltabschnitte (4',4'') mit einer ihrer, zum 1ten
Körper gehörenden Grenzflächen, die Stoß- oder Eckkante
(10) bildend aneinanderstoßen oder an der Verbindungskante (28)
anstoßen, wovon ein Luftspaltabschnitt (4') gerade und ein Luftspaltabschnitt
(4'') bogenförmig, bevorzugt kreisbogenförmig, ist.
13. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1,2,7 bis 10,12,
dadurch gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
mindestens zwei benachbarte Luftspaltabschnitte (4',4''), von denen mindestens
einer bogenförmig ist, mit einer ihrer zum 1ten Körper gehörenden
Grenzflächen unter einem Winkel von 180 ° im Berührungspunkt
aneinanderstoßen und so eine Stoßkante (10) bilden, wobei
die innere Grenzfläche des 1ten Körpers und die äußere
Grenzfläche des 2ten Körpers direkt ineinanderübergehen
und jede Spulenseite sich im vollen Luftspalt erstreckt und im Bereich
der Stoßkante (10) vollkommen im Luftspalt verläuft.
14. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1,2,3,6 bis 13,
dadurch gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
sich der Luftspalt (4) aus mindestens drei Luftspaltabschnitten (4', 4'',4'''
) besteht, von denen entweder jeweils zwei benachbarte Luftspaltabschnitte,
in einer ihrer zum 1ten Körper gehörenden Grenzflächen,
vorzugsweise unter einem Winkel von 90°, im Berührungspunkt aneinanderstoßen,
was eine Stoß- oder Eckkante (10) des 1ten Körpers bildet,
die im Falle einer Eckkante vorzugsweise abgerundet ist, und/oder jeweils
zwei benachbarte Luftspaltabschnitte, deren inneren Grenzflächen
sich mindestens einseitig so weit nähern, daß sie durch eine
kurze Verbindungskante (28) des gemeinsam begrenzten 1ten Körpers
verbunden sind und vorzugsweise im Berührungspunkt mit der Verbindungskante
unter einem Winkel von vorzugsweise 90° zueinander liegen, und jeder Luftspaltabschnitt
vorzugsweise entweder gerade oder bogenförmig ist.
15. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1,2,7 bis 13 dadurch
gekennzeichnet, daß der Luftspalt (4) im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung
aus mindestens zwei benachbarten Luftspaltabschnitten (4',4''...) besteht,
die sich an einer ihrer zum 1ten Körper gehörenden Grenzflächen
im Berührungspunkt spitzwinklig schneiden, was eine Eckkante (10)
des 1ten Körpers bildet, die vorzugsweise abgerundet ist, wobei der
1te Körper, der mindestens in diesem Bereich ein sehr dünner
und insgesamt ein schmaler langgestreckter Körper von ungleichmäßiger
Dicke ist, und die in der Eckkante (10) sich schneidenden Grenzflächen
mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial bestehen und die
magnetischen Pole (27) zur Luftspaltgrenzfläche des 2ten Körpers
gehören.
16. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, der Luftspalt
(4) aus mehreren Luftspaltabschnitten (4',4''...) besteht, von denen jeweils
zwei in einer Stoß- oder Eckkante (10) aneinanderstoßen oder
an einer Verbindungskante (28) anstoßen, und die gerade und/oder
bogenförmig sind, durch die jede Spulenseite, der mindestens einen
Luftspule (3), verläuft und diese dabei mindestens eine Links- und
eine Rechtsbiegung vollzieht.
17. Elektrische Maschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß dabei mindestens drei gerade Luftspaltabschnitte (4',4'',4'''),
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, parallel zueinander liegen.
18. Elektrische Maschine nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß dabei der Luftspalt (4), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
aus drei geraden Luftspaltabschnitten (4',4'',4''') besteht, wobei zwei
Luftspaltabschnitte (4',4'') parallel zueinander liegen und der dritte
Luftspaltabschnitt (4''') einen 90° Winkel dazu einnimmt.
19. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß ein Leiter (20) der Luftspule (3) im
Faltbereich (18) im Bereich der Stoß- oder Eckkante (10) oder Verbindungskante
(28) auch mindestens teilweise vom magnetischen Feld durchdrungen ist,
wobei das magnetische Feld nicht im wesentlichen gradlinig von einer Luftspaltgrenzfläche
zur anderen verläuft.
20. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5, 7
bis 14,16 bis 19 dadurch gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung mindestens zwei benachbarte Luftspaltabschnitte (4',4'')
des Luftspaltes (4), in ihren zu dem 1ten Körper gehörenden
und aneinanderstoßenden, oder mit einer Verbindungskante (28) verbundenen,
Grenzflächen magnetische Teilpole enthalten, die über die gemeinsame
Stoß- oder Eckkante (10) hinaus oder mit einer Verbindungskante
(28) einen gemeinsamen, durchgehenden Pol bilden, der rechtwinklig zu
seiner Luftspaltgrenzfläche oder Oberfläche magnetisiert ist.
21. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 5,7 bis
19, dadurch gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
in zwei benachbarten Luftspaltabschnitten (4',4'') die magnetischen Pole
(27) mindestens zu verschiedenen Grenzflächen des Luftspaltes (4)
gehören und die magnetischen Pole des einen Luftspaltabschnittes
(4'), die zur Grenzfläche des 1ten Körpers gehören, mit
ihren Stirnseiten beabstandet zum Rückschlußmaterial, der an
sie anstoßenden, benachbarten Grenzfläche des anderen Luftspaltabschnittes
(4''), die mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial besteht,
liegen.
22. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 14,19,21, dadurch
gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung sich der
Luftspalt (4) aus mindestens drei Luftspaltabschnitten (4', 4'',4''')
zusammensetzt, wobei zwei gerade und parallel zueinander liegende Luftspaltabschnitte
(4', 4''') durch einen geraden dritten Luftspaltabschnitt (4'') verbunden
sind, und zu mindestens einer der beiden parallel liegenden Grenzflächen,
der parallel liegenden Luftspaltabschnitte, des 1ten Körpers magnetische
Pole (27) gehören, die auf mindestens einer der Seiten des schlitzförmigen
Querschnitts eines Rückschlußkörpers (19), der zum 1ten
Körper (6) gehört, angebracht sind, und die Grenzfläche
des Luftspaltabschnittes (4'''), die die beiden Stoß- oder Eckkanten
(10) verbindet, in denen jeweils eine Grenzfläche des Luftspaltabschnittes
4''' mit denen der Luftspaltabschnitte 4' und 4'' aneinanderstoßen,
mindestens vorwiegend aus Rückschlußmaterial besteht und vorzugsweise
einen flachen Rückschluß des 1ten Körpers (6) bildet,
der ein Rückschlußflachband (9) ist, das zu den Stirnseiten
der magnetischen Pole beabstandet liegt und mit dem Rückschlußkörper
(19) etwa mittig oder in einer Stoß- oder Eckkante (10) verbunden
ist, und dem Rückschlußflachband (9), eine Luftspaltgrenzfläche
des Luftspaltabschnittes (4''') gegenüberliegt, zu der magnetische
Pole (27) gehören.
23. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12,14
bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
mindestens ein 2ter Körper (7) im Faltbereich (18), im Bereich der
Stoß- oder Eckkante (10) oder Verbindungskante (28), dem Leiter
(20) oder einem bogenförmigen Spulenverlauf gleichmäßig
beabstandet mindestens teilweise folgt.
24. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 12,14
bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein 2ter Körper
(7) mit einer seiner in Bewegungsrichtung liegenden Kanten mit einem Rückschlußflachband
(5) verbunden ist, das den Luftspalt (4) im Faltbereich (18), im Bereich
einer Stoß- oder Eckkante (10) oder Verbindungskante (28), einseitig
begrenzt.
25. Elektrische Maschine nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet,
daß das Rückschlußflachband (5) luftspaltseitig magnetische
Pole (27) trägt, die sich quer zur Bewegungsrichtung erstrecken,
in Bewegungsrichtung wechseln und in Richtung des 1ten Körpers (6),
bevorzugt Richtung Stoß- oder Eckkante (10) oder Verbindungskante
(28), magnetisiert sind.
26. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 25, dadurch
gekennzeichnet, daß sie aus mehreren Maschinen zusammengesetzt ist,
die einen gemeinsamen 2ten Körper (7) der Feldeinrichtung nutzen,
der vorzugsweise als Permanentmagnetkörper (23) ausgebildet ist,
wobei er senkrecht zur Bewegungsrichtung und zur Luftspaltgrenzfläche
magnetisiert ist und jede der beiden Polflächen des Magnetkörpers
mindestens einen Luftspaltabschnitt der elektrischen Maschinen begrenzt.
27. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung 1te und
2te Körper (6,7), an den äußeren Rändern der gegenüberliegenden
Grenzflächen des Luftspaltes (4), direkt oder über einen Körper,
der vorzugsweise ein Rückschluß ist, fest miteinander verbunden
sind, wobei der 2te Körper mindestens einen in Bewegungsrichtung
durchlaufenden Schlitz zur Durchführung der Spulenhalterung (21)
aufweist, der die Luftspaltgrenzfläche des 2ten Körpers in etwa
mittig in der Erstreckungsrichtung des Luftspaltes (4) teilt und/oder
in einem Faltbereich (18), der mindestens einen Luftspule (3) angeordnet
ist.
28. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch
gekennzeichnet, daß im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung 1te und
2te Körper (6,7), an einem der äußeren Ränder der
sich gegenüberliegenden Grenzflächen des Luftspaltes (4), direkt
oder über einen Körper, der vorzugsweise ein Rückschluß
ist, fest miteinander verbunden sind, wobei der 2te Körper (7) durchgängig,
dem 1ten Körper (6) gegenüberliegend, den Luftspalt (4) begrenzt,
und die Spulenhalterung (21) an dem anderen äußeren Rand des
Luftspaltes (4) mit einem Wickelkopf oder einem unwirksamen Leiterbereich,
der mindestens einen Luftspule (3), verbunden und aus dem Luftspaltbereich
herausgeführt ist.
29. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 28, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feldeinrichtung von einem Gehäuse (2)
umgeben ist oder selbst das Gehäuse oder Teile des Gehäuses
ist, und daß entweder die mindestens eine Luftspule (3) mit der
Welle (1) oder Achse (24) fest verbunden ist, wobei die Feldeinrichtung
direkt und/oder über ein Gehäuse (2) gelagert ist, oder daß
die mindestens eine Luftspule (3) direkt und/oder über eine Spulenhalterung
(21) und/oder über ein Gehäuse (2) auf der Welle (1) oder Achse
(24) gelagert ist und die Feldeinrichtung dabei mit der Welle oder Achse
fest verbunden ist.
30. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bewegung linear ist.
31. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch
gekennzeichnet, daß die Bewegung der Feldeinrichtung und der mindestens
eine Luftspule (3) rotierend relativ zu einer Achse (24) oder einer Welle
(1) ist.
32. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 15,16,19,23
bis 29,31 dadurch gekennzeichnet, daß auf der Achse (24) oder Welle
(1) die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens drei koaxial
und voneinander beabstandet liegenden scheibenförmigen Körpern
(6,7) jeweils als Scheibe oder Scheibenring (16) angeordnet ist, wobei
jeweils ein 1ter scheibenförmiger Körper (6) zu einem 2ten scheibenförmigen
Körper (7) benachbart angeordnet ist und diese, im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung, jeweils einen Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen,
deren zum 1ten Körper gehörenden Grenzflächen in der außen
liegenden Stoß- oder Eckkante (10) des 1ten Körpers aneinanderstoßen,
und zu den 2ten scheibenförmigen Körpern luftspaltseitig magnetische
Pole (27) gehören, die rechtwinklig zum Luftspalt, magnetisiert sind,
die sich Richtung Achse erstrecken und in Umfangsrichtung wechseln, und
mindestens einer Luftspule (3), von der jede Spulenseite an der äußeren
Stoß- oder Eckkante (10), ihre geometrische Form ändert und
um den 1ten Körper (6) gebogen oder gefaltet ist, wobei dieser mindestens
in seinem Umfangsbereich ein sehr dünner scheibenförmiger Körper,
mit Grenzflächen, die vorwiegend aus Rückschlußmaterial
bestehen, und der bevorzugt eine dünne Rückschlußscheibe
ist, und sich jede Spulenseite auf beiden Seiten des 1ten scheibenförmigen
Körpers (6), jeweils in den Luftspaltabschnitten (4',4'') etwa mittig
zwischen jeweils zwei scheibenförmigen Körpern und von diesen
gleichmäßig beabstandet, in Richtung Achse oder Welle erstreckt
und in ihrem achsnähesten Bereich mit einer anderen Spulenseite zu
einer Luftspule (3) verbunden ist, wobei 1te und 2te scheibenförmige
Körper gleichförmig miteinander und relativ zur mindestens einen
Luftspule (3) drehbar sind.
33. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 2 bis 12,14,16
bis 19,23 bis 29,31 dadurch gekennzeichnet, daß auf der Achse (24)
oder Welle (1) die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens drei
koaxial und voneinander beabstandet liegenden scheibenförmigen Körpern
(6,7) jeweils als Scheibe oder Scheibenring (16) angeordnet ist, wobei
jeweils ein 1ter scheibenförmiger Körper (6) zu einem 2ten scheibenförmigen
Körper (7) benachbart angeordnet ist und diese, im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung, jeweils einen Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen,
deren zum 1ten Körper gehörenden Grenzflächen sich mindestens
einseitig soweit nähern, daß sie durch eine kurze Verbindungskante
(28) verbunden sind und vorzugsweise parallel zueinander liegen, und zu
den 2ten scheibenförmigen Körpern luftspaltseitig magnetische
Pole (27) gehören, die rechtwinklig zum Luftspalt, vorzugsweise axial,
magnetisiert sind, die sich Richtung Achse vorzugsweise radial erstrecken
und in Umfangsrichtung wechseln, und mindestens einer Luftspule (3), von
der jede Spulenseite um die Verbindungskante (28) des vorzugsweise gleichmäßig
schmalen Querschnittes des 1ten Körpers (6) gebogen oder gefaltet
ist, wobei dieser mindestens in seinem Umfangsbereich ein sehr dünner
scheibenförmiger Körper, mit Grenzflächen, die vorwiegend
aus Rückschlußmaterial bestehen, und der bevorzugt eine dünne
Rückschlußscheibe gleichmäßiger Dicke ist,
und sich jede Spulenseite auf beiden Seiten des 1ten scheibenförmigen
Körpers (6), jeweils in den Luftspaltabschnitten (4',4'') etwa mittig
zwischen jeweils zwei scheibenförmigen Körpern und von diesen
gleichmäßig beabstandet, in Richtung Achse oder Welle erstreckt
und in ihrem achsnähesten Bereich mit einer anderen Spulenseite zu
einer Luftspule (3) verbunden ist, wobei 1te und 2te scheibenförmige
Körper gleichförmig miteinander und relativ zur mindestens einen
Luftspule (3) drehbar sind und der Faltbereich (18) der Spule (3) zu einem
großen Teil vom Feld durchdrungen ist, in dem in diesem Teil des
Faltbereiches mindestens ein gleichmäßiger und/oder ungleichmäßiger
Luftspaltabschnitt mit jeweils mindestens einseitig angebrachten magnetischen
Polen den Leiter begrenzt.
34. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1,2,7 bis 14,16
bis 29,31 dadurch gekennzeichnet, daß auf der Achse (24) oder Welle
(1) die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens drei koaxial
und voneinander beabstandet liegenden scheibenförmigen Körpern
(6,7) jeweils als Scheibe oder Scheibenring (16) angeordnet ist, wobei
jeweils ein 1ter scheibenförmiger Körper (6) zu einem 2ten scheibenförmigen
Körper (7) benachbart angeordnet ist und diese, im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung, jeweils einen Luftspaltabschnitt (4 ',4'''...) begrenzen,
der jeweils auf einer Seite des 1ten scheibenförmigen Körpers
(6) Richtung Welle (1) oder Achse (24) verläuft, und zu mindestens
einer der einander zugewandten Seiten des 1ten und 2ten scheibenförmigen
Körpers magnetische Pole (27) gehören, die rechtwinklig zur
Luftspaltgrenzfläche, vorzugsweise axial, magnetisiert sind, die
sich Richtung Achse, vorzugsweise radial, erstrecken und in Umfangsrichtung
wechseln, wobei der 1te Körper (6) vorzugsweise aus einem, im Schnitt
quer zur Bewegungsrichtung, sehr schmalen, schlitzförmigen Rückschlußkörper
(19) und magnetischen Polen (27) besteht, die er mindestens an einer seiner
Seiten trägt, und die Feldeinrichtung im Umfangsbereich einen weiteren
Luftspaltabschnitt (4'') begrenzt, dessen zum 1ten Körper gehörende
Grenzfläche in jeweils einer Stoß- oder Eckkante (10) mit jeweils
einer ebenfalls zu ihm gehörenden Grenzfläche der benachbarten
Luftspaltabschnitte (4',4''') aneinanderstößt, und mindestens
einer Luftspule (3), von der jede Spulenseite im Umfangsbereich mindestens
teilweise durch den Luftspalt verläuft und an den beiden äußeren
Stoß- oder Eckkanten (10) des 1ten Körpers (6) ihre geometrische
Form ändert und um den 1ten Körper gebogen oder gefaltet ist,
sich von da aus auf beiden Seiten des 1ten scheibenförmigen Körpers
(6), jeweils in den Luftspaltabschnitten (4',4'') etwa mittig zwischen
jeweils zwei scheibenförmigen Körpern und von diesen gleichmäßig
beabstandet, in Richtung Achse oder Welle erstreckt und dort mit einer
anderen Spulenseite zu einer Luftspule (3) verbunden ist, wobei die Feldeinrichtung
relativ zur mindestens einen Luftspule (3) drehbar ist und dabei 1te und
2te scheibenförmige Körper sich bevorzugt gleichförmig
miteinander bewegen, und vorzugsweise eine luftspaltbegrenzende Feldeinrichtung
einen Leiter (20) im Faltbereich (18) im Bereich mindestens einer Stoß-
oder Eckkante (10) der mindestens einen Luftspule (3) seiner Länge
nach mindestens teilweise umschließt.
35. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 29,31
bis 34 dadurch gekennzeichnet, daß auf der Achse (24) oder Welle
(1) die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens zwei koaxial
und voneinander beabstandet liegenden, ineinandergeschachtelten, trommelförmigen
Körpern (6,7) angeordnet ist, wobei jeweils ein 1ter trommelförmige
Körper (6) zu einem 2ten trommelförmigen Körper (7) benachbart
angeordnet ist und diese, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, jeweils
einen Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen, wobei mindestens zwei
gerade Luftspaltabschnitte oder mindestens ein gerader und ein bogenförmiger
Luftspaltabschnitt oder mindestens ein bogenförmiger Luftspaltabschnitt
den Luftspalt (4) bilden, der sich mindestens in einem Bereich der Achse
oder Welle nähert, wobei jede Spulenseite der mindestens einen Luftspule
(3) beim Verlauf durch den Luftspalt (4) Richtung Achse oder Welle, um
mindestens einen 1ten Körper (6), innerhalb mindestens eines bogenförmigen
Luftspaltabschnittes gebogen ist und/oder an mindestens einer Stoß-
oder Eckkante (10), in der jeweils zwei benachbarte Luftspaltabschnitte
mit ihrer zum ersten Körper gehörenden Grenzfläche aneinanderstoßen
und/oder an einer Verbindungskante (28) des 1ten Körpers (6), ihre
geometrische Form ändert und um den 1ten Körper (6) gebogen
oder gefaltet ist, und sich etwa mittig zwischen 1tem und 2tem Körper
und von diesen im wesentlichen gleichmäßig beabstandet, über
den vollen Luftspalt (4) erstreckt, und die magnetische Pole (27), die
den Luftspalt (4) und jeden Luftspaltabschnitt (4',4''...) mindestens
einseitig begrenzen, bevorzugt rechtwinklig zu ihrer Luftspaltgrenzfläche
magnetisiert sind, sich im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung entlang
des Luftspaltes erstrecken und in Umfangsrichtung wechseln, und die Feldeinrichtung
sich relativ zur mindestens einen Luftspule dreht, wobei 1te und 2te Körper
(6,7) der Feldeinrichtung vorzugsweise fest verbunden sind und sich vorzugsweise
gleichförmig miteinander bewegen.
36. Elektrische Maschine nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet,
daß der 1te trommelförmige Körper (6) die Form eines hohlen-
oder vollen Kreiszylinders und der 2te trommelförmige Körper
(7) die Form eines hohlen Kreiszylinders hat, wobei mindestens eine der
einander zugewandten Mantelseiten des 1ten und 2ten Körpers (6,7),
die einen Luftspaltabschnitt (4'') begrenzen, magnetische Pole (27) enthält,
die vorzugsweise radial magnetisiert sind und in Umfangsrichtung wechseln,
und daß, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, mindestens eine
der einander zugewandten Stirnseiten des 1ten und 2ten Körpers, auf
einer Stirnseite des 1ten Körpers, die einen Luftspaltabschnitt (4')
begrenzen, magnetische Pole (27) enthält, die vorzugsweise rechtwinklig
zur Luftspaltgrenzfläche und vorzugsweise axial magnetisiert sind
und in Umfangsrichtung wechseln, und die Stoß- oder Eckkante (10)
durch die aneinanderstoßenden, zum 1ten Körper gehörenden
Grenzflächen des mantel- und stirnseitigen Luftspaltabschnittes (4',4''),
die vorzugsweise rechtwinklig zueinander liegen, gebildet ist, um die
jede Spulenseite der mindestens eine Luftspule gebogen oder gefaltet ist
und die sich von da aus vorzugsweise axial im mantelseitigen Luftspaltabschnitt
(4'') und im stirnseitigen Luftspaltabschnitt (4') Richtung Achse oder
Welle, vorzugsweise radial oder radial projiziert, erstreckt.
37. Elektrische Maschine nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet,
daß der 1te trommelförmige Körper (6) die Form eines hohlen-
oder vollen Kreiszylinders und der 2te trommelförmige Körper
(7) die Form eines hohlen Kreiszylinders hat, wobei mindestens eine der
einander zugewandten Mantelseiten des 1ten und 2ten Körpers (6,7),
die einen Luftspaltabschnitt (4'') begrenzen, magnetische Pole (27) enthält,
die vorzugsweise radial magnetisiert sind und in Umfangsrichtung wechseln,
und daß mindestens eine der einander zugewandten Stirnseiten des
1ten und 2ten Körpers, die auf einer Stirnseite des 1ten Körpers
einen Luftspaltabschnitt (4') und auf seiner anderen Stirnseite einen
Luftspaltabschnitt (4''') begrenzen, magnetische Pole (27) enthält,
die vorzugsweise rechtwinklig zur Luftspaltgrenzfläche und vorzugsweise
axial magnetisiert sind und in Umfangsrichtung wechseln, wobei die Luftspaltabschnitte
(4',4''), im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, vorzugsweise rechtwinklig
zum Luftspaltabschnitt (4''') liegen, und die zum 1ten Körper gehörenden
Grenzflächen jeweils eines mantelseitigen und eines stirnseitigen
Luftspaltabschnittes jeweils in einer Stoß- oder Eckkante (10) des
1ten Körpers aneinanderstoßen, um die jeweils jede Spulenseite
der mindestens eine Luftspule (3) gebogen oder gefaltet ist und die sich
von da vorzugsweise axial im mantelseitigen Luftspaltabschnitt (4'') und
in den stirnseitigen Luftspaltabschnitten (4',4''') sich jeweils Richtung
Achse oder Welle, vorzugsweise radial oder radial projiziert, erstreckt.
38. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 35 bis 37,
dadurch gekennzeichnet, daß der 1te trommelförmige Körper
(6) die Form eines hohlen oder vollen Kreiszylinders und der 2te trommelförmige
Körper (7) die Form eines hohlen Kreiszylinders hat, wobei mindestens
eine der einander zugewandten Mantelseiten des 1ten und 2ten Körpers
(6,7), die einen Luftspaltabschnitt (4'') begrenzen, magnetische Pole
(27) enthält, die vorzugsweise radial magnetisiert sind und in Umfangsrichtung
wechseln, und daß die Kreiszylinder, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
mindestens einseitig schräge oder gebogene zur Achse (24) oder Welle
(1) einwärts geneigte Stirnflächen haben, wobei mindestens eine
der einander zugewandten Stirnseiten des 1ten und 2ten Körpers, die
mindestens einseitig vom 1ten Körper einen stirnseitigen Luftspaltabschnitt(4')
begrenzen, magnetische Pole (27) enthält, die vorzugsweise rechtwinklig
zur Schrägung oder entlang des Biegeradiuses magnetisiert sind und
in Umfangsrichtung wechseln, und mindestens eine Stoß- oder Eckkante
(10) durch die aneinanderstoßenden, zum 1ten Körper (6) gehörenden,
Grenzflächen des mantelseitigen und eines stirnseitigen Luftspaltabschnittes
gebildet ist, bei der jede Spulenseite der mindestens eine Luftspule (3),
bei ihrem Verlauf durch den Luftspalt, ihre geometrische Form ändert
und um den 1ten Körper gebogen oder gefaltet ist und die sich vorzugsweise
axial im mantelseitigen Luftspaltabschnitt (4'') und in mindestens einem
stirnseitigen Luftspaltabschnitt (4',4'''), Richtung Achse oder Welle
und vorzugsweise radial projiziert, erstreckt.
39. Elektrische Maschine nach Anspruch 35, dadurch gekennzeichnet,
daß die
Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens drei zylindrischen
Körpern (6,7) besteht und der achsnächste zylindrische Körper
voll- oder hohlzylindrisch und alle weiteren Körper (6,7) hohlzylindrisch
und mindestens mantelseitig gleichmäßig beabstandet ineinander
geschachtelt sind, wobei im Axialschnitt die Grenzflächen jeweils
eines 1ten Körpers (6) und eines 2ten Körpers (7) jeweils einen
Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen, der sich jeweils auf der inneren
und äußeren Mantelfläche des 1ten Hohlzylinders (6) axial
erstreckt, und mindestens zu einer der einander zugewandten Mantelflächen
des 1ten und 2ten zylinderdrischen Körpers magnetische Pole (27)
gehören, die bevorzugt radial magnetisiert sind, sich axial erstrecken
und in Umfangsrichtung wechseln, und vorzugsweise auch mindestens zu einer
der einander zugewandten Stirnseiten des 1ten und 2ten zylindrischen Körpers
(6,7), die mindestens einseitig vom 1ten Körper einen Luftspaltabschnitt
(4'''...) oder einen Faltbereich (18) begrenzen, magnetische Pole (27)
gehören, die vorzugsweise axial magnetisiert sind, sich Richtung
Achse oder Welle erstrecken und in Umfangsrichtung wechseln, und jede
Spulenseite der mindestens eine Luftspule (3) um mindestens eine Stoß-
oder Eckkante (10) eines hohlzylindrischen 1ten Körpers, die durch
jeweils zwei benachbarte, aneinanderstoßende Grenzflächen benachbarter
Luftspaltabschnitte gebildet ist oder um eine Verbindungskante (28) des,
im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung, vorzugsweise gleichmäßig
schmalen Querschnittes des hohlzylindrischen 1ten Körpers (6), gebogen
oder gefaltet ist und sich von da aus beidseitig der Stoß- oder
Eckkante (10) oder der Verbindungskante (28) des, im Schnitt quer zur
Bewegungsrichtung, schmalen Querschnittes des hohlzylindrischen 1ten Körpers
(6) in einem mantelseitigen Luftspaltabschnitt axial oder jeweils auf
einer Seite in einem stirnseitigen Luftspaltabschnitt Richtung Achse (24)
oder Welle (1), vorzugsweise radial oder radial projiziert, und auf der
anderen Seite in einem mantelseitigen Luftspaltabschnitt vorzugsweise
axial erstreckt.
40. Elektrische Maschine nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch
gekennzeichnet, daß die Feldeinrichtung mindestens in Form von mindestens
zwei langgestreckten Körpern (6,7) besteht, wobei jeweils ein 1ter
langgestreckter Körper (6) zu einem 2ten langgestreckten Körper
(7) im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung benachbart angeordnet sind und
diese jeweils einen Luftspaltabschnitt (4',4''...) begrenzen, wobei mindestens
zwei gerade Luftspaltabschnitte oder mindestens ein gerader und ein bogenförmiger
Luftspaltabschnitt oder mindestens ein bogenförmiger Luftspaltabschnitt
den Luftspalt (4) bilden, wobei jede Spulenseite der mindestens einen
Luftspule (3) beim Verlauf durch den Luftspalt (4) um mindestens einen
1ten Körper (6), innerhalb mindestens eines bogenförmigen Luftspaltabschnittes
gebogen ist und/oder an mindestens einer Stoß- oder Eckkante (10),
und/oder an einer Verbindungskante (28) des langgestreckten 1ten Körpers
(6), ihre geometrische Form ändert und um den 1ten Körper (6)
gebogen oder gefaltet ist, und sich etwa mittig zwischen 1tem und 2tem
Körper und von diesen im wesentlichen gleichmäßig beabstandet,
über den vollen Luftspalt (4) erstreckt, und die magnetische Pole
(27), die den Luftspalt (4) und jeden Luftspaltabschnitt (4',4''...) mindestens
einseitig begrenzen, vorzugsweise rechtwinklig zu ihrer Luftspaltgrenzfläche
magnetisiert sind, sich im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung entlang
des Luftspaltes (4) erstrecken und in Umfangsrichtung wechseln, und die
Feldeinrichtung sich relativ zur mindestens einen Luftspule linear bewegt,
wobei 1te und 2te Körper (6,7) der Feldeinrichtung vorzugsweise fest
verbunden sind und sich gleichförmig miteinander bewegen.
41. Elektrische Maschine nach Anspruch 40, dadurch gekennzeichnet,
daß die langgestreckten Körper (6,7) mindestens drei langgestreckte,
plattenförmige Körper (6,7) geringer, gleichmäßiger
Dicke, die gleichmäßig zueinander beabstandet liegen, sind,
wobei jeweils zwischen einem 1ten plattenförmigen Körper (6)
und einem 2ten plattenförmigen Körper (7) ein Luftspaltabschnitt
(4',4''...) angeordnet ist, und die Luftspaltabschnitte, im Schnitt quer
zur Bewegungsrichtung, parallel zueinander liegen, wobei die plattenförmigen
Körper (6,7) eine große Länge gegenüber ihrer Breite
haben und die Längsseiten in Bewegungsrichtung liegen und zu mindestens
einer der einander zugewandten Seiten des 1ten und 2ten plattenförmigen
Körpers (6,7) magnetischen Pole (27) gehören, die sich quer
zur Bewegungsrichtung erstrecken und senkrecht zur luftspaltbegrenzenden
Fläche des plattenförmigen Körpers (6,7) magnetisiert sind,
und, die zum 1ten Körper (6), der, im Schnitt quer zur Bewegungsrichtung,
eine gleichmäßig schmale Fläche hat, gehörenden Grenzflächen,
zweier benachbarter Luftspaltabschnitte (4',4''...) an einer Längsseite,
an der Verbindungskante (28) anstoßen, um die jede der Spulenseiten
der mindestens eine Luftspule (3) gebogen oder gefaltet ist, und die sich
von diesem Faltbereich (18) in die Luftspaltabschnitte erstreckt und im
Bereich der anderen, gegenüberliegenden Längskante des 1ten
plattenförmigen Körpers (6) mit einer anderen Spulenseite zu
einer Luftspule (3) verbunden ist, und sich die mindestens eine Luftspule
linear relativ zur Feldanordnung bewegt.
42. Elektrische Maschine nach Anspruch 39, dadurch gekennzeichnet,
daß 1te und 2te langgestreckte Körper (6,7) in Bewegungsrichtung
an ihrem Anfang und an ihrem Ende durch einen Körper miteinander
verbunden sind.
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